Heft 
(1998) 1
Seite
9
Einzelbild herunterladen

( 2) Die schriftliche Prüfung dauert ca. 4 Zeitstunden und soll an zwei aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden.

( 3) In allen Teilprüfungen können Wörterbücher benutzt werden.

( 4) Teilprüfungen

1. Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes

Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen zeigen, daß sie Vorlesungen und Vorträgen aus dem wissenschaftlichen Bereich mit Verständnis folgen, sinnvoll Notizen dazu anfertigen und damit arbeiten können.

a) Art und Umfang des Textes

Es soll ein Text zugrunde gelegt werden, welcher der Kommunikationssituation" Vorlesung" angemessen Rechnung trägt. Der Text setzt keine Fachkenntnisse voraus, ggf. nur solche, die Gegenstand eines vorausge­gangenen fachspezifisch orientierten Unterrichts waren. Der Hörtext soll einen Umfang von etwa 800 Wörtern haben.

b) Durchführung

Der Text wird zweimal präsentiert. Dabei dürfen Notizen gemacht werden. Dem Text entsprechend ist die Angabe von Namen, Daten und schwierigen Fachausdrücken oder die Veranschaulichung durch nichtsprachliche Darstel­lungsmittel( Graphiken, Diagramme, Bilder) zulässig. c) Dauer der Teilprüfung

Bearbeitungszeit: Bis zu 75 Minuten( je nach Aufgaben­stellung)

d) Aufgabenstellung

Das inhaltliche Verstehen kann durch verschiedene Auf­gabenstellungen wie Strukturskizze, Resümee, Wieder­gabe des Gedankenganges, Beantwortung von Fragen, Textwiedergabe überprüft werden. Die Art der Aufga­benstellung ist abhängig von der speziellen Struktur des Textes. Mischformen sind zulässig.

d) Bewertung

Die Leistung ist nach Vollständigkeit und Angemessen­heit der Erfüllung der gestellten Aufgabe zu bewerten. Inhaltliche Aspekte und sprachliche Aspekte sind in Ab­hängigkeit von der jeweiligen Aufgabenstellung zu be­werten, wobei insgesamt die Bewertung des Inhalts überwiegt.

2. Verstehen und Verarbeiten eines Lesetextes

Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen zeigen, daß sie die wesentlichen Inhalte eines schriftlich vorgelegten Textes in ihrer spezifischen wissenschaftssprachlichen Struktur verstehen und verarbeiten können.

a) Art und Umfang des Textes

Es soll sich um einen weitgehend authentischen Text handeln, der die für wissenschaftliche Texte charakteri­stischen Strukturen enthält und sich inhaltlich an wissen­schaftlichen Fragestellungen orientiert, ohne jedoch spe­zielle Fachkenntnisse vorauszusetzen. Der Lesetext soll einen Umfang von 700 bis 900 Wörtern haben. b) Dauer der Teilprüfung

Bis zu 75 Minuten( je nach Aufgabenstellung)

c) Aufgabenstellung

Das Verständnis kann durch Beantwortung von Fragen

zum Textinhalt, durch Zusammenfassung, Gliederung, Transformierung, Formulieren von Überschriften usw. überprüft werden.

d) Bewertung

Die Leistung ist zu bewerten nach Vollständigkeit und Angemessenheit der Erfüllung der gestellten Aufgaben. Inhaltliche Aspekte und sprachliche Aspekte sind in Ab­hängigkeit von der jeweiligen Aufgabenstellung zu be­werten, wobei insgesamt die Bewertung des Inhalts überwiegt..

3. Vorgabenorientierte Textproduktion

Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen nachweisen, daß sie in der Lage sind, sich selbständig und zusammen­hängend zu einem an Vorgaben gebundenen Thema schriftlich zu äußern.

a) Aufgabenstellung

Die Textproduktion kann erklärender, vergleichender oder kommentierender Art sein; sie kann auch die sprachliche Umsetzung von Graphiken, Schaubildern, Diagrammen zum Gegenstand haben. Dabei kann ge­wählt werden zwischen mehreren Aufgaben, die in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den anderen Prüfungs­teilen stehen können.

b) Dauer der Teilprüfung

Bis zu 90 Minuten( je nach Art der Aufgabenstellung) c) Bewertung

Zu bewerten sind neben inhaltlichen Aspekten( Textauf­bau und Kohärenz) vor allem sprachliche Aspekte.

§ 12 Mündliche Prüfung

( 1) Art der Prüfung

In der mündlichen Prüfung sollen die Kandidatin oder der Kandidat nachweisen, daß sie imstande sind, allge­meinverständliche Sachverhalte aus dem wissenschaftli­chen Bereich zu erfassen und diese zu referieren bzw. zu kommentieren. Außerdem sollen sie nachweisen, daß sie in der Lage sind, in einem Gespräch über studienrele­vante Sachverhalte angemessen zu reagieren. Es können entsprechende Texte, Graphiken, Schaubilder zugrunde gelegt werden.

( 2) Vorbereitungszeit: 20 Minuten

Die Benutzung von Wörterbüchern ist gestattet.

( 3) Dauer der Prüfung: ca. 20 Minuten

( 4) Bewertung

Bewertet werden die allgemeine Gesprächsfähigkeit ( Aufgaben-, Fragenverständnis, angemessenes Reagie­ren) sowie die Fähigkeit, Sachverhalte korrekt und ver­ständlich darzustellen.

§ 13 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.

9