Heft 
(1998) 3
Seite
44
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troskopie sowie die Massenspektrometrie. Die Kenntnisse über die analytischen Methoden werden in einem beglei­tenden Praktikum vertieft.

( 5) Die Lehrveranstaltung Technische Chemie befaßt sich mit physikalischen und chemischen Grundprozessen sowie mit technologischen Arbeitsprinzipien, die bei der Stoff­umwandlung unter technischen Bedingungen Beachtung finden. Außerdem werden grundsätzliche Aussagen zum Umweltschutz getroffen.

( 6) In der Vorlesung Polymerchemie werden die Studieren­den mit aktuellen Methoden und Theorien der Synthese von Homo- und Copolymeren vertraut gemacht. Umfassende Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen Struktur und Eigenschaften von Polymeren werden vermittelt. Darüber hinaus stehen Fragen der Thermodynamik der Polymere, moderne Methoden der Polymeranalytik sowie mechanische, optische und elektrische Eigenschaften von Polymeren im Mittelpunkt der Vorlesung.

( 7) In der Vorlesung Kolloidchemie werden zusammenfas­send und vertiefend Kenntnisse über Gesetzmäßigkeiten und praktische Bedeutung von Kolloiden vermittelt. Im Mittelpunkt der Lehrveranstaltung stehen die Be­sonderheiten des kolloidalen Zustands, die elektrischen und optischen Eigenschaften von Kolloiden, ihre Rolle in den verschiedenen Bereichen der Natur und die bewußte Ausnutzung der Besonderheiten in den unterschiedlichen Anwendungsgebieten.

( 8) In den Lehrveranstaltungen zur Umweltchemie werden die Studierenden mit den wichtigsten Schadstoffgruppen, der Hydrosphären-, Atmosphären- und Lithosphären­belastung vertraut gemacht. Neben der konkreten Schad­stoffwirkung wird an Beispielen die aktuelle Belastungssi­tuation dargestellt und ein Schwerpunkt auf moderne Methoden der Umweltanalytik gelegt. Im Praktikum vertiefen die Studierenden ihre erworbenen umweltanalyti­schen Kenntnisse. Dabei wird der Einordnung umweltana­lytischer Verfahren in den Unterricht der Sekundarstufe besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

a) Sekundarstufe II/ I Sekundarstufe II

Anorganische Chemie I

Anorganische Chemie II

Organische Chemie

Physikalische Chemie Mathematik I

Physik

Informatik

( 9) In der Vorlesung Farbstoffe, Wirkstoffe werden vor allem Grundkenntnisse auf dem Spezialgebiet der Farbstof­fe vermittelt. Die chemischen Eigenschaften und Synthesen einzelner Farbstoffgruppen und ihre Einteilung nach den Färbeverfahren und den zu färbenden Materialien wird besprochen. Wirkstoffe werden am Beispiel von Pflan­zenschutzmitteln und deren Anwendung im System des integrierten Pflanzenschutzes diskutiert.

§ 8 Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums vibal ( 1) Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung bzw. zur 1. Staatsprüfung ist die Vorlage von Nachweisen in Form von Belegen( B) und Leistungsnachweisen( L) über erbrachte theoretische bzw. praktische Leistungen in einem Lehrgebiet. Die Belege und Leistungsnachweise enthalten die Art der Lehrveranstaltung, die Anzahl der Semesterwochenstunden( SWS), die Art und Weise der Leistungen, bei Leistungsnachweisen eine Benotung. Über die Art und Weise der Erlangung von Belegen und Lei­stungsnachweisen für ein bestimmtes Lehrgebiet ent­scheidet die/ der verantwortliche Hochschullehrer/ in und gibt das Procedere zu Beginn der Lehrveranstaltungsreihe bekannt( z. B. Klausuren, Testate, Präparate...).

( 2) Die zu erbringenden Belege und Leistungsnachweise müssen dem Prüfungsausschuß vorgelegt werden, um die für eine Zulassung zu der jeweiligen Prüfung erforderliche Bestätigung über ein ordnungsgemäßes Studium zu erlan­gen. In der Regel gibt es bei nicht bestandenen Leistungs­nachweisen eine Wiederholungsmöglichkeit im gleichen Semester, danach erst wieder bei dem entsprechenden Lehrveranstaltungsangebot.

( 3) Zum Abschluß des Grundstudiums sind in Abhängigkeit vom angestrebten Lehramt Belege und Leistungsnachweise zu erbringen, die den erfolgreichen Besuch folgender Lehrveranstaltungen mit der ausgewiesenen SWS- Zahl bestätigen:

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1. Fach

1. Fach

V

S

Ü

4

L

4

L

3

2

L

4

2

L

2

1

2

B

1

B

2

2

B

( 80 SWS)

1

0

U

A

a

b) Sekundarstufe II/ 1

2. Fach

Sekundarstufe II

2. Fach

Sekundarstufe I

1. Fach

Sekundarstufe I/ Primarstufe

1. Fach

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41 SWS

( 60 SWS)