§ 5 Gliederung des Studiums
atologisch)
( 1) Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte: Der erste Studienabschnitt von vier Semestern wird mit der Diplom- Vorprüfung abgeschlossen. Darauf folgt der zweite Studienabschnitt, nach dessen vier Semestern sich das Prüfungssemester mit der Diplomprüfung anschließt.
( 2) Diese Studienordnung sieht für das ordnungsgemäBe Studium vor, daß die Studierenden während der gesamten Studienzeit an Lehrveranstaltungen im Umfang von maximal 160 Semesterwochenstunden( SWS) teilnehmen; hiervon entfallen auf den ersten Studienabschnitt 81 SWS, für den zweiten Studienabschnitt sind 63 SWS vorgesehen. 16 SWS stehen zur freien Studienplanung zur Verfügung.
§ 6
Studienfachberatung dur 2W2 E
( 1) Die Studienfachberatung berät den Studenten insbesondere über Aufbau und Durchführung seines Studiums sowie Vorbereitung und Ablauf der Prüfungen.
( 2) Zum Angebot der Studienfachberatung gehörende individuelle Beratungsgespräche, Orientierungsveranstaltungen für Studienanfänger und aktuelles Informationsmaterial über das Studium. Die Inanspruchnahme wird besonders empfohlen
zu Beginn des Studiums,
vor Studienfach-, Hauptfach- oder Hochschulwechsel,
bei Planung eines Studiums im Ausland,
nach nicht bestandenen Prüfungen.
2W2
§ 7 Lehrveranstaltungen, Nachweise
( 1) Die überwiegenden Vermittlungsformen sind Vorlesungen( V), Vorlesungen in Verbindung mit Seminaren( V/ S), Künstlerischer Erziehungsunterricht( KE), Proseminare( PS), Hauptseminare( HS), Übungen( Ü) und Grundkurse( GK). Lehrveranstaltungsformen, ihre Verbindlichkeit und Termine werden im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Instituts für Musik und Musikpädagogik, das zu Beginn jedes Semesters erscheint, ausgewiesen.
( 2) Das ordnungsgemäße Studium wird durch Studienund Leistungsnachweise bestätigt. Studiennachweise setzen die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen voraus und werden durch Klausuren, Kurzreferate, Thesenpapiere, Test- Vorsingen,-Dirigate und-Vorbyspiele erbracht.
( 3) Benotete Leistungsnachweise setzen die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen voraus. Sie sind Ergebnis einer langfristigen wissenschaftlichen oder künstlerischen Auseinandersetzung mit einem Gegenstand der Lehrveranstaltung und werden durch Belegarbeiten( Semesterarbeiten), Kolloquia, Konzerte, Kompositionen oder Lehrproben erbracht.
§ 8
Selbststudium, zusätzliche Studienangebote
( 1) Der Besuch der vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen kann nur ein Grundwissen vermitteln. Selbständige Vor- und Nachbereitungen der angebotenen Inhalte durch individuelles Üben, Literaturstudium und Diskussion in Studentengruppen sind erforderlich.
( 2) Das Studium der Musikpädagogik verlangt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Nachbarwissenschaften. Die künstlerisch- pädagogische Ausbildung tangiert Inhalte der Psychologie und der Erziehungswissenschaften. Den Studierenden wird empfohlen, vom Lehrveranstaltungsangebot dieser Institute Gebrauch zu machen und die vorteilhaften Bedingungen einer Universität im Rahmen der 16 SWS zur freien Studienplanung zu nutzen.
( 3) Eine inhaltliche Ergänzung bieten darüber hinaus Lehrangebote der Nachbardisziplinen Grundschulpädagogik, Sonderpädagogik, Lehr- u. Lernforschung, Musisch- ästhetische Erziehung( Schwerpunkt Musik), Kunsterziehung, Sportwissenschaft, Arbeitslehre/ Technik( Instrumentenbau) usw., die allen Studierenden der Universität Potsdam offenstehen.
( 4) Eine Liste empfehlenswerter Lehrveranstaltungen, die fakultativ am Insitut für Musik und Musikpädagogik oder auch außerhalb des Insituts besucht werden können, wird regelmäßig aktualisiert und ausgehängt.
II.
§ 9
Erster Studienabschnitt( Grundstudium) Gliederung des Lehrangebots
( 1) Der erste Studienabschnitt umfaßt neben den Lehrveranstaltungen der beiden Hauptfächer Elementare Musikpädagogik und Künstlerisches Fach( zur Auswahl stehen hier Klavier, Gitarre, Violine, Block- u. Querflöte, Gesang sowie Chor- und Ensembleleitung) obligatorische Lehrangebote im Nebenfach Musiktheorie sowie weitere Pflichtfächer aus den Bereichen Musikwissenschaft, Instrumentalspiel, Psychologie und Erziehungswissenschaften.
( 2) Wie sich die Lehrveranstaltungen auf die Studiensemester verteilen sollen, ist den Besonderen Prüfungsbestimmungen für den Studiengang DiplomMusikpädagogik zu entnehmen. Dort sind auch die Kriterien für ein ordnungsgemäßes Studium, die Anzahl von Studien- und Leistungsnachweisen und die Voraussetzung für die Zulassung zur DiplomVorprüfung festgelegt.
( 3) Der nachfolgenden Auflistung sind die Fächer der einzelnen Abteilungen unter Angabe der Lehrveranstaltungsform und der SWS zu entnehmen:
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