Heft 
(1997) 4
Seite
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2. Anglistik und Amerikanistik: Literatur und Kultur:

( a) Hauptfach: eine 180minütige Klausur und eine

ca. 30minütige mündliche Prüfung

zu Schwerpunktthemen aus den Be­reichen Literatur- und Kulturwis­senschaft.

( b) Nebenfach: eine 120minütige Klausur und eine ca. 15minütige mündliche Prüfung zu Schwerpunktthemen aus den Be­reichen Literatur- und Kulturwis­senschaft.

( 3) Die Gesamtnote der Zwischenprüfung setzt sich zu­sammen aus den Teilnoten für die Klausur und der Note für die mündliche Prüfung.

§ 5 Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung

( 1) Für die Zulassung zur Magisterprüfung gelten die Bestimmungen des§ 15 MPO.

( 2) Darüberhinaus sind im einzelnen noch folgende fach­spezifische Nachweise zu erbringen:

1. Anglistik und Amerikanistik: Sprache und Kultur: ( a) Hauptfach: drei Leistungsnachweise aus den Bereichen Sprach- und Kulturwis­senschaft.

( b) Nebenfach: je einen Leistungsnachweis aus den Bereichen Sprach- und Kulturwis­senschaft.

2. Anglistik und Amerikanistik: Literatur und Kultur: ( a) Hauptfach: drei Leistungsnachweise aus den Bereichen Literatur- und Kulturwis­senschaft.

( b) Nebenfach: je einen Leistungsnachweis aus den Bereiche Literatur- und Kulturwis­senschaft. ( 1)

§ 6 Fachspezifische Festlegungen zum Ablauf der Magisterprüfung

( 1) Das Hauptstudium endet mit der Magisterprüfung gemäß der MPO.

( 2) Für die Magisterarbeit kann der Kandidat ein Thema aus der Anglistik und Amerikanistik gemäß Schwer­punktbildung wählen und nach den Festlegungen des § 22 MPO bearbeiten.

( 3) Mündliche Prüfungen und Klausuren:

1. Anglistik und Amerikanistik: Sprache und Kultur:

( a) Hauptfach:- eine 240minütige Klausur nach Wahl in der Sprach- oder Kul­turwissenschaft

- eine ca. 60minütige mündliche

Prüfung in der Sprach- und Kul­turwissenschaft

( b) Nebenfach:- eine 240 minütige Klausur nach Wahl in der Sprach- oder Kul­turwissenschaft

eine ca. 30minütige mündliche Prüfung in dem von der Klausur nicht erfaßten Teilbereich

2. Anglistik und Amerikanistik: Literatur und Kultur:

§ 7

( a) Hauptfach:- eine 240minütige Klausur nach Wahl in der Literatur- oder Kul­turwissenschaft

eine ca. 60minütige mündliche Prüfung in der Literatur- und Kul­turwissenschaft

( b) Nebenfach:- eine 240minütige Klausur nach Wahl in der Literatur- oder Kul­turwissenschaft

eine ca. 30minütige mündliche Prüfung in dem von der Klausur nicht erfaßten Teilbereich

Inkrafttreten

Diese besonderen Prüfungsbestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam in Kraft.

Ordnung für die Benutzung von Musik­instrumenten, tontechnischen Geräten und Zubehör der Philosophischen Fakultät II der Universität Potsdam

Vom 30. September 1996

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II der Uni­versität Potsdam hat gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Geset­zes über die Hochschulen des Landes Brandenburg- Brandenburgisches Hochschulgesetz( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), am 30. September 1996 die nachfolgende Benutzungsordnung erlassen. Der Senat hat der Ordnung am 17. Oktober 1996 zuge­stimmt.

§ 1 Allgemeine Vorschriften

( 1) Das Institut für Musik und Musikpädagogik stellt Lehrkräften und Studenten des Instituts für Studienzwek­ke Musikinstrumente, tontechnische Geräte und Zubehör zur Verfügung.

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Bestätigt mit Schreiben des MWFK vom 28. Januar 1997

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