Heft 
(1999) 1
Seite
8
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Bereich Musiktheorie

Teilgebiete

- Tonsatz

- Kontrapunkt

- Partiturspiel

- Generalbaẞ

- Instrumentation

Leistungs- und Studiennachweise

4 SWS Pf*

1 StN, 1 LN*

2 SWS Pf, 1 StN Wahlpflichtfächer

4 SWS: 1 StN, 1 LN

- Druck- und Spezialarrangement

- Arbeit mit elektronischen Instrumenten

in Verbindung mit Computer, MIDI

- Tanzmusikalische Stilistiken

Bereich Musikwissenschaft

Teilgebiete

Studien- und Leistungsnachweise

- Gattungsgeschichte/ Musikanalyse

- Instrumentalmusik

- Gattungsgeschichte/

Musikanalyse

- Vokalmusik

- Neue Musik

- Notationskunde

- Musiksoziologie

- Rezeptionsgeschichte

Wahlpflichtfächer

12 SWS

davon 4 StN, 2 LN

( von den 6 Nachweisen sind 2 aus der systematischen Musikwiss. zu erbringen)

- Musikästhetik und ihre Geschichte

- Musikethnologie

- Populäre Musik

- Musikmanagement

* SWS

-

PF- Pflicht

LN

StN

Semesterwochenstunden

Leistungsnachweis

Studiennachweis

Besondere Prüfungsbestimmungen für Chemie als Nebenfach im Magisterstudium an der Universität Potsdam

Vom 1. Oktober 1998

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des § 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24.6.1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996 ( GVBl. I S. 173), am 1. Oktober 1998 die folgenden besonderen Prüfungsbestimmungen für das Magisterneben­fach Chemie erlassen:

§ 1

Grundlagen

Grundlage der besonderen Prüfungsbestimmungen im Nebenfach Chemie sind die Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993, die Rah­menprüfungsordnung für die Diplomstudiengänge der Universität Potsdam( RPO) vom 13. Oktober 1994 und die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Chemie der Universität Potsdam vom 22. Juni 1995.

§ 2 Art der Prüfungen nach§ 16 und 20 MPO

( 1) Die Prüfung am Ende des Grundstudiums( Zwischen­prüfung) findet als mündliche Prüfung in einem der Grundlagenfächer mit einer Dauer von 15 Minuten statt. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Anorganischer Chemie, Organischer Chemie und Physikalischer Chemie.

( 2) Die Prüfung nach dem Hauptstudium beinhaltet als Blockprüfung eine Klausur von 180 Minuten im gewählten Vertiefungs-/ Wahlpflichtfach des Hauptstudiums Teil I und eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer zu speziel­len Kenntnissen des gewählten Vertiefungs-/ Wahl­pflichtfaches im Hauptstudium Teil II.

§ 3

Nachweis des Studiums

§ 17

IV. Schlußbestimmungen

In- Kraft- Treten

Diese besonderen Prüfungsbestimmungen treten am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam in Kraft.

( 1)

Grundstudium

Für die Zulassung nach§ 17 MPO sind vorzuweisen:

- je ein Testatschein für die Vorlesungen

Anorganische Chemie I

Anorganische Chemie II

Organische Chemie

Physikalische Chemie

- je ein Testatschein für die Praktika

Anorganische Chemie

Organische Chemie Physikalische Chemie

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1 Bestätigt durch Schreiben des MWFK vom 26.02.1999