Heft 
(1997) 11
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Studienordnung für den Diplomstudiengang

Verwaltungswissenschaft

an der Universität Potsdam

Vom 10. Juli 1997

reer M

Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hoch­schulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBL S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), hat der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozial­wissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam am 10. Juli 1997 die folgende Studienordnung beschlossen:

Übersicht

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§6

§7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11

§ 12

Geltungsbereich

Studienziele

Aufbau des Studiums

Lehrveranstaltungen

Leistungsanforderungen und Leistungsnachweise Grundstudium

Studienfächer im Grundstudium

Inhalte des Grundstudiums

Hauptstudium

Studienfächer im Hauptstudium

Inhalte des Hauptstudiums

Inkrafttreten

§ 3

Aufbau des Studiums

( 1) Das Studium ist entsprechend der DPOVw in Grund­und Hauptstudium gegliedert. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich des Diplomprüfungszeitraumes 9 Semester.

( 2) Das verwaltungswissenschaftliche Grundstudium ist in seinen Kernanforderungen bis auf den Ergänzungsbereich " Betriebswirtschaftslehre" identisch mit dem politikwissen­

schaftlichen Grundstudium.

( 3) Den Abschluß des Grundstudiums bildet die Diplom­Vorprüfung. Den Abschluß des Hauptstudiums bildet die Diplomprüfung.

( 4) Die in§ 22 Abs. 2 Nr. 5 DPOVw vorgesehene berufs­praktische Ausbildung von 8 Monaten Dauer( Arbeitsauf­enthalt) soll zusammenhängend zwischen Grund- und Hauptstudium abgeleistet werden. I.d.R. ist die Anerken­nung des Arbeitsaufenthalts Voraussetzung der Aufnahme in das Hauptstudium. Näheres regelt die Praktikumsord­nung. Im Falle der Wahl des Vertiefungsbereiches Interna­tionale Politik/ Internationale Beziehungen wird ein Aus­landsaufenthalt empfohlen.

§ 1

Geltungsbereich

Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungs­ordnung für den Diplomstudiengang Verwaltungswissen­schaft( DPOVw) vom 14. 6. 1995 das verwaltungswissen­schaftliche Studium an der Universität Potsdam.

§ 2 Studienziele

Das Studium der Verwaltungswissenschaft soll die Studie­renden zum berufsqualifizierenden Abschluß als Diplom­Verwaltungswissenschaftler bzw.-schaftlerin führen. Es soll die Studierenden befähigen, gesellschaftliche und politische Prozesse, die sich im Kontext staatlicher wie nichtstaatlicher Instititutionen und Organisationen ereignen, theoretisch wie methodisch fundiert zu erfassen, zu erklären und zu analysieren; zur Klärung und Lösung von inhaltli­chen und politischen Problemen in Gesellschaft, Staat und Verwaltung beizutragen; sowie wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse in der Praxis anzuwenden. Das Studium soll den Studierenden ermöglichen, sich einen gründlichen Überblick über die entscheidenden Theorien und Methoden und fundierte Fachkenntnisse aus dem Gegenstandsbereich der Verwaltungswissenschaft zu verschaffen. Dies schließt fundierte Fachkenntnisse der Politikwissenschaft sowie in den Ergänzungsbereichen Öffentliches Recht, Volks­wirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre mit ein.

§ 4 Lehrveranstaltungen

( 1) Formen der Lehrveranstaltungen im Studium sind insbesondere Vorlesungen, Tutorien, Übungen, Seminare, Kolloquia, Praktika und Exkursionen.

( 2) Vorlesungen sind im Regelfall wissenschaftliche Vorträge, die studienfachspezifische Grundorientierungen und Anregungen bieten, mit Forschungsgegenständen, wissenschaftlichen Fragestellungen und methodischen Vorgehensweisen vertraut machen, neue Forschungsergeb­nisse darstellen und ergänzen, künftige Forschungsaufgaben umreißen sowie Hinweise auf einschlägige Literatur geben.

( 3) Tutorien sind Intensivkurse im Sinne modifizierter ,, Oxforder" Tutorien, die die Studierenden in den ersten beiden Fachsemestern absolvieren. Sie dienen dazu, möglichst schnell Studierfähigkeit im jeweiligen Fach zu erreichen und die mündliche und schriftliche Dialog- und Argumentationsfähigkeit des Studierenden zu trainieren. Die Studierenden sollen lernen, in kurzer Zeit das Wesent­liche einer Sache zu erfassen und entsprechend klar und deutlich darzustellen. Für den regelmäßigen und aktiven Besuch der Tutorien, der allen Studenten empfohlen wird, wird den Studierenden ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Tutorium erteilt.

( 4) Übungen und Seminare im Grundstudium dienen der Vertiefung und Ergänzung der durch Vorlesungen und Literaturstudien erworbenen Kenntnisse. Vornehmliche Aufgabe der Veranstaltungen sind Entwicklung des Pro­blemverständnisses der Studierenden, Anleitung zur Lektüre wissenschaftlicher Texte und Formulierung und Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen und Befähigung zur klaren Begriffsbildung durch Referate,

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