( 2) Für die Philosophie im Lehramtsstudium sind für das Fach I ein zeitlicher Gesamtumfang von 80 SWS vorgeschrieben und im Fach II etwa 60 SWS.
§ 6
Aufbau und Gliederung des Studiums
( 1) Studienabschnitte
Das Studium gliedert sich in Grundstudium und Hauptstudium. Das Grundstudium umfaßt in der Regel 4 Semester und schließt mit einer Zwischenprüfung ab. Im Grundstudium ist die Hälfte der in der MPO bzw. LPO vorgesehenen Anzahl von Semesterwochenstunden( SWS) zu absolvieren.
( 2) Von der Gesamtzahl der im Grundstudium zu erbringenden Semesterwochenstunden können bis zu 6 SWS wahlweise für fächerübergreifende Studien in anderen Disziplinen verwendet werden, sofern sie in sinnvollem Zusammenhang mit dem Philosophiestudium stehen.
( 3) Innerhalb des Lehramtsstudiengangs werden im Fach I 8 SWS und im Fach II 6 SWS auf Lehrveranstaltungen für Fachdidaktik verwendet( vgl.§ 5 LPO). Das Studium für das Lehramt wird ergänzt durch Unterrichtspraktika, wie dies in der LPO vorgesehen ist.
§7 Formen der Lehrveranstaltungen
( 1) Für Studierende aller Semester - Vorlesung-
Vorlesungen stellen Theorien, Grundprobleme, Gebiete und Epochen der Philosophie dar.
( 2) Für das Grundstudium geeignet
- Einführungsvorlesung mit Übungen oder mit DiskussionLehrveranstaltung für Studienanfänger und Studierende im Grundstudium, die anhand eines zentralen Themas in philosophische Methoden, Begriffsbildung und Fragestellungen einführt. Die begleitenden Übungen oder Diskussionen vertiefen einzelne Aspekte des Themas.
- Proseminar-
Lektüre, Interpretation und Diskussion von Texten, die geeignet sind, in ein philosophisches Gebiet oder Problem einzuführen. Zur Einführung geeignet sind Texte, zu deren Verständnis keine fachlichen Vorkenntnisse erforderlich sind. Ein Proseminar schließt mit einem Leistungsnachweis ab.
- Übung-
Veranstaltungen zur Vertiefung einer Vorlesung( siehe Absatz 2) oder zur Einführung in Arbeitsmethoden und den Umgang mit Hilfsmitteln.
( 3) Für das Hauptstudium geeignet
- Vorlesungen mit Kolloquium oder HauptseminarLehrveranstaltung, die Forschungsschwerpunkte vermittelt und zur eigenen Forschung anleitet.
- Hauptseminar-
behandelt spezielle Themen, bei denen Grundkenntnisse des Fachs Philosophie vorausgesetzt werden und selbständige Beiträge der Teilnehmer erwartet werden. Als Ab
schluß erfolgt ein benoteter Leistungsnachweis nach Vorlage einer Hausarbeit.
- Oberseminar-
Veranstaltungen für fortgeschrittene Studierende, Magisteranden, Examenskandidaten und Doktoranden zur Diskussion von Forschungsproblemen.
§ 8
Studieninhalte
Die Inhalte des Studiums sind
die Teilgebiete der Philosophie( z.B. Ethik, Sprachphilosophie),
die Hauptepochen der Geschichte der Philosophie 1, das Verhältnis von Philosophie und Einzelwissenschaften,
das Verhältnis von Philosophie und Lebenswelt, Gesellschaft, Kultur usw.
Diese Inhalte werden im Grundstudium in der Form der Studienteile A, B und C( vgl.§ 12) und im Hauptstudium in der Form der Studienteile a, b, c und d( vgl.§ 15) vermittelt.
§ 9
Studienziele
( 1) Das Studium der Philosophie im Magisterstudiengang soll Kenntnis und Verständnis philosophischer Texte und Theorien in ihrem systematischen Gehalt und ihrer geschichtlichen Konstellation vermitteln und zu kritischer Teilnahme an der Diskussion und selbständigen Fragestellungen in der Forschung befähigen.
( 2) Ziel des Lehramtsstudienganges ist die Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit( vgl. Absatz 1) und zur Durchführung eines wissenschaftlich fundierten Unterrichts. Dabei sollen künftige Philosophielehrer die Fähigkeit erwerben, Probleme der lebensweltlichen Praxis und Probleme anderer Disziplinen zu philosophischen Fragen in Beziehung zu setzen.
§ 10
Leistungskontrolle
( 1) Studienleistungen werden bestätigt durch die Ausstellung von benoteten Scheinen in den Lehrveranstaltungen. Der Erwerb eines Leistungsnachweises setzt regelmäßige Teilnahme voraus. Der Bewertung liegt eine schriftliche Seminararbeit oder eine Klausur zugrunde. Seminararbeiten sollen besprochen werden.
( 2) Weiteres über Art und Umfang der Leistungsnachweise regeln§ 16 sowie die" Besonderen Prüfungsbestimmungen" für das Fach Philosophie.
Teil II
§ 11
Grundstudium im Magister- und Lehramtsstudiengang
Aufgaben des Grundstudiums
Das Grundstudium dient
der Orientierung im historischen und sachlichen Be
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