Heft 
(1997) 4
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dert. Dafür ist der Besuch von weiteren Lehrveranstal­tungen vorgesehen.

Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums in der All­gemeinen Soziologie können in der Regel mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen werden.

Spezielle Soziologie:

- Sozialstrukturanalyse

Im Hauptstudium des Magisterstudienganges Soziologie kann" Sozialstrukturanalyse" als spezielle Soziologie gewählt werden. Im Hauptstudium kann ein Leistungs­nachweis in Sozialstrukturanalyse nach Absolvierung von zwei SWS erworben werden.

der Regel mit einem Leistungsnachweis( zwei SWS) ab­geschlossen werden.

§ 11 Zulassungsvoraussetzung zur Magisterprüfung

Zur Magisterprüfung wird zugelassen, wer im Nebenfach Soziologie zwei Leistungsnachweise erbracht hat, und zwar in den Teilgebieten

a) soziologische Theorie, b) spezielle Soziologie.

§ 12

Art und Umfang der Magisterprüfung

( 1) Das Hauptstudium endet mit einer Magisterprüfung.

( 2) Durch die Magisterprüfung soll festgestellt werden, ob der Kandidat die Zusammenhänge des Faches über­blickt, die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fach­kenntnisse erworben hat.

Ziel des Lehrangebots des Hauptstudiums in Sozialstruk­turanalyse ist die fachliche Vertiefung und berufsfeldbe- b asbo M zogene Schwerpunktbildung über Lehrveranstaltungen, die sich durch einen starken Forschungs- bzw. Problem­bezug auszeichnen. Der Studienschwerpunkt ist entspre­chend stark auf eine Vertiefung des Grundlagenwissens in Theorie und Methodik der Sozialstrukturanalyse sowie die praktische Durchführung empirischer Sozialstruk­turanalysen mit den Schwerpunkten" Diagnose und Pro­gnose" und" Evaluation und Wirkungsanalyse" ausge­richtet. Die Realisierung dieser Zielsetzungen wird im Verbund von zwei Veranstaltungstypen angestrebt, und zwar durch Veranstaltungen über" Grundlagen der Sozi­alstrukturanalyse"( mit theoretischer oder methodischer Ausrichtung) und" Angewandte Sozialstrukturanalyse".

- Soziologie der Geschlechterverhältnisse

Zur Spezialisierung werden im Hauptstudium Seminare zu aktuellen internationalen Debatten in der feministi­schen Theorie; zu ausgewählten Aspekten aktueller oder historischer Geschlechterverhältnisse( z.B. Frauen- und Männerbilder im Wandel, Körper Sexualität- Macht, Geschlecht und soziale Ungleichheit, Sprache und Kör­persprache u.a.); und zu empirischen Forschungen unter feministischer Perspektive( z. B. Schwerpunkt: Biogra­fie) angeboten.

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Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums in der spe­ziellen Soziologie" Soziologie der Geschlechterverhält­nisse" können in der Regel mit einem Leistungsnachweis ( zwei SWS) abgeschlossen werden.

- Organisations- und Verwaltungssoziologie Im Hauptstudium werden Einsichten in theoretische Hauptströmungen der Organisationssoziologie vertieft und in ihrer Relevanz für konkrete Organisationen in Wirtschaft und Verwaltung analysiert.

Die Seminare verfolgen das Ziel, anhand von Texten und empirischen Fallstudien mit theoretischen, methodischen und praktischen Problemen der Organisationssoziologie, empirischen Organisationsanalyse und vergleichenden Organisationsforschung vertraut zu machen. Die diszipli­näre Sicht auf Organisationen wird insbesondere in den Feldern konkreter Organisationen, wie Verwaltung und Unternehmen, Anschlußstellen zur Verwaltungswissen­schaft und Betriebswirtschaftslehre verdeutlichen und so einer berufsfeldbezogenen Orientierung des Studiums Rechnung tragen.

Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums in der spe­ziellen Soziologie" Organisationssoziologie" können in

( 3) Die Magisterprüfung besteht im Nebenfach Soziolo­gie aus einer vierstündigen Klausur und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer. Die Klausur ist im Teil­gebiet" soziologische Theorie" zu erbringen, die mündli­che Prüfung in einer" speziellen Soziologie".

( 4) Die genauen Prüfungsbestimmungen für die Magi­sterprüfung sind in den" besonderen Prüfungsbestim­mungen für den Magisterstudiengang Soziologie" festge­legt.

§ 13 Studienfachberatung

( 1) Studierende sollten zu Beginn ihres Studiums eine Studienfachberatung aufsuchen, die in Fragen der Fä­cherkombination hilft. Der Besuch einer Studienfachbe­ratung im dritten Fachsemester wird empfohlen. In dieser Beratung soll u.a. die künftige Schwerpunktsetzung im Hauptstudium erörtert werden.

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( 2) Ergänzend zur Studienfachberatung steht ein tabella­rischer Studienplan zur Verfügung, der Orientierungs­muster und Empfehlungen zur selbständigen Gestaltung des Studiums bereithält.

§ 14

Inkrafttreten

( 1) Diese Studienordnung findet auf alle Studierenden Anwendung, die ihr Studium im Semester nach Inkraft­treten dieser Studienordnung in den durch sie geregelten Fächern aufnehmen.

( 2) Diese Studienordnung tritt am Tage ihrer Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Uni­versität Potsdam in Kraft.

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