Heft 
(1997) 11
Seite
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Satzung zur Änderung

der Studienordnung Physik für den Diplomstudiengang und das Neben­fach an der Universität Potsdam

Vom 6. März 1997

Gemäß§ 84 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulge­setzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), hat der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaft­lichen Fakultät der Universität Potsdam die Studienordnung Physik für den Diplomstudiengang und das Nebenfach vom 17. August 1995( AmBek 1996 S. 62) wie folgt geändert:

Artikel 1

Änderung der Studienordnung

1.§ 8 Abs. 3 wird neugefaßt wie folgt:

" Die Diplom- Vorprüfung besteht aus den mündlichen Fachprüfungen in den Pflichtfächern Experimental­physik, Theoretische Physik, Mathematik und einem Ergänzungsfach, in der Regel Chemie oder Informa­tik. Durch Beschluß des Prüfungsausschusses Physik können andere Ergänzungsfächer zugelassen werden."

2.§ 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 wird neugefaßt wie folgt: " Daneben wird das obligatorische Studium der Ma­thematik abschließend betrieben und im Ergänzungs­fach ein Einblick in ein wichtiges Nachbarfach der Physik erworben."

3. In der Tabelle wird in§ 9 Abs. 2" Ergänzungsfach Chemie" durch" Ergänzungsfach" ersetzt.

4.§ 10 wird durch folgenden neuen Absatz 6 ergänzt: " Das Ergänzungsfach Informatik vermittelt einen er­sten Einblick in die Probleme der Programmierung und Softwareentwicklung. Das Studium wird durch Übungen unterstützt. Der Leistungsnachweis wird als Übungsschein erworben."

5. In der Anlage zur Studienordnung ist im Teil' 1. Regelstudienplan für das Diplomstudium Physik im Gundstudium' das Fach" Chemie" durch" Ergänzungs­fach" zu ersetzen.

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung des Diplomstudienganges Physik

an der Universität Potsdam

Vom 6. März 1997

Gemäß§ 84 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulge­setzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), hat der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaft­lichen Fakultät der Universität Potsdam die Prüfungs­ordnung für den Diplomstudiengang Physik vom 17. August 1995( AmBek 1996 S. 68) wie folgt geändert:

Artikel 1

Änderung der Prüfungsordnung

1.§ 18 Abs. 3 Satz 1 wird neugefaßt wie folgt: " Die Diplom- Vorprüfung besteht aus mündlichen Prü­fungen in den Pflichtfächern Experimentalphysik, Theoretische Physik, Mathematik und einem Er­gänzungsfach, in der Regel Chemie oder Informatik."

2.§ 19 Abs. 2 Nr. 2 wird neugefaßt wie folgt:

" 2. gemäß Studienordnung Physik je ein Leistungs­nachweis zur Experimentalphysik, zum Physikalischen Praktikum für Anfänger, zum Ergänzungsfach und je zwei Leistungsnachweise zur Theoretischen Physik und Mathematik und das Studienbuch als Nachweis für ein ordnungsgemäßes Studium,"

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

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Bestätigt mit Schreiben des MWFK vom 25. September 1997

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