Heft 
(1998) 9
Seite
147
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Sekundarstufe I/ Primarstufe

Musik als 1. Fachobe Kombinationsfach als 2. Fach Grundschulpädagogik,-didaktik Erziehungswissenschaften

Musik als 2. Fachdie) Kombinationsfach als 1. Fach Grundschulpädagogik,-didaktik Erziehungswissenschaften

Primarstufe 200

Fach 1

primarstufenspezifischer Bereich

Erziehungswissenschaften

.0$ apb

( 24 V)

160 SWS 60 SWS

50 SWS

20 SWS

30 SWS

( 3) Einzelheiten über die Voraussetzungen zur Zwischen­prüfung und zur Ersten Staatsprüfung sind in den besonde­ren Zwischenprüfungsbestimmungen vom 13. Juli 1995 ( AmBek UP 1998 S. 152) geregelt.

( 4) Die Voraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung sind in der LPO geregelt, auf deren Grundlage fachspezifische Prüfungsbestimmungen formuliert worden sind.

50 SWS

60 SWS

20 SWS

30 SWS

§ 8

140 SWS

50 SWS 60 SWS

30 SWS

Bereiche des Studiums

Das Lehramtsstudium im Fach Musik gliedert sich für alle Schulstufen in folgende 6 Bereiche(= Lehrgebiete): Instru­mentale Ausbildung, Musikalische Gruppenarbeit, Vokale Ausbildung, Musiktheorie, Musikwissenschaft, Musikdi­daktik.

§ 5 Lehrveranstaltungsformen

( 29) 19( V) 2W

( V) 2W28:

Die überwiegenden Vermittlungsformen sind Vorlesungen ( V), Proseminare( PS), Übungen( Ü), Grundkurse( GK), Fachkurse( FK), Hauptseminare( HS), Spezialseminare ( SS), Kolloquia( K), Praktika( P) und Projekte( PJ). Sie sind als Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlveranstaltungen ( Pf, Wpf, W) zu belegen. Die Lehrveranstaltungsformen, ihre Spezifik und ihre Verbindlichkeit werden im Kommen­tierten Vorlesungsverzeichnis des Instituts für Musik und Musikpädagogik, das zu Beginn jedes Semesters erscheint, ausgewiesen.

§ 6

Studienberatung

Usb not

Neben der Zentralen Studienberatung der Universität Potsdam sind die Studienfachberatungen und Sprechzeiten am Institut für Musik und Musikpädagogik zu nutzen. Zu Beginn des Studiums, nach Wechsel der Ausbildungsstätte und bei Wechsel des Faches oder Studienganges ist die Stu­dienberatung obligatorisch.

§ 9

Gliederung der Studiengänge in SWS

( 1) Grundstudium

Bereich

Teilgebiete

Instrumentale Ausbildung Hauptinstrument¹( Ü)

Sek. II, Sek. II/ I

1. Fach: 4 SWS( Ü) Pf

2. Fach: 4 SWS( Ü) Pf

Sek. I/ Primarst.

Sek. I, Primarst.

1. Fach: 4 SWS( Ü) Pf 2. Fach: 3 SWS( Ü) Pf 3 SWS( Ü) Pf

W CE

II.

Aufbau des Studiums

2W2 A

§ 7

Grund- und Hauptstudium

( 1) In den Lehramtsstudiengängen für die Sekundarstufe II und stufenübergreifend II/ I sowie Sekundarstufe I/ Primar­stufe umfaßt das Grundstudium je 4 Semester, für die Sekundarstufe I und die Primarstufe je 3 Semester. Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung in den Teilgebieten Musikgeschichte, Musiktheorie und Haupt­instrument ab.

( 2) Dem erfolgreichen Grundstudium folgt das Hauptstudi­um mit 4 bzw. 3 Semestern. Es schließt mit der Ersten Staats- prüfung, die eine schriftliche Hausarbeit in einem der Kombinationsfächer oder in den Erziehungswissen­schaften, eine Klausur in Musiktheorie in den Studiengän­gen Sekundarstufe II und II/ I, eine weitere in Musikdidak­tik, und eine mündliche Prüfung in Musikwissenschaft und Musikdidaktik beinhaltet, ab.

Sek. II, Sek. II/ I

Sek. I/ Primarst.

Nebeninstrument²( Ü)

1. Fach: 4 SWS( Ü) Pf

( U) gaublio 2. Fach: 4 SWS( Ü) Pf

1. Fach: 4 SWS( Ü) Pf

2. Fach: 3 SWS( Ü) Pf

3 SWS( Ü) Pf

Korrepetition, Improvisation, Kammermusik

( Ü, PJ) W

Sek. I, Primarst. alle Studiengänge

Bereich

Musikalische Gruppenarbeit

2

Teilgebiete

Chorleitung( Ü)

Chorsingen( PJ)

Sek. II, Sek. II/ 1

1. Fach: 4 SWS( Ü, PJ) Pf 2. Fach: 4 SWS( Ü, PJ) Pf

1 Gesang kann anstelle des Hauptinstruments belegt werden

Das Nebeninstrument kann auch im Hauptstudium belegt werden. Wird Klavier nicht als Hauptinstrument gewählt, so ist es als eines der beiden Nebeninstrumente zu belegen.

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