Heft 
(1997) 6
Seite
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§ 5 Gliederung des Studiums

atologisch)

( 1) Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte: Der erste Studienabschnitt von vier Semestern wird mit der Diplom- Vorprüfung abgeschlossen. Darauf folgt der zweite Studienabschnitt, nach dessen vier Semestern sich das Prüfungssemester mit der Diplomprüfung anschließt.

( 2) Diese Studienordnung sieht für das ordnungsgemä­Be Studium vor, daß die Studierenden während der gesamten Studienzeit an Lehrveranstaltungen im Um­fang von maximal 160 Semesterwochenstunden( SWS) teilnehmen; hiervon entfallen auf den ersten Studienab­schnitt 81 SWS, für den zweiten Studienabschnitt sind 63 SWS vorgesehen. 16 SWS stehen zur freien Stu­dienplanung zur Verfügung.

§ 6

Studienfachberatung dur 2W2 E

( 1) Die Studienfachberatung berät den Studenten ins­besondere über Aufbau und Durchführung seines Stu­diums sowie Vorbereitung und Ablauf der Prüfungen.

( 2) Zum Angebot der Studienfachberatung gehörende individuelle Beratungsgespräche, Orientierungsveran­staltungen für Studienanfänger und aktuelles Informa­tionsmaterial über das Studium. Die Inanspruchnahme wird besonders empfohlen

zu Beginn des Studiums,

vor Studienfach-, Hauptfach- oder Hochschulwech­sel,

bei Planung eines Studiums im Ausland,

nach nicht bestandenen Prüfungen.

2W2

§ 7 Lehrveranstaltungen, Nachweise

( 1) Die überwiegenden Vermittlungsformen sind Vor­lesungen( V), Vorlesungen in Verbindung mit Semina­ren( V/ S), Künstlerischer Erziehungsunterricht( KE), Proseminare( PS), Hauptseminare( HS), Übungen( Ü) und Grundkurse( GK). Lehrveranstaltungsformen, ihre Verbindlichkeit und Termine werden im Kommentier­ten Vorlesungsverzeichnis des Instituts für Musik und Musikpädagogik, das zu Beginn jedes Semesters er­scheint, ausgewiesen.

( 2) Das ordnungsgemäße Studium wird durch Studien­und Leistungsnachweise bestätigt. Studiennachweise setzen die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltun­gen voraus und werden durch Klausuren, Kurzreferate, Thesenpapiere, Test- Vorsingen,-Dirigate und-Vor­byspiele erbracht.

( 3) Benotete Leistungsnachweise setzen die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen voraus. Sie sind Ergebnis einer langfristigen wissenschaftlichen oder künstlerischen Auseinandersetzung mit einem Gegen­stand der Lehrveranstaltung und werden durch Beleg­arbeiten( Semesterarbeiten), Kolloquia, Konzerte, Kompositionen oder Lehrproben erbracht.

§ 8

Selbststudium, zusätzliche Studienangebote

( 1) Der Besuch der vorgeschriebenen Lehrveranstal­tungen kann nur ein Grundwissen vermitteln. Selb­ständige Vor- und Nachbereitungen der angebotenen Inhalte durch individuelles Üben, Literaturstudium und Diskussion in Studentengruppen sind erforderlich.

( 2) Das Studium der Musikpädagogik verlangt eine inhaltliche Auseinandersetzung mit Nachbarwissen­schaften. Die künstlerisch- pädagogische Ausbildung tangiert Inhalte der Psychologie und der Erziehungs­wissenschaften. Den Studierenden wird empfohlen, vom Lehrveranstaltungsangebot dieser Institute Ge­brauch zu machen und die vorteilhaften Bedingungen einer Universität im Rahmen der 16 SWS zur freien Studienplanung zu nutzen.

( 3) Eine inhaltliche Ergänzung bieten darüber hinaus Lehrangebote der Nachbardisziplinen Grundschul­pädagogik, Sonderpädagogik, Lehr- u. Lernforschung, Musisch- ästhetische Erziehung( Schwerpunkt Musik), Kunsterziehung, Sportwissenschaft, Arbeitslehre/ Tech­nik( Instrumentenbau) usw., die allen Studierenden der Universität Potsdam offenstehen.

( 4) Eine Liste empfehlenswerter Lehrveranstaltungen, die fakultativ am Insitut für Musik und Musikpädago­gik oder auch außerhalb des Insituts besucht werden können, wird regelmäßig aktualisiert und ausgehängt.

II.

§ 9

Erster Studienabschnitt( Grundstudium) Gliederung des Lehrangebots

( 1) Der erste Studienabschnitt umfaßt neben den Lehr­veranstaltungen der beiden Hauptfächer Elementare Musikpädagogik und Künstlerisches Fach( zur Aus­wahl stehen hier Klavier, Gitarre, Violine, Block- u. Querflöte, Gesang sowie Chor- und Ensembleleitung) obligatorische Lehrangebote im Nebenfach Musik­theorie sowie weitere Pflichtfächer aus den Bereichen Musikwissenschaft, Instrumentalspiel, Psychologie und Erziehungswissenschaften.

( 2) Wie sich die Lehrveranstaltungen auf die Studien­semester verteilen sollen, ist den Besonderen Prü­fungsbestimmungen für den Studiengang Diplom­Musikpädagogik zu entnehmen. Dort sind auch die Kriterien für ein ordnungsgemäßes Studium, die An­zahl von Studien- und Leistungsnachweisen und die Voraussetzung für die Zulassung zur Diplom­Vorprüfung festgelegt.

( 3) Der nachfolgenden Auflistung sind die Fächer der einzelnen Abteilungen unter Angabe der Lehrveranstal­tungsform und der SWS zu entnehmen:

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