Heft 
(1997) 6
Seite
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Entwicklung der Fähigkeit, wissenschaftliche und künstlerische Gegenstände in ihrer wechselseitigen Durchdringung zu begreifen. Die wissenschaftlich fundierte Diskussion in den Seminaren bereitet auf die auch in der Berufspraxis notwendige selbständige wissenschaftliche Auseinandersetzung vor.

§ 14 Diplomarbeit

( 1) Die Diplomarbeit leitet den letzten Teil des zweiten Studienabschnittes ein. Sie kann bereits im siebten Studiensemester geplant werden. Die Diplom­arbeit kann an allen Abteilungen des Instituts für Musik und Musikpädagogik der Universität Potsdam geschrieben werden( Abt. Musikwissenschaft; Abt. Musiktheorie; Abt. Elementare Musikpädagogik; Abt. Instrumentale Ausbildung/ Vokale Ausbildung; Abt. Musikalische Gruppenarbeit/ Chorleitung; Abt. Musikdidaktik).

( 2) Die Rahmenprüfungsordnung erlaubt Vorschläge der Studierenden für das Thema ihrer Diplomarbeit. Es ist sinnvoll, frühzeitig Absprachen mit einem Be­treuer für einen Themenbereich eigener Wahl zu treffen oder sich über Themenangebote verschiedener Prüfer zu informieren.

IV. Schlußbestimmungen

§ 15 Diplomprüfung

Der Studiengang Diplom- Musikpädagogik wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus der Diplomarbeit und umfaßt Prüfungsteile in den Fächern:

Elementare Musikpädagogik:

pädagogisch- praktische Prüfung

Elementare Musikpädagogik:

künstlerisch- praktische Prüfung

Künstlerisches Fach:

künstlerisch- praktische Prüfung

Künstlerisches Fach:

pädagogisch- praktische Prüfung Musiktheorie:

Tonsatzklausur

Die Zulassungsbedingungen, Prüfungsformen und Verfahrensvorschriften für die Diplomprüfung regelt die Diplom- Prüfungsordnung.

§ 16 Inkrafttreten

1994

Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Veröf­fentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

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