Heft 
(1999) 1
Seite
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II. Zwischenprüfung

§ 7

Umfang und Formen der Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung im Nebenfach Musik besteht aus einer Klausur( 120 Minuten) und einer mündlichen Prüfung mit einer Dauer von 15 Minuten.

§ 12

III. Magisterprüfung

Umfang und Formen der Magisterprüfung

Die Magisterprüfung im Nebenfach Musik besteht aus einer Klausur( 180 Minuten) und einer mündlichen Prüfung mit einer Dauer von 30 Minuten.

§ 13

Klausur

§ 8

Klausur

Die Klausur wird im Bereich Musiktheorie durchgeführt und besteht aus mehreren Teilgebieten. Sie umfasst sowohl analytische Aufgabenstellungen als auch Aufgaben zum Generalbass bzw. zum funktionellen Tonsatz. Die Aufga­ben werden so gestellt, dass der Studierende Auswahlmög­lichkeiten hat.

Die Klausur wird im Bereich Musiktheorie durchgeführt. Sie umfaßt zwei satztechnische und eine textanalytische Aufgabe zur Bearbeitung. Dabei werden der Kandida­tin/ dem Kandidaten zwei unterschiedliche Aufgaben­sammlungen vorgelegt, aus denen sie/ er eine zur Bearbei­tung auszuwählen hat.

§ 9

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung wird im Bereich Musikwissenschaft ( Musikgeschichte) durchgeführt. Der Gegenstand der Prü­fung umfasst mindestens einen musikhistorischen Themen­komplex nach Wahl der Kandidatin/ des Kandidaten. Die Themenkomplexe werden durch Aushang im Institut bekanntgegeben.

§ 10

Antrag auf Zulassung und Zulassungsvoraus­setzungen zur Zwischenprüfung

( 1) Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt beim Prüfungsamt der Universität. Die Meldetermine werden rechtzeitig durch Aushang bekanntgegeben.

( 2) Dem Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ist auch der Nachweis fachspezifischer Zulassungsvorausset­zungen, wie sie unter§ 14 angeführt sind, beizufügen.

( 3) Alle weiteren Zulassungsvoraussetzungen sind in§ 17 Abs. 1 MPO geregelt.

( 4) Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ist schriftlich zu stellen.

§ 11

§ 14

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung wird im Bereich Musikwissenschaft durchgeführt. Für die Prüfung benennt die Kandidatin/ der Kandidat je ein Teilgebiet bzw. je einen Themenkomplex aus der historischen und systematischen Musikwissen­schaft. Desweiteren hat die Kandidatin/ der Kandidat Überblickswissen, grundlegende Kenntnisse zur Geschichte der europäischen Musik und zur systematischen Musikwis­senschaft( Geschichte der Musikästhetik, Rezeptionsästhe­tik, Musiksoziologie) nachzuweisen.

§ 15

Antrag auf Zulassung, Zulassungsvorausset­zungen zur Magisterprüfung

( 1) Die Anmeldung zur Magisterprüfung erfolgt beim Prüfungsamt der Universität.

( 2) Dem Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung ist neben dem Nachweis darüber, daß die Zwischenprüfung im Fach Musik erfolgreich abgelegt wurde der Nachweis fachspezifischer Zulassungsvoraussetzungen, wie sie unter § 16 angeführt sind, beizufügen.

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( 3) Alle weiteren Zulassungsvoraussetzungen sind in§ 21 MPO geregelt.

( 4) Der Antrag auf Zulassung der Magisterprüfung ist schriftlich zu stellen.

Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung

Die Zulassung zur Zwischenprüfung erfordert je zwei Studiennachweise und einen Leistungsnachweis aus den Bereichen Musiktheorie und Musikwissenschaft über den erfolgreichen Abschluss der in der Studienordnung des Instituts für Musik und Musikpädagogik vom 13. Juli 1995 ausgewiesenen Pflicht- bzw. Wahlpflicht- Lehrveranstal­tungen des Grundstudiums.

§ 16

Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung

( Studien- und Leistungsnachweise über den erfolgreichen Abschluß der in der Studienordnung ausgewiesenen Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums)

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