Sekundarstufe I/ Primarstufe
Musik als 1. Fachobe Kombinationsfach als 2. Fach Grundschulpädagogik,-didaktik Erziehungswissenschaften
Musik als 2. Fachdie) Kombinationsfach als 1. Fach Grundschulpädagogik,-didaktik Erziehungswissenschaften
Primarstufe 200
Fach 1
primarstufenspezifischer Bereich
Erziehungswissenschaften
.0$ apb
( 24 V)
160 SWS 60 SWS
50 SWS
20 SWS
30 SWS
( 3) Einzelheiten über die Voraussetzungen zur Zwischenprüfung und zur Ersten Staatsprüfung sind in den besonderen Zwischenprüfungsbestimmungen vom 13. Juli 1995 ( AmBek UP 1998 S. 152) geregelt.
( 4) Die Voraussetzungen zur Ersten Staatsprüfung sind in der LPO geregelt, auf deren Grundlage fachspezifische Prüfungsbestimmungen formuliert worden sind.
50 SWS
60 SWS
20 SWS
30 SWS
§ 8
140 SWS
50 SWS 60 SWS
30 SWS
Bereiche des Studiums
Das Lehramtsstudium im Fach Musik gliedert sich für alle Schulstufen in folgende 6 Bereiche(= Lehrgebiete): Instrumentale Ausbildung, Musikalische Gruppenarbeit, Vokale Ausbildung, Musiktheorie, Musikwissenschaft, Musikdidaktik.
§ 5 Lehrveranstaltungsformen
( 29) 19( V) 2W
( V) 2W28:
Die überwiegenden Vermittlungsformen sind Vorlesungen ( V), Proseminare( PS), Übungen( Ü), Grundkurse( GK), Fachkurse( FK), Hauptseminare( HS), Spezialseminare ( SS), Kolloquia( K), Praktika( P) und Projekte( PJ). Sie sind als Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlveranstaltungen ( Pf, Wpf, W) zu belegen. Die Lehrveranstaltungsformen, ihre Spezifik und ihre Verbindlichkeit werden im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Instituts für Musik und Musikpädagogik, das zu Beginn jedes Semesters erscheint, ausgewiesen.
§ 6
Studienberatung
Usb not
Neben der Zentralen Studienberatung der Universität Potsdam sind die Studienfachberatungen und Sprechzeiten am Institut für Musik und Musikpädagogik zu nutzen. Zu Beginn des Studiums, nach Wechsel der Ausbildungsstätte und bei Wechsel des Faches oder Studienganges ist die Studienberatung obligatorisch.
§ 9
Gliederung der Studiengänge in SWS
( 1) Grundstudium
Bereich
Teilgebiete
Instrumentale Ausbildung Hauptinstrument¹( Ü)
Sek. II, Sek. II/ I
1. Fach: 4 SWS( Ü) Pf
2. Fach: 4 SWS( Ü) Pf
Sek. I/ Primarst.
Sek. I, Primarst.
1. Fach: 4 SWS( Ü) Pf 2. Fach: 3 SWS( Ü) Pf 3 SWS( Ü) Pf
W CE
II.
Aufbau des Studiums
2W2 A
§ 7
Grund- und Hauptstudium
( 1) In den Lehramtsstudiengängen für die Sekundarstufe II und stufenübergreifend II/ I sowie Sekundarstufe I/ Primarstufe umfaßt das Grundstudium je 4 Semester, für die Sekundarstufe I und die Primarstufe je 3 Semester. Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung in den Teilgebieten Musikgeschichte, Musiktheorie und Hauptinstrument ab.
( 2) Dem erfolgreichen Grundstudium folgt das Hauptstudium mit 4 bzw. 3 Semestern. Es schließt mit der Ersten Staats- prüfung, die eine schriftliche Hausarbeit in einem der Kombinationsfächer oder in den Erziehungswissenschaften, eine Klausur in Musiktheorie in den Studiengängen Sekundarstufe II und II/ I, eine weitere in Musikdidaktik, und eine mündliche Prüfung in Musikwissenschaft und Musikdidaktik beinhaltet, ab.
Sek. II, Sek. II/ I
Sek. I/ Primarst.
Nebeninstrument²( Ü)
1. Fach: 4 SWS( Ü) Pf
( U) gaublio 2. Fach: 4 SWS( Ü) Pf
1. Fach: 4 SWS( Ü) Pf
2. Fach: 3 SWS( Ü) Pf
3 SWS( Ü) Pf
Korrepetition, Improvisation, Kammermusik
( Ü, PJ) W
Sek. I, Primarst. alle Studiengänge
Bereich
Musikalische Gruppenarbeit
2
Teilgebiete
Chorleitung( Ü)
Chorsingen( PJ)
Sek. II, Sek. II/ 1
1. Fach: 4 SWS( Ü, PJ) Pf 2. Fach: 4 SWS( Ü, PJ) Pf
1 Gesang kann anstelle des Hauptinstruments belegt werden
Das Nebeninstrument kann auch im Hauptstudium belegt werden. Wird Klavier nicht als Hauptinstrument gewählt, so ist es als eines der beiden Nebeninstrumente zu belegen.
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