Heft 
(1998) 8
Seite
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dem Wortlaut:

" Die Bewerberin/ der Bewerber hat die Eignungsprüfung für den Lehramtsstudiengang Primarstufe

Sport als weiteres Fach an der Universität Potsdam am...... bestanden."

( 2) Der Nachweis hat Gültigkeit als besondere Ein­schreibevoraussetzung für die Dauer von zwei Jahren.

§ 9

Feststellung der sportpraktischen Eignung

( 1) Die sportpraktische Eignung ist festgestellt, wenn die Überprüfung in jeder Sportart gemäß§ 10 als be­standen bewertet wurde.

( 2) Wurde die Überprüfung in einer Sportart zum Haupttermin nicht bestanden, so kann sie zum Nach­termin wiederholt werden.

( 3) In Härtefällen kann auf Antrag die gesamte Eig­nungsprüfung im Nachtermin erfolgen. Härtefälle sind zu begründen und ein entsprechender Antrag ist dem Studienfachberater des Instituts für Grundschulpädago­gik vor dem Haupttermin einzureichen. Bei Erkrankung oder Verletzung ist dem Antrag ein ärztliches Attest beizufügen.

( 4) Verletzt sich eine Bewerberin/ ein Bewerber im Haupttermin der Eignungsprüfung, kann sie/ er am Nachtermin teilnehmen. Im Nachtermin sind nur die fehlenden Überprüfungen nachzuholen.

( 5) Versäumt eine Bewerberin/ ein Bewerber schuldhaft den Termin der Eignungsprüfung oder bricht sie/ er sie ohne hinreichende Gründe ab, gilt sie als nicht bestan­den. nogolds gamb10

( 6) Bestandene Eignungsprüfungen an anderen wissen­schaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik Deutsch­land werden anerkannt, wenn sie den Anforderungen dieser Ordnung entsprechen.

§ 10

Leistungsanforderungen in den Sportarten

1. Leichtathletik

rolle,

Kopfstand, Handstand, Handstütz- Über­schlag seitwärts( Rad)

Hochbarren Stemmaufschwung beim Vorschwung, Oberarmstand, Rolle vorwärts, Abgang beliebig

Frauen

Pflicht- Kürübungen an den Geräten

Sprung- Boden­

Sprunghocke oder Sprunggrätsche Rolle rückwärts, Rolle vorwärts, Sprung­rolle, Kopfstand oder Handstand, Knie­waage oder Standwaage, Handstütz- Über­schlag seitwärts( Rad)

Stufenbarren- Hüft- Aufschwung vorlings, Hüftum­schwung, Knieab- und-aufschwung mit Griffwechsel, Dreh- Sprunghocke oder Hohe Wende

3. Schwimmen

Überprüfung der Technik in zwei Sportschwimmarten je

25 m Rückenkraul- und Brustschwimmen oder Kraul- und Brustschwimmen

15 m Streckentauchen mit Startsprung

4. Sportspiele

In einem der aufgeführten Sportspiele, das vom Bewer­ber auszuwählen ist, werden überprüft: Volleyball

Fußball

Basketball

Handball

oberes Zuspiel( paarweise), Ballannahme, Aufgabe von unten ins Hinterfeld Ballannahme rollender Bälle im Stand Slalomdribbling um Wendemale- Tor­

schuß

5 Torschüsse( ruhender Ball), Entfernung zum 3 m x 2 m Tor beträgt 10 m,

Die Torschüsse können wahlweise mit dem Vollspann, der Innenseite oder mit dem Innenspann erfolgen.

Dribbling- Korbwurf

Zuspiel in der Bewegung-2er Rhythmus­Korbwurf

Zuspiel in der Bewegung( Zweierlaufen mit 5 m Seitenabstand)

Slalomdribbling- Sprungwurf weit oder Schlagwurf mit Stemmschritt

Disziplinen ehführ

Mindestleistungen

Frauen

Kugelstoẞums

6,00 m( 4 kg)

Männer 4.50 m 7,50 m( 6,25 kg)

§ 11

Weitsprung sch 3,50 m

Für die Bewertung wird neben der Erfüllung der Min­destnormen beim Weitsprung und Kugelstoß noch die Einschätzung der technischen Ausführung herangezo­

gen.

2. Gerätturnen

Männer un

Pflicht- Kürübungen an den Geräten

Sprung- Pferd quer- Sprunghocke oder Sprung­

Boden-

grätsche

Rolle rückwärts, Rolle vorwärts, Sprung­

Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Uni­versität Potsdam in Kraft.

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