Heft 
(1998) 2
Seite
30
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Anhang zur Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam

Vom 20. November 1997

Nachfolgend die Veröffentlichung des Anhangs zur Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Pots­dam vom 20. November 1997( AmBek. UP 1998 S. 2):

Anhang( zu§ 11)

Erklärung

In Kenntnis des§ 22 der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät erkläre ich hiermit folgendes:

I.

Ich habe die vorgelegte Dissertation ohne unzulässige Hilfe Dritter und ohne Benutzung anderer als der angege­benen Hilfsmittel und Quellen selbständig angefertigt. Ich habe insbesondere nicht die entgeltliche oder unent­geltliche Hilfe von Vermittlungs- oder Beratungsdiensten( Promotionsberater oder anderer Personen) in An­spruch genommen.

II.1. Die Dissertation wurde bisher( außer wie unter 2. angegeben) weder im Inland noch im Ausland ganz oder teil­weise in gleicher oder wesentlich gleicher Form im Rahmen eines Promotionsverfahrens oder eines sonstigen Prüfungsverfahrens verwendet.

2.

Titel:

In die Dissertation ist meine folgende, zugleich mit der Dissertation hier vorgelegte frühere Arbeit ganz oder teilweise mit eingegangen(§ 2 Abs. 3):

Art und Ergebnis des Verfahrens:

Hochschule, Zeitraum:

III.

Ich bin( außer wie nachfolgend aufgeführt) nicht vorbestraft.

Ort, Datum

Unterschrift

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