Lehrveranstaltung ausgestellten Bescheinigungen weisen die Art und den Umfang der Lehrveranstaltung aus sowie die Form, in der der Nachweis erbracht wurde. Wurde die Lehrveranstaltung nicht erfolgreich abgeschlossen, so gibt der Verantwortliche die Möglichkeit zur Wiederholung geforderter Leibistungsnachweise. Ist auch dieser Versuch erfolglos, so ist in der Regel die diesem zugrundeliegende Lehrveranstaltung zu wiederholen.
3. eine Erklärung des Kandidaten, daß ihm diese Prüfungsordnung und die Rahmenprüfungsordnung der Universität Potsdam bekannt sind,
4. eine Erklärung, ob er bereits eine Diplom- Vorprüfung in demselben Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes endgültig nicht bestanden hat oder ob er sich in einem schwebenden Prüfungsverfahren befindet,
5. Nachweis von Englischkenntnissen im Umfang der Abiturstufe.
( 3) Für die Ablegung einer Fachprüfung zum Vordiplom müssen sämtliche für das jeweilige Fach erforderlichen Vorleistungen erbracht sein. Spätestens vor Ablegung der letzten Fachprüfung müssen alle für das Grundstudium geforderten Leistungsnachweise und Belege vorliegen. Abweichungen von dieser Regelung können in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag durch den Prüfungsausschuß zugelassen werden.
( 4) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsausschuß für den Studiengang Biochemie.
§ 20
se Sad A 81& ni naisuld Ergebnis der Diplom- Vorprüfung, Gesamt
note
( 1) Die Prüfungsleistungen werden vom jeweiligen Prüfer mit einer Note gemäß§ 14 bewertet. tgolog
( 2) Die Diplom- Vorprüfung ist bestanden, wenn das Prädikat jeder Fachnote mindestens" ausreichend" lautet.
§ 21
Wiederholung der Diplom- Vorprüfung
( 1) Im Falle der erfolglosen Durchführung eines Prüfungsteils oder der gesamten Prüfung können diese bis zu zweimal wiederholt werden. Mit mindestens" ausreichend" bewertete Prüfungsteile werden bei Wiederholung anerkannt.
( 2) Die Wiederholungsprüfung ist spätestens im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abzulegen.
Teil 3
§ 22
Formen der Diplomprüfung
a)
( 1) Die Diplomprüfung besteht aus b den mündlichen Fachprüfungen und der Diplomarbeit(§ 24).
b)
briw
( 2) In der Regel sind vier mündliche Fachprüfungen abzulegen. Auf Beschluß des Prüfungsausschusses können anstelle der mündlichen Prüfungen auch Klausurarbeiten nach§ 10 geschrieben werden. Eine solche Entscheidung ist den Studierenden mindestens ein Semester vorher bekanntzugeben. Die vier Fachprüfungen der Diplomprüfung erstrecken sich auf die nachfolgenden Fächer und werden von den nach§ 5 festgelegten Prüfern abgenom
men:
Hauptprüfung:
Biochemie, 40 Minuten, Kollegialprüfung
Prüfung im Spezialisierungsfach:
Fach auf dem Gebiet, dem die Diplomarbeit thematisch zugeordnet ist, 20 bis 30 Minuten, Einzelprüfung
Wahlpflichtfach Chemie:
ein chemisches Fach( Spezialisierungsfach ausgeschlossen) nach Wahl des Kandidaten( Wahlmöglichkeiten siehe Anlage), 20 bis 30 Minuten, Einzelprüfung
Wahlpflichtfach Biologie:
ein biologisches Fach( Spezialisierungsfach ausgeschlossen) nach Wahl des Kandidaten( Wahlmöglichkeiten siehe Anlage), 20 bis 30 Minuten, Einzelprüfung.
( 3) Der Prüfungsstoff soll durch die Bildung von Prüfungsschwerpunkten konzentriert werden, mit denen das Verständnis des Kandidaten für die größeren Zusammenhänge sowie spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse exemplarisch geprüft werden können. Die Prüfungsanforderungen in den einzelnen Stoffgebieten sind soweit wie möglich konkret zu beschreiben, zu begrenzen und dem Studierenden bekanntzugeben.
( 4) Der Kandidat kann sich in weiteren der in§ 22 Abs. 2 genannten Wahlpflichtfächern einer Prüfung unterziehen. Das Ergebnis der Prüfung in diesen Fächern wird auf Antrag des Kandidaten in das Zeugnis aufgenommen, jedoch bei der Festsetzung der Gesamtnote nicht berücksichtigt.
( 5) Die Fachprüfungen können mit Ausnahme der Prüfung im Spezialisierungsfach studienbegleitend als vorgezogene Fachprüfungen innerhalb der normalen Prüfungszeiträume eines Semesters abgenommen werden, wenn die Lehrinhalte des Prüfungsfaches nach Maßgabe der Studienordnung Biochemie in vollem Umfang nachgewiesen wurden. Die Prüfung im Spezialisierungsfach wird nach Abgabe der Diplomarbeit abgelegt.
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