§ 9
Das Hauptstudium
( 1) Das Hauptstudium dient der Vertiefung, Erweiterung und Festigung von sportwissenschaftlichen Erkenntnissen, des pädagogischen und fachdidaktischen Wissens und Könnens, der Erarbeitung von selbstgewählten Schwerpunkten in den sportwissenschaftlichen und sportdidaktischen Disziplinen sowie von Fertigkeiten und Fähigkeiten im Bereich Theorie und Praxis der Sportar
ten.
( 2) Das für das Hauptstudium zur Verfügung stehende Stundenvolumen verteilt sich auf folgende Bereiche des Faches Sport:
a) Sportwissenschaftliche Theorie Sportpädagogik und-didaktik
-
-
-
- Trainingswissenschaft
- Sportpsychologie
Sportsoziologie
Sportgeschichte
- Interdisziplinäre Studien
Primarstufe
Hauptseminar I zu Sportmedizin oder Sportmotorik oder Trainingswissenschaft Hauptseminar II Sportpsychologie oder Sportsoziologie oder Sportgeschichte
Sekundarstufe I
Hauptseminar I zu Sportmedizin oder Sportmotorik und Biomechanik oder Trainingswissenschaft Hauptseminar II zu Sportpsychologie oder Sportgeschichte oder Sportsoziologie
Hauptseminar III zu Sportpädagogik und-didaktik
Sekundarstufe II
- Hauptseminar I zu Sportmedizin oder Sportpsychologie
Hauptseminar II zu Sportmotorik und Biomecha
nik oder Trainingswissenschaft
Hauptseminar III zu
Sportsoziologie
Sportgeschichte oder
Hauptseminar IV zu Sportpädagogik und-didak
tik
b) Sportpädagogik und-didaktik
-
Fachdidaktische Tagespraktika Unterrichtspraktikum
c) Theorie und Praxis der Sportarten
( 3) Im Hauptstudium sind folgende Nachweise zu erbringen, die Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung sind:
Primarstufe
-
Teilnahmenachweis über den Besuch der obligatorischen Lehrveranstaltungen
• Teilnahmenachweis am Winter- oder Wasserfahrsportlager
Teilnahmenachweis am Lehrgang in Sportförderunterricht oder für Freizeitsport an Grundschu
len
Befähigungsnachweis als Rettungsschwimmer
( Silber)
Nachweis über die Ausbildung in" Erste Hilfe" Nachweis der schulpraktischen Studien( vgl. Ordnung für Praxisstudien in den Lehramtsstudiengängen der Universität Potsdam)
Nachweis der sportpraktischen Teilprüfungen ( Bewegung- Gymnastik- Tanz, Basketball, Leichtathletik, Turnen, Schwerpunktsportart)
Leistungsnachweis in Sportpädagogik und-didak
tik
Leistungsnachweis aus den Bereichen Sportsoziologie oder Sportgeschichte oder Trainingswissenschaft oder Sportpsychologie
Sekundarstufe I und II
-
-
Teilnahmenachweis über den erfolgreichen Besuch der obligatorischen und wahlweise obligatorischen Lehrveranstaltungen
Nachweis über die Teilnahme an semesterbegleitenden Tagespraktika und Blockpraktika( vgl. Ordnung für Praxisstudien in den Lehramtsstudiengängen der Universität Potsdam)
- Nachweis über die Ausbildung in" Erste Hilfe" Befähigungsnachweis als Rettungsschwimmer
( Silber)
Teilprüfungen in vier Pflichtsportarten( Leichtathletik, Turnen, Wasserfahrsport und/ oder Wintersport, Basketball) sowie in den Wahlpflichtsportarten
Leistungsnachweis in der Sportpädagogik und-di
daktik
Leistungsnachweis in Trainingswissenschaft Leistungsnachweis in Sportpsychologie
Leistungsnachweise können erbracht werden durch ein Referat, eine schriftliche Arbeit, eine Klausur, ein Prüfungsgespräch. Über die mögliche Form der Leistungsnachweise sind die Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltungen zu informieren.
Pflichtsportarten:
-
-
Wahlpflichtsportarten: - Schwerpunktsportarten Sportaktivitäten
§ 10
Inkrafttreten
- Leichtathletik
Turnen
- Wasserfahrsport
- Wintersport
- Basketball
Die Aufteilung der Studienanteile im 50-, 60- und 80Stundenfach ist dem Anhang zu I- IV zu entnehmen.
( 1) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität in Kraft.
( 2) Sie gilt für Studenten der Universität Potsdam, die ihr Lehramtsstudium für das Fach Sport nach dem Inkrafttreten dieser Ordnung aufnehmen.
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