Heft 
(1997) 5
Seite
129
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§ 9

Das Hauptstudium

( 1) Das Hauptstudium dient der Vertiefung, Erweiterung und Festigung von sportwissenschaftlichen Erkenntnis­sen, des pädagogischen und fachdidaktischen Wissens und Könnens, der Erarbeitung von selbstgewählten Schwerpunkten in den sportwissenschaftlichen und sportdidaktischen Disziplinen sowie von Fertigkeiten und Fähigkeiten im Bereich Theorie und Praxis der Sportar­

ten.

( 2) Das für das Hauptstudium zur Verfügung stehende Stundenvolumen verteilt sich auf folgende Bereiche des Faches Sport:

a) Sportwissenschaftliche Theorie Sportpädagogik und-didaktik

-

-

-

- Trainingswissenschaft

- Sportpsychologie

Sportsoziologie

Sportgeschichte

- Interdisziplinäre Studien

Primarstufe

Hauptseminar I zu Sportmedizin oder Sportmo­torik oder Trainingswissenschaft Hauptseminar II Sportpsychologie oder Sportso­ziologie oder Sportgeschichte

Sekundarstufe I

Hauptseminar I zu Sportmedizin oder Sportmoto­rik und Biomechanik oder Trainingswissenschaft Hauptseminar II zu Sportpsychologie oder Sport­geschichte oder Sportsoziologie

Hauptseminar III zu Sportpädagogik und-didaktik

Sekundarstufe II

- Hauptseminar I zu Sportmedizin oder Sportpsy­chologie

Hauptseminar II zu Sportmotorik und Biomecha­

nik oder Trainingswissenschaft

Hauptseminar III zu

Sportsoziologie

Sportgeschichte oder

Hauptseminar IV zu Sportpädagogik und-didak­

tik

b) Sportpädagogik und-didaktik

-

Fachdidaktische Tagespraktika Unterrichtspraktikum

c) Theorie und Praxis der Sportarten

( 3) Im Hauptstudium sind folgende Nachweise zu erbrin­gen, die Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind:

Primarstufe

-

Teilnahmenachweis über den Besuch der obliga­torischen Lehrveranstaltungen

Teilnahmenachweis am Winter- oder Wasserfahr­sportlager

Teilnahmenachweis am Lehrgang in Sportför­derunterricht oder für Freizeitsport an Grundschu­

len

Befähigungsnachweis als Rettungsschwimmer

( Silber)

Nachweis über die Ausbildung in" Erste Hilfe" Nachweis der schulpraktischen Studien( vgl. Ord­nung für Praxisstudien in den Lehramtsstudien­gängen der Universität Potsdam)

Nachweis der sportpraktischen Teilprüfungen ( Bewegung- Gymnastik- Tanz, Basketball, Leicht­athletik, Turnen, Schwerpunktsportart)

Leistungsnachweis in Sportpädagogik und-didak­

tik

Leistungsnachweis aus den Bereichen Sportsozio­logie oder Sportgeschichte oder Trainingswissen­schaft oder Sportpsychologie

Sekundarstufe I und II

-

-

Teilnahmenachweis über den erfolgreichen Be­such der obligatorischen und wahlweise obligato­rischen Lehrveranstaltungen

Nachweis über die Teilnahme an semesterbeglei­tenden Tagespraktika und Blockpraktika( vgl. Ordnung für Praxisstudien in den Lehramtsstudi­engängen der Universität Potsdam)

- Nachweis über die Ausbildung in" Erste Hilfe" Befähigungsnachweis als Rettungsschwimmer

( Silber)

Teilprüfungen in vier Pflichtsportarten( Leicht­athletik, Turnen, Wasserfahrsport und/ oder Win­tersport, Basketball) sowie in den Wahlpflicht­sportarten

Leistungsnachweis in der Sportpädagogik und-di­

daktik

Leistungsnachweis in Trainingswissenschaft Leistungsnachweis in Sportpsychologie

Leistungsnachweise können erbracht werden durch ein Referat, eine schriftliche Arbeit, eine Klausur, ein Prü­fungsgespräch. Über die mögliche Form der Leistungs­nachweise sind die Studierenden zu Beginn der Lehrver­anstaltungen zu informieren.

Pflichtsportarten:

-

-

Wahlpflichtsportarten: - Schwerpunktsportarten Sportaktivitäten

§ 10

Inkrafttreten

- Leichtathletik

Turnen

- Wasserfahrsport

- Wintersport

- Basketball

Die Aufteilung der Studienanteile im 50-, 60- und 80­Stundenfach ist dem Anhang zu I- IV zu entnehmen.

( 1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröf­fentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität in Kraft.

( 2) Sie gilt für Studenten der Universität Potsdam, die ihr Lehramtsstudium für das Fach Sport nach dem Inkrafttre­ten dieser Ordnung aufnehmen.

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