2. Anglistik und Amerikanistik: Literatur und Kultur:
( a) Hauptfach: eine 180minütige Klausur und eine
ca. 30minütige mündliche Prüfung
zu Schwerpunktthemen aus den Bereichen Literatur- und Kulturwissenschaft.
( b) Nebenfach: eine 120minütige Klausur und eine ca. 15minütige mündliche Prüfung zu Schwerpunktthemen aus den Bereichen Literatur- und Kulturwissenschaft.
( 3) Die Gesamtnote der Zwischenprüfung setzt sich zusammen aus den Teilnoten für die Klausur und der Note für die mündliche Prüfung.
§ 5 Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung
( 1) Für die Zulassung zur Magisterprüfung gelten die Bestimmungen des§ 15 MPO.
( 2) Darüberhinaus sind im einzelnen noch folgende fachspezifische Nachweise zu erbringen:
1. Anglistik und Amerikanistik: Sprache und Kultur: ( a) Hauptfach: drei Leistungsnachweise aus den Bereichen Sprach- und Kulturwissenschaft.
( b) Nebenfach: je einen Leistungsnachweis aus den Bereichen Sprach- und Kulturwissenschaft.
2. Anglistik und Amerikanistik: Literatur und Kultur: ( a) Hauptfach: drei Leistungsnachweise aus den Bereichen Literatur- und Kulturwissenschaft.
( b) Nebenfach: je einen Leistungsnachweis aus den Bereiche Literatur- und Kulturwissenschaft. ( 1)
§ 6 Fachspezifische Festlegungen zum Ablauf der Magisterprüfung
( 1) Das Hauptstudium endet mit der Magisterprüfung gemäß der MPO.
( 2) Für die Magisterarbeit kann der Kandidat ein Thema aus der Anglistik und Amerikanistik gemäß Schwerpunktbildung wählen und nach den Festlegungen des § 22 MPO bearbeiten.
( 3) Mündliche Prüfungen und Klausuren:
1. Anglistik und Amerikanistik: Sprache und Kultur:
( a) Hauptfach:- eine 240minütige Klausur nach Wahl in der Sprach- oder Kulturwissenschaft
- eine ca. 60minütige mündliche
Prüfung in der Sprach- und Kulturwissenschaft
( b) Nebenfach:- eine 240 minütige Klausur nach Wahl in der Sprach- oder Kulturwissenschaft
eine ca. 30minütige mündliche Prüfung in dem von der Klausur nicht erfaßten Teilbereich
2. Anglistik und Amerikanistik: Literatur und Kultur:
§ 7
( a) Hauptfach:- eine 240minütige Klausur nach Wahl in der Literatur- oder Kulturwissenschaft
eine ca. 60minütige mündliche Prüfung in der Literatur- und Kulturwissenschaft
( b) Nebenfach:- eine 240minütige Klausur nach Wahl in der Literatur- oder Kulturwissenschaft
eine ca. 30minütige mündliche Prüfung in dem von der Klausur nicht erfaßten Teilbereich
Inkrafttreten
Diese besonderen Prüfungsbestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Ordnung für die Benutzung von Musikinstrumenten, tontechnischen Geräten und Zubehör der Philosophischen Fakultät II der Universität Potsdam
Vom 30. September 1996
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II der Universität Potsdam hat gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg- Brandenburgisches Hochschulgesetz( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), am 30. September 1996 die nachfolgende Benutzungsordnung erlassen. Der Senat hat der Ordnung am 17. Oktober 1996 zugestimmt.
§ 1 Allgemeine Vorschriften
( 1) Das Institut für Musik und Musikpädagogik stellt Lehrkräften und Studenten des Instituts für Studienzwekke Musikinstrumente, tontechnische Geräte und Zubehör zur Verfügung.
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Bestätigt mit Schreiben des MWFK vom 28. Januar 1997
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