schungsförderinstitutionen und administrativer Einrichtungen angehören.
( 2) Der Beirat tagt unter dem Vorsitz eines Leitungsmitglieds in der Regel jährlich. Er nimmt Stellung zu konzeptionellen Fragen und den Arbeitsaufgaben des Zentrums und gibt Empfehlungen dazu ab. Zu Leitungssitzungen können Beiratsmitglieder von der Leitung mit Rederecht eingeladen werden.
§ 6 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Satzung des Interdisziplinären Zentrums für Umweltwissenschaften
Vom 10. Juli 1997
Der Senat der Universität Potsdam hat auf seiner Sitzung am 10. Juli 1997 folgende Satzung erlassen:"
§ 1 Rechtsstellung
Das Interdisziplinäre Zentrum für Umweltwissenschaften ( ZfU) ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Potsdam unter Verantwortung des Senats nach§ 93 Abs. 2 Satz 2 Brandenburgisches Hochschulgesetz.
angehörige sowie die Mitwirkung bei der Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Umweltwissenschaften im Land Brandenburg. Das schließt die Initiierung und Organisation von Lehrangeboten für Studierende unterschiedlicher Diplom-, Magister- und Lehramtsstudiengänge ein. Das ZfU übernimmt die in der Ausbildung von Lehramtsstudierenden gemäß dem" Potsdamer Modell der Lehrerbildung" notwendigen Aufgaben auf dem Gebiet der Umweltbildung. Darüber hinaus leistet es Beiträge zur fachübergreifenden Ausbildung aller Studierenden und zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
( 4) Das ZfU organisiert Kolloquien, Fachtagungen zu umweltwissenschaftlichen Fragestellungen im weitesten Sinne, Ringvorlesungen, etc. Es informiert über inhaltliche und organisatorische Belange seiner Arbeit und publiziert Forschungsergebnisse.
§ 3 Organisationsstruktur
( 1) Angehörige des Zentrums sind
die ihm zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Mitglieder der Universität, die neben oder im Zusammenhang mit ihren originären Aufgaben Leistungen im Rahmen des Zentrums erbringen. Hierfür werden durch die Universität dauerhafte oder zeitweise Doppelzuordnungen eingerichtet.
( 2) Im Zentrum können auch Studierende der Universität Potsdam, die sich für umweltwissenschaftliche Fragen interessieren, sowie Wissenschaftler anderer Institutionen mitwirken.
( 3) Das Zentrum verfügt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben über eigene personelle, finanzielle und sächliche Mittel.
§ 2 Aufgaben
( 1) Das Zentrum dient der Förderung interdisziplinärer Lehre und Forschung auf dem Gebiet der Umweltwissenschaften im weitesten Sinne. Es bietet Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen der Universität sowie auch außeruniversitärer Institutionen durch Koordinierung gemeinsamer Lehr- und Forschungsvorhaben Möglichkeiten zur Kooperation sowie zur Vorbereitung und Realisierung drittmittel finanzierter Projekte.
( 2) Das Zentrum bietet Gastwissenschaftlern, die sich für einen drittmittelfinanzierten Aufenthalt an der Universität Potsdam entschieden haben oder vom Zentrum dazu eingeladen werden, interdisziplinäre und kooperative Arbeitsmöglichkeiten.
( 3) Besonderes Anliegen des Zentrums sind die studentische Ausbildung, Fortbildungsangebote für Hochschul
1 Genehmigt durch Schreiben des MWFK vom 8. September 1997
§ 4 Leitung
( 1) Das Zentrum wird von einer kollegialen Leitung ( Direktorium) verwaltet, die aus drei Mitgliedern aus der Gruppe der Professoren besteht. Die Leitung wird im Einvernehmen mit dem Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom Senat der Universität für eine Amtszeit von drei Jahren bestellt. Eine Wiederbestellung ist möglich.
( 2) Dieses kollegiale Leitungsgremium entscheidet mit der Mehrheit seiner anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Leitungsmitglied, das als geschäftsführende Leiterin( Direktorin) oder als geschäftsführender Leiter( Direktor) mit der Führung der laufenden Geschäfte betraut wird.
( 3) Die mit der geschäftsführenden Leitung betraute Person vertritt das Zentrum inner- und außerhalb der Universität. Sie kann mit Zustimmung der übrigen Lei
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