stand der Philosophie,
der Einführung in philosophische Begrifflichkeit und Methoden,
verbreitern und vertiefen und die Fähigkeit zu selbständiger Arbeit in gewählten Schwerpunkten entwickeln.
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der Einübung in Lektüre und Interpretation philosophischer Texte.
Es soll darüber hinaus zur Formulierung und Diskussion selbständiger kritischer Beiträge ermutigen und in Teilgebiete der Philosophie soweit einführen, daß eine sinnvolle Schwerpunktbildung für das Hauptstudium vorbereitet
wird.
§ 12
Inhalt und Gliederung des Grundstudiums
( 1) Das Grundstudium gliedert sich in 3 Studienteile: 1. Studienteil A enthält Veranstaltungen, die Grundlagen des Philosophiestudiums noch vor jeder Aufspaltung in Bereiche vermitteln.
Orientierungsveranstaltung( Vorlesung oder Proseminar, welches einen historischen, methodischen oder systematischen Überblick liefert),
Proseminar: Lektüre und Interpretation klassischer Texte,
Proseminar: Logikkurs oder Logische Propädeutik. 2. Studienteil B enthält Veranstaltungen zu den Hauptbereichen der Philosophie.
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Praktische Philosophie, Theoretische Philosophie,
- Philosophie und Wissenschaften( genauer s.§ 15c.). 3. Studienteil C besteht aus Übungen, welche für das Studium nützliche Voraussetzungen und hilfreiche Arbeitstechniken zum Gegenstand haben.
Übungen zur Einführung in Arbeitsmethoden und den Umgang mit Hilfsmitteln( u.a.: Griechisch und Latein für Philosophen, bibliographische Einführung, Übung im Verfassen von schriftlichen Arbeiten).
( 2) Der Besuch von mindestens je zwei Veranstaltungen aus Studienteil A und B ist obligatorisch, wobei innerhalb ihrer Unterteile Wahlmöglichkeit besteht( Wahlpflichtteil). Teil C hat die Form eines Angebots, dessen Nutzung je nach individueller Schwerpunktsetzung dringend empfohlen wird.
§ 13
Abschluß des Grundstudiums
( 1) Das Grundstudium wird durch die Zwischenprüfung abgeschlossen. Die Einzelheiten zur Zwischenprüfung werden in§ 3 und§ 4 der" Besonderen Prüfungsbestimmungen für den Magisterstudiengang und den Lehramtstudiengang Philosophie an der Universität Potsdam" geregelt.
Teil III
§ 14
Hauptstudium im Magister- und Lehramtsstudiengang
Aufgaben des Hauptstudiums
Die zweite Studienphase soll die Kenntnis der historischen und sachlichen Entwicklung philosophischer Theorien 272
§ 15
Inhalt und Gliederung des Hauptstudiums JA
Für alle Studierenden gelten folgende 3 Studienteile des Hauptstudiums:
a) Praktische Philosophie
1. Ethik, Moralphilosophie
2. Rechtsphilosophie, politische Philosophie, Sozialphilosophie
3. Handlungstheorie, Philosophische Anthropologie A
b) Theoretische Philosophie
1. Metaphysik, Ontologie
2. Erkenntnistheorie, Wissenschaftstheorie 3. Logik, Sprachphilosophie
c) Spezielle Gebiete
1. Naturphilosophie, Geschichte und Theorie der Naturwissenschaften, Philosophie der Mathematik
2. Geschichte und Theorie der Kulturwissenschaften, Hermeneutik, Geschichtsphilosophiel asb 3. Philosophie der Kunst, Ästhetikov O b ni zsib 4. philosophische Probleme einzelner Wissenschaften ( z. B. Technik, Theologie)
Für Lehramtsstudierende gilt zusätzlich der Studienteil d) Lehrveranstaltungen für Fachdidaktik.
§ 16 Leistungsnachweise
Die Leistungsnachweise werden in Hauptseminaren, Oberseminaren oder Kolloquien erworben. Der Bewertung liegt eine schriftliche Seminararbeit zugrunde. Sie kann durch eine Klausur ersetzt werden.
§ 17 Studienabschluß
( 1) Der Abschluß des Haupt- und Nebenfachstudiums mit dem Abschluẞziel Magister ist in der MPO geregelt, mit dem Abschlußziel Lehramt in der LPO.
( 2) Welche Leistungsnachweise mit dem Antrag auf Zulassung vorzulegen sind, ist in den" Besonderen Prüfungsbestimmungen für den Magisterstudiengang und den Lehramtsstudiengang Philosophie an der Universität Potsdam" geregelt worden.
§ 18 Übergangs- und Schlußbestimmungen
63 tim
( 1) Diese Studienordnung gilt für Studierende, die ihr Studium nach dem Inkrafttreten dieser Ordnung beginnen.
( 2) Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.