Heft 
(1998) 4
Seite
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Natur- und Technikphänomene( 2 SWS).

Bestandteile des Grundstudiums sind weiterhin:

die Teilnahme an einer Tagesexkursion nach freier Themenwahl und

an einem Fachpraktikum im gewählten Schwerpunkt: * bei naturwissenschaftlich- technischer Schwerpunkt­setzung im Schulgarten oder in der technischen Werkstatt,

Be* bei sozialwissenschaftlicher Schwerpunktsetzung thig mit verkehrspädagogischer oder museumspädagogi­scher Ausrichtung.

Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab ( vgl. 5.7).

5.5.2

Hauptstudium

Das Hauptstudium umfaßt 11 SWS.

Pflichtveranstaltungen im Umfang von 7 SWS

-

-

Berücksichtigung der Gesundheitsprophylaxe, al

Gestalten in der Natur,

Gestalten in der Technik.

Bestandteile des Hauptstudiums sind weiterhin:

*

5.6

eine Tagesexkursion nach freier Themenwahl,

ein Projekt als komplexes Sachunterrichts vorhaben.

aus den drei angebotenen Lehrveranstaltungen sind insgesamt zwei im Umfang von 4 SWS auszuwählen.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung im weiteren Fach Sachunterricht erfolgt auf der Grundlage der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam vom 5. Mai 1994( AmBek 1995 S. 2) und der Besonderen Zwischenprüfungsbestimmungen des weiteren Faches Sachunterrricht für das Lehramt für die Primarstufe.

-

Interdisziplinäre Aspekte ökologischer Grundprobleme

5.7

2 SWS

Erfahrungs- und Handlungsorientierung

2 SWS

2 SWS

im Sachunterricht

Methodische und organisatorische Grundlagen der Unterrichtsgestaltung Unterrichtsforschung im Sachunterricht 1 SWS

Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS Bei Schwerpunktsetzung

a) im sozialwissenschaftlichen Bereich:*

anthropologische, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Aspekte der Arbeit,

kulturelle, ökonomische und soziale Aspekte der Lebenswelt von Kindern unter Berücksichtigung von Medien und Medienrezeption, physisch- geographische

und sozialgeographische

Aspekte der Umwelt von Kindern.

b) im naturwissenschaftlich- technischen Bereich:*

der Mensch als natürliches und soziales Wesen unter

Voraussetzungen zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums

Zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Nachweis über das erfolgreich abgeschlossene Grund­studium,

2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Pflicht­und Wahlpflichtveranstaltungen des Hauptstudiums im Umfang von 11 SWS,

3. Nachweis über die Teilnahme an einer Tagesexkursion, 4. Teilnahmenachweis an einem Projekt,

5. Nachweis über die erfolgreiche Durchführung der Unterrichtspraktika( vgl. I.9.),

6. Ein Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium, der wahlweise aus dem gewählten Schwerpunktbereich im Zusammenhang mit einer didaktischen Aufgabenstel­lung zu erbringen ist( vgl. I.10.).

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