Studienordnung für den Diplomstudiengang
Verwaltungswissenschaft
an der Universität Potsdam
Vom 10. Juli 1997
reer M
Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBL S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), hat der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam am 10. Juli 1997 die folgende Studienordnung beschlossen:
Übersicht
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§6
§7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
§ 12
Geltungsbereich
Studienziele
Aufbau des Studiums
Lehrveranstaltungen
Leistungsanforderungen und Leistungsnachweise Grundstudium
Studienfächer im Grundstudium
Inhalte des Grundstudiums
Hauptstudium
Studienfächer im Hauptstudium
Inhalte des Hauptstudiums
Inkrafttreten
§ 3
Aufbau des Studiums
( 1) Das Studium ist entsprechend der DPOVw in Grundund Hauptstudium gegliedert. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich des Diplomprüfungszeitraumes 9 Semester.
( 2) Das verwaltungswissenschaftliche Grundstudium ist in seinen Kernanforderungen bis auf den Ergänzungsbereich " Betriebswirtschaftslehre" identisch mit dem politikwissen
schaftlichen Grundstudium.
( 3) Den Abschluß des Grundstudiums bildet die DiplomVorprüfung. Den Abschluß des Hauptstudiums bildet die Diplomprüfung.
( 4) Die in§ 22 Abs. 2 Nr. 5 DPOVw vorgesehene berufspraktische Ausbildung von 8 Monaten Dauer( Arbeitsaufenthalt) soll zusammenhängend zwischen Grund- und Hauptstudium abgeleistet werden. I.d.R. ist die Anerkennung des Arbeitsaufenthalts Voraussetzung der Aufnahme in das Hauptstudium. Näheres regelt die Praktikumsordnung. Im Falle der Wahl des Vertiefungsbereiches Internationale Politik/ Internationale Beziehungen wird ein Auslandsaufenthalt empfohlen.
§ 1
Geltungsbereich
Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Verwaltungswissenschaft( DPOVw) vom 14. 6. 1995 das verwaltungswissenschaftliche Studium an der Universität Potsdam.
§ 2 Studienziele
Das Studium der Verwaltungswissenschaft soll die Studierenden zum berufsqualifizierenden Abschluß als DiplomVerwaltungswissenschaftler bzw.-schaftlerin führen. Es soll die Studierenden befähigen, gesellschaftliche und politische Prozesse, die sich im Kontext staatlicher wie nichtstaatlicher Instititutionen und Organisationen ereignen, theoretisch wie methodisch fundiert zu erfassen, zu erklären und zu analysieren; zur Klärung und Lösung von inhaltlichen und politischen Problemen in Gesellschaft, Staat und Verwaltung beizutragen; sowie wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse in der Praxis anzuwenden. Das Studium soll den Studierenden ermöglichen, sich einen gründlichen Überblick über die entscheidenden Theorien und Methoden und fundierte Fachkenntnisse aus dem Gegenstandsbereich der Verwaltungswissenschaft zu verschaffen. Dies schließt fundierte Fachkenntnisse der Politikwissenschaft sowie in den Ergänzungsbereichen Öffentliches Recht, Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre mit ein.
§ 4 Lehrveranstaltungen
( 1) Formen der Lehrveranstaltungen im Studium sind insbesondere Vorlesungen, Tutorien, Übungen, Seminare, Kolloquia, Praktika und Exkursionen.
( 2) Vorlesungen sind im Regelfall wissenschaftliche Vorträge, die studienfachspezifische Grundorientierungen und Anregungen bieten, mit Forschungsgegenständen, wissenschaftlichen Fragestellungen und methodischen Vorgehensweisen vertraut machen, neue Forschungsergebnisse darstellen und ergänzen, künftige Forschungsaufgaben umreißen sowie Hinweise auf einschlägige Literatur geben.
( 3) Tutorien sind Intensivkurse im Sinne modifizierter ,, Oxforder" Tutorien, die die Studierenden in den ersten beiden Fachsemestern absolvieren. Sie dienen dazu, möglichst schnell Studierfähigkeit im jeweiligen Fach zu erreichen und die mündliche und schriftliche Dialog- und Argumentationsfähigkeit des Studierenden zu trainieren. Die Studierenden sollen lernen, in kurzer Zeit das Wesentliche einer Sache zu erfassen und entsprechend klar und deutlich darzustellen. Für den regelmäßigen und aktiven Besuch der Tutorien, der allen Studenten empfohlen wird, wird den Studierenden ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Tutorium erteilt.
( 4) Übungen und Seminare im Grundstudium dienen der Vertiefung und Ergänzung der durch Vorlesungen und Literaturstudien erworbenen Kenntnisse. Vornehmliche Aufgabe der Veranstaltungen sind Entwicklung des Problemverständnisses der Studierenden, Anleitung zur Lektüre wissenschaftlicher Texte und Formulierung und Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen und Befähigung zur klaren Begriffsbildung durch Referate,
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