1. He management; körper- und sportbezogene Entwickerlung/ Sozialisation
D 2 Sport als Element der Lebensführung; Sportinteressen und Sportaktivitäten; soziale Determinanten der Sportbeteiligung
D 3 Soziale Kontexte für Sportaktivitäten; Organisation des Sports, soziale Ausdifferenzierungen des Sports im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen
D 4 Historische Entwicklungen im Sport und im Schulsport
AE
E
Sportwissenschaftlicher Theoriebereich IV ( Sportpädagogik, Sportdidaktik)
E1 Sportpädagogische Grundlagen von Bewegung und sportlicher Aktivität
E2 Didaktische und methodische Gestaltung des Sportunterrichts
snaT- izuM- auswell
E3 Analyse, Planung, Durchführung und Evaluation von Sportunterricht
E 4 Didaktische und methodische Grundlagen der Integration leistungsschwacher Kinder im Sport und Sportunterricht
Die Ausbildungsinhalte des Bereiches A Theorie und Praxis der Sportarten werden mit Teilprüfungen abgeschlossen, die die Gesamtnote Sportpraktische Prüfung ergeben. Sie ist Zulassungsvoraussetzung
zur
1. Staatsprüfung. Die Inhalte und Anforderungen an die sportpraktischen Teilprüfungen sind den fachspezifischen Anlagen zur LPO zu entnehmen.
§ 7
Das Grundstudium
( 1) Das Grundstudium soll durch die verpflichtende Beschäftigung mit Grundlagen der Sportwissenschaft die Voraussetzungen dafür schaffen, die Probleme des Faches und des künftigen Berufes in geeigneter wissenschaftlicher Form zu bearbeiten. Darüber hinaus befaẞt sich das Grundstudium mit Studientechniken, Studienproblemen und der Einführung in wissenschaftliche Arbeitsweisen.
( 2) Das für das Grundstudium zur Verfügung stehende Stundenvolumen verteilt sich auf die folgenden Bereiche des Faches Sport:
a) Sportwissenschaftliche Theorie Sportpädagogik und-didaktik Sportmedizin
Sportmotorik und Biomechanik Sportsoziologie
Sportgeschichte
b) Theorie und Praxis der Sportarten
Pflichtsportarten:
Leichtathletik
ED
Schwimmen
Turnen
Bewegung- Gymnastik- Tanz
Zweikampfsportart( außer Primarstufe) Wasserfahrsport Wintersport Handball Volleyball
Fußball( Männer)
sportartübergreifendes Teilgebiet
( nur Primarstufe)
Die Aufteilung der Studienanteile im 50-, 60- und 80Stundenfach ist dem Anhang zu I- IV zu entnehmen.
( 3) Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wird durch Teilnahmenachweise bestätigt. Regelmäßige Teilnahme bedingt, daß mindestens 80% der jeweiligen Lehrveranstaltungen pro Semester besucht werden. Die Anforderungen über die erfolgreiche Teilnahme werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.
( 4) Im Bereich Sportwissenschaftliche Theorie sind im Grundstudium folgende Teilnahmenachweise zu erbrin
gen:
Biomechanik Sportmotorik
( außer Primarstufe)
Sportmedizin Sportsoziologie Sportgeschichte
( außer Primarstufe)
( außer Primarstufe)
indulguublidzu A
Sportpädagogik/-didaktik
( 5) Im Bereich Theorie und Praxis der Sportarten sind folgende Teilprüfungen zu erbringen: mu muibua C
Männer
Frauen
- Bewegung- Gymnastik- Tanz- Bewegung- Gymnastik- Tanz
-
- Schwimmen
Zweikampfsportarten
( außer Primarstufe) Handball -Volleyball
-
- Fußball
§ 8 Zwischenprüfung
- Schwimmen
- Zweikampfsportarten
( außer Primarstufe)
- Handball -Volleyball 2
( 1) Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab. Zur Zwischenprüfung kann nur zugelassen werden, wer an den in der Studienordnung ausgewiesenen Lehrveranstaltungen in Sportmedizin, Sportmotorik und Biomechanik( außer Primarstufe), Sportsoziologie( außer Primarstufe), Sportgeschichte( außer Primarstufe) und Sportpädagogik und-didaktik regelmäßig und erfolgreich teilgenommen hat und eine Bescheinigung über die Studienfachberatung vorliegt.
( 2) Die Teilprüfungen können studienbegleitend abgelegt werden. Näheres regelt die Zwischenprüfungsordnung.
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