Heft 
(1997) 14
Seite
272
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stand der Philosophie,

der Einführung in philosophische Begrifflichkeit und Methoden,

verbreitern und vertiefen und die Fähigkeit zu selbständiger Arbeit in gewählten Schwerpunkten entwickeln.

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der Einübung in Lektüre und Interpretation philosophi­scher Texte.

Es soll darüber hinaus zur Formulierung und Diskussion selbständiger kritischer Beiträge ermutigen und in Teilge­biete der Philosophie soweit einführen, daß eine sinnvolle Schwerpunktbildung für das Hauptstudium vorbereitet

wird.

§ 12

Inhalt und Gliederung des Grundstudiums

( 1) Das Grundstudium gliedert sich in 3 Studienteile: 1. Studienteil A enthält Veranstaltungen, die Grundlagen des Philosophiestudiums noch vor jeder Aufspaltung in Bereiche vermitteln.

Orientierungsveranstaltung( Vorlesung oder Proseminar, welches einen historischen, methodischen oder syste­matischen Überblick liefert),

Proseminar: Lektüre und Interpretation klassischer Texte,

Proseminar: Logikkurs oder Logische Propädeutik. 2. Studienteil B enthält Veranstaltungen zu den Hauptbe­reichen der Philosophie.

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Praktische Philosophie, Theoretische Philosophie,

- Philosophie und Wissenschaften( genauer s.§ 15c.). 3. Studienteil C besteht aus Übungen, welche für das Studium nützliche Voraussetzungen und hilfreiche Ar­beitstechniken zum Gegenstand haben.

Übungen zur Einführung in Arbeitsmethoden und den Umgang mit Hilfsmitteln( u.a.: Griechisch und Latein für Philosophen, bibliographische Einführung, Übung im Verfassen von schriftlichen Arbeiten).

( 2) Der Besuch von mindestens je zwei Veranstaltungen aus Studienteil A und B ist obligatorisch, wobei innerhalb ihrer Unterteile Wahlmöglichkeit besteht( Wahlpflichtteil). Teil C hat die Form eines Angebots, dessen Nutzung je nach individueller Schwerpunktsetzung dringend empfoh­len wird.

§ 13

Abschluß des Grundstudiums

( 1) Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung abgeschlossen. Die Einzelheiten zur Zwischenprüfung werden in§ 3 und§ 4 der" Besonderen Prüfungsbestim­mungen für den Magisterstudiengang und den Lehramtstu­diengang Philosophie an der Universität Potsdam" geregelt.

Teil III

§ 14

Hauptstudium im Magister- und Lehramts­studiengang

Aufgaben des Hauptstudiums

Die zweite Studienphase soll die Kenntnis der historischen und sachlichen Entwicklung philosophischer Theorien 272

§ 15

Inhalt und Gliederung des Hauptstudiums JA

Für alle Studierenden gelten folgende 3 Studienteile des Hauptstudiums:

a) Praktische Philosophie

1. Ethik, Moralphilosophie

2. Rechtsphilosophie, politische Philosophie, Sozial­philosophie

3. Handlungstheorie, Philosophische Anthropologie A

b) Theoretische Philosophie

1. Metaphysik, Ontologie

2. Erkenntnistheorie, Wissenschaftstheorie 3. Logik, Sprachphilosophie

c) Spezielle Gebiete

1. Naturphilosophie, Geschichte und Theorie der Na­turwissenschaften, Philosophie der Mathematik

2. Geschichte und Theorie der Kulturwissenschaften, Hermeneutik, Geschichtsphilosophiel asb 3. Philosophie der Kunst, Ästhetikov O b ni zsib 4. philosophische Probleme einzelner Wissenschaften ( z. B. Technik, Theologie)

Für Lehramtsstudierende gilt zusätzlich der Studienteil d) Lehrveranstaltungen für Fachdidaktik.

§ 16 Leistungsnachweise

Die Leistungsnachweise werden in Hauptseminaren, Oberseminaren oder Kolloquien erworben. Der Bewertung liegt eine schriftliche Seminararbeit zugrunde. Sie kann durch eine Klausur ersetzt werden.

§ 17 Studienabschluß

( 1) Der Abschluß des Haupt- und Nebenfachstudiums mit dem Abschluẞziel Magister ist in der MPO geregelt, mit dem Abschlußziel Lehramt in der LPO.

( 2) Welche Leistungsnachweise mit dem Antrag auf Zulassung vorzulegen sind, ist in den" Besonderen Prü­fungsbestimmungen für den Magisterstudiengang und den Lehramtsstudiengang Philosophie an der Universität Potsdam" geregelt worden.

§ 18 Übergangs- und Schlußbestimmungen

63 tim

( 1) Diese Studienordnung gilt für Studierende, die ihr Studium nach dem Inkrafttreten dieser Ordnung beginnen.

( 2) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröf­fentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.