( 2) Die schriftliche Prüfung dauert ca. 4 Zeitstunden und soll an zwei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden.
( 3) In allen Teilprüfungen können Wörterbücher benutzt werden.
( 4) Teilprüfungen
1. Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes
Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen zeigen, daß sie Vorlesungen und Vorträgen aus dem wissenschaftlichen Bereich mit Verständnis folgen, sinnvoll Notizen dazu anfertigen und damit arbeiten können.
a) Art und Umfang des Textes
Es soll ein Text zugrunde gelegt werden, welcher der Kommunikationssituation" Vorlesung" angemessen Rechnung trägt. Der Text setzt keine Fachkenntnisse voraus, ggf. nur solche, die Gegenstand eines vorausgegangenen fachspezifisch orientierten Unterrichts waren. Der Hörtext soll einen Umfang von etwa 800 Wörtern haben.
b) Durchführung
Der Text wird zweimal präsentiert. Dabei dürfen Notizen gemacht werden. Dem Text entsprechend ist die Angabe von Namen, Daten und schwierigen Fachausdrücken oder die Veranschaulichung durch nichtsprachliche Darstellungsmittel( Graphiken, Diagramme, Bilder) zulässig. c) Dauer der Teilprüfung
Bearbeitungszeit: Bis zu 75 Minuten( je nach Aufgabenstellung)
d) Aufgabenstellung
Das inhaltliche Verstehen kann durch verschiedene Aufgabenstellungen wie Strukturskizze, Resümee, Wiedergabe des Gedankenganges, Beantwortung von Fragen, Textwiedergabe überprüft werden. Die Art der Aufgabenstellung ist abhängig von der speziellen Struktur des Textes. Mischformen sind zulässig.
d) Bewertung
Die Leistung ist nach Vollständigkeit und Angemessenheit der Erfüllung der gestellten Aufgabe zu bewerten. Inhaltliche Aspekte und sprachliche Aspekte sind in Abhängigkeit von der jeweiligen Aufgabenstellung zu bewerten, wobei insgesamt die Bewertung des Inhalts überwiegt.
2. Verstehen und Verarbeiten eines Lesetextes
Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen zeigen, daß sie die wesentlichen Inhalte eines schriftlich vorgelegten Textes in ihrer spezifischen wissenschaftssprachlichen Struktur verstehen und verarbeiten können.
a) Art und Umfang des Textes
Es soll sich um einen weitgehend authentischen Text handeln, der die für wissenschaftliche Texte charakteristischen Strukturen enthält und sich inhaltlich an wissenschaftlichen Fragestellungen orientiert, ohne jedoch spezielle Fachkenntnisse vorauszusetzen. Der Lesetext soll einen Umfang von 700 bis 900 Wörtern haben. b) Dauer der Teilprüfung
Bis zu 75 Minuten( je nach Aufgabenstellung)
c) Aufgabenstellung
Das Verständnis kann durch Beantwortung von Fragen
zum Textinhalt, durch Zusammenfassung, Gliederung, Transformierung, Formulieren von Überschriften usw. überprüft werden.
d) Bewertung
Die Leistung ist zu bewerten nach Vollständigkeit und Angemessenheit der Erfüllung der gestellten Aufgaben. Inhaltliche Aspekte und sprachliche Aspekte sind in Abhängigkeit von der jeweiligen Aufgabenstellung zu bewerten, wobei insgesamt die Bewertung des Inhalts überwiegt..
3. Vorgabenorientierte Textproduktion
Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen nachweisen, daß sie in der Lage sind, sich selbständig und zusammenhängend zu einem an Vorgaben gebundenen Thema schriftlich zu äußern.
a) Aufgabenstellung
Die Textproduktion kann erklärender, vergleichender oder kommentierender Art sein; sie kann auch die sprachliche Umsetzung von Graphiken, Schaubildern, Diagrammen zum Gegenstand haben. Dabei kann gewählt werden zwischen mehreren Aufgaben, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den anderen Prüfungsteilen stehen können.
b) Dauer der Teilprüfung
Bis zu 90 Minuten( je nach Art der Aufgabenstellung) c) Bewertung
Zu bewerten sind neben inhaltlichen Aspekten( Textaufbau und Kohärenz) vor allem sprachliche Aspekte.
§ 12 Mündliche Prüfung
( 1) Art der Prüfung
In der mündlichen Prüfung sollen die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, daß sie imstande sind, allgemeinverständliche Sachverhalte aus dem wissenschaftlichen Bereich zu erfassen und diese zu referieren bzw. zu kommentieren. Außerdem sollen sie nachweisen, daß sie in der Lage sind, in einem Gespräch über studienrelevante Sachverhalte angemessen zu reagieren. Es können entsprechende Texte, Graphiken, Schaubilder zugrunde gelegt werden.
( 2) Vorbereitungszeit: 20 Minuten
Die Benutzung von Wörterbüchern ist gestattet.
( 3) Dauer der Prüfung: ca. 20 Minuten
( 4) Bewertung
Bewertet werden die allgemeine Gesprächsfähigkeit ( Aufgaben-, Fragenverständnis, angemessenes Reagieren) sowie die Fähigkeit, Sachverhalte korrekt und verständlich darzustellen.
§ 13 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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