Heft 
(1997) 5
Seite
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1. He management; körper- und sportbezogene Entwick­erlung/ Sozialisation

D 2 Sport als Element der Lebensführung; Sportinteres­sen und Sportaktivitäten; soziale Determinanten der Sportbeteiligung

D 3 Soziale Kontexte für Sportaktivitäten; Organisation des Sports, soziale Ausdifferenzierungen des Sports im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen

D 4 Historische Entwicklungen im Sport und im Schul­sport

AE

E

Sportwissenschaftlicher Theoriebereich IV ( Sportpädagogik, Sportdidaktik)

E1 Sportpädagogische Grundlagen von Bewegung und sportlicher Aktivität

E2 Didaktische und methodische Gestaltung des Sport­unterrichts

snaT- izuM- auswell

E3 Analyse, Planung, Durchführung und Evaluation von Sportunterricht

E 4 Didaktische und methodische Grundlagen der Inte­gration leistungsschwacher Kinder im Sport und Sportunterricht

Die Ausbildungsinhalte des Bereiches A Theorie und Praxis der Sportarten werden mit Teilprüfungen abge­schlossen, die die Gesamtnote Sportpraktische Prüfung ergeben. Sie ist Zulassungsvoraussetzung

zur

1. Staatsprüfung. Die Inhalte und Anforderungen an die sportpraktischen Teilprüfungen sind den fachspezifischen Anlagen zur LPO zu entnehmen.

§ 7

Das Grundstudium

( 1) Das Grundstudium soll durch die verpflichtende Be­schäftigung mit Grundlagen der Sportwissenschaft die Voraussetzungen dafür schaffen, die Probleme des Fa­ches und des künftigen Berufes in geeigneter wissen­schaftlicher Form zu bearbeiten. Darüber hinaus befaẞt sich das Grundstudium mit Studientechniken, Studien­problemen und der Einführung in wissenschaftliche Ar­beitsweisen.

( 2) Das für das Grundstudium zur Verfügung stehende Stundenvolumen verteilt sich auf die folgenden Bereiche des Faches Sport:

a) Sportwissenschaftliche Theorie Sportpädagogik und-didaktik Sportmedizin

Sportmotorik und Biomechanik Sportsoziologie

Sportgeschichte

b) Theorie und Praxis der Sportarten

Pflichtsportarten:

Leichtathletik

ED

Schwimmen

Turnen

Bewegung- Gymnastik- Tanz

Zweikampfsportart( außer Primarstufe) Wasserfahrsport Wintersport Handball Volleyball

Fußball( Männer)

sportartübergreifendes Teilgebiet

( nur Primarstufe)

Die Aufteilung der Studienanteile im 50-, 60- und 80­Stundenfach ist dem Anhang zu I- IV zu entnehmen.

( 3) Die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen wird durch Teilnahmenachweise bestätigt. Regelmäßige Teilnahme bedingt, daß minde­stens 80% der jeweiligen Lehrveranstaltungen pro Se­mester besucht werden. Die Anforderungen über die erfolgreiche Teilnahme werden zu Beginn der Lehrver­anstaltungen bekanntgegeben.

( 4) Im Bereich Sportwissenschaftliche Theorie sind im Grundstudium folgende Teilnahmenachweise zu erbrin­

gen:

Biomechanik Sportmotorik

( außer Primarstufe)

Sportmedizin Sportsoziologie Sportgeschichte

( außer Primarstufe)

( außer Primarstufe)

indulguublidzu A

Sportpädagogik/-didaktik

( 5) Im Bereich Theorie und Praxis der Sportarten sind folgende Teilprüfungen zu erbringen: mu muibua C

Männer

Frauen

- Bewegung- Gymnastik- Tanz- Bewegung- Gymnastik- Tanz

-

- Schwimmen

Zweikampfsportarten

( außer Primarstufe) Handball -Volleyball

-

- Fußball

§ 8 Zwischenprüfung

- Schwimmen

- Zweikampfsportarten

( außer Primarstufe)

- Handball -Volleyball 2

( 1) Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprü­fung ab. Zur Zwischenprüfung kann nur zugelassen wer­den, wer an den in der Studienordnung ausgewiesenen Lehrveranstaltungen in Sportmedizin, Sportmotorik und Biomechanik( außer Primarstufe), Sportsoziologie( außer Primarstufe), Sportgeschichte( außer Primarstufe) und Sportpädagogik und-didaktik regelmäßig und erfolgreich teilgenommen hat und eine Bescheinigung über die Stu­dienfachberatung vorliegt.

( 2) Die Teilprüfungen können studienbegleitend abgelegt werden. Näheres regelt die Zwischenprüfungsordnung.

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