Natur- und Technikphänomene( 2 SWS).
Bestandteile des Grundstudiums sind weiterhin:
die Teilnahme an einer Tagesexkursion nach freier Themenwahl und
an einem Fachpraktikum im gewählten Schwerpunkt: * bei naturwissenschaftlich- technischer Schwerpunktsetzung im Schulgarten oder in der technischen Werkstatt,
Be* bei sozialwissenschaftlicher Schwerpunktsetzung thig mit verkehrspädagogischer oder museumspädagogischer Ausrichtung.
Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab ( vgl. 5.7).
5.5.2
Hauptstudium
Das Hauptstudium umfaßt 11 SWS.
Pflichtveranstaltungen im Umfang von 7 SWS
-
-
Berücksichtigung der Gesundheitsprophylaxe, al
Gestalten in der Natur,
Gestalten in der Technik.
Bestandteile des Hauptstudiums sind weiterhin:
*
5.6
eine Tagesexkursion nach freier Themenwahl,
ein Projekt als komplexes Sachunterrichts vorhaben.
aus den drei angebotenen Lehrveranstaltungen sind insgesamt zwei im Umfang von 4 SWS auszuwählen.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung im weiteren Fach Sachunterricht erfolgt auf der Grundlage der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Potsdam vom 5. Mai 1994( AmBek 1995 S. 2) und der Besonderen Zwischenprüfungsbestimmungen des weiteren Faches Sachunterrricht für das Lehramt für die Primarstufe.
-
Interdisziplinäre Aspekte ökologischer Grundprobleme
5.7
2 SWS
Erfahrungs- und Handlungsorientierung
2 SWS
2 SWS
im Sachunterricht
Methodische und organisatorische Grundlagen der Unterrichtsgestaltung Unterrichtsforschung im Sachunterricht 1 SWS
Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS Bei Schwerpunktsetzung
a) im sozialwissenschaftlichen Bereich:*
anthropologische, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Aspekte der Arbeit,
kulturelle, ökonomische und soziale Aspekte der Lebenswelt von Kindern unter Berücksichtigung von Medien und Medienrezeption, physisch- geographische
und sozialgeographische
Aspekte der Umwelt von Kindern.
b) im naturwissenschaftlich- technischen Bereich:*
der Mensch als natürliches und soziales Wesen unter
Voraussetzungen zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums
Zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis über das erfolgreich abgeschlossene Grundstudium,
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Pflichtund Wahlpflichtveranstaltungen des Hauptstudiums im Umfang von 11 SWS,
3. Nachweis über die Teilnahme an einer Tagesexkursion, 4. Teilnahmenachweis an einem Projekt,
5. Nachweis über die erfolgreiche Durchführung der Unterrichtspraktika( vgl. I.9.),
6. Ein Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium, der wahlweise aus dem gewählten Schwerpunktbereich im Zusammenhang mit einer didaktischen Aufgabenstellung zu erbringen ist( vgl. I.10.).
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