Entwicklung der Fähigkeit, wissenschaftliche und künstlerische Gegenstände in ihrer wechselseitigen Durchdringung zu begreifen. Die wissenschaftlich fundierte Diskussion in den Seminaren bereitet auf die auch in der Berufspraxis notwendige selbständige wissenschaftliche Auseinandersetzung vor.
§ 14 Diplomarbeit
( 1) Die Diplomarbeit leitet den letzten Teil des zweiten Studienabschnittes ein. Sie kann bereits im siebten Studiensemester geplant werden. Die Diplomarbeit kann an allen Abteilungen des Instituts für Musik und Musikpädagogik der Universität Potsdam geschrieben werden( Abt. Musikwissenschaft; Abt. Musiktheorie; Abt. Elementare Musikpädagogik; Abt. Instrumentale Ausbildung/ Vokale Ausbildung; Abt. Musikalische Gruppenarbeit/ Chorleitung; Abt. Musikdidaktik).
( 2) Die Rahmenprüfungsordnung erlaubt Vorschläge der Studierenden für das Thema ihrer Diplomarbeit. Es ist sinnvoll, frühzeitig Absprachen mit einem Betreuer für einen Themenbereich eigener Wahl zu treffen oder sich über Themenangebote verschiedener Prüfer zu informieren.
IV. Schlußbestimmungen
§ 15 Diplomprüfung
Der Studiengang Diplom- Musikpädagogik wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus der Diplomarbeit und umfaßt Prüfungsteile in den Fächern:
Elementare Musikpädagogik:
pädagogisch- praktische Prüfung
Elementare Musikpädagogik:
künstlerisch- praktische Prüfung
Künstlerisches Fach:
künstlerisch- praktische Prüfung
Künstlerisches Fach:
pädagogisch- praktische Prüfung Musiktheorie:
Tonsatzklausur
Die Zulassungsbedingungen, Prüfungsformen und Verfahrensvorschriften für die Diplomprüfung regelt die Diplom- Prüfungsordnung.
§ 16 Inkrafttreten
1994
Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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