die komplexen Wechselwirkungen abiotischer und biotischer Faktoren in Ökosystemen vermittelt, einschließlich der wissenschaftlichen Grundlagen des modernen Naturschutzes. Dabei werden zunächst Grundlagen der Populations- und Synökologie dargestellt und darauf aufbauend Funktionsweisen von natürlichen und anthropogen beeinflussten Ökosystemen. In einer weiteren theoretischen Lehrveranstaltung werden die Ziele eines wissenschaftlich fundierten Naturschutzes vermittelt. Im ökologischen Geländepraktikum kommen ausgewählte ökologische Arbeitsmethoden und-techniken zur Anwendung.
Weitere obligatorische Bestandteile des Grundstudiums sind die botanischen und zoologischen Geländepraktika sowie Halbtages- und Ganztagesexkursionen.
§ 7 Studieninhalte des Hauptstudiums na 2W2 A mob
Die im Grundstudium nicht abgeschlossenen Lehrgebiete Spezielle Botanik/ Spezielle Zoologie, Ökologie, Humanbiologie und Biochemie werden im Hauptstudium fortgesetzt und abgeschlossen. Obligatorische Inhalte des Hauptstudiums sind weiterhin:
- Didaktik:
In den Vorlesungen zur Didaktik der Biologie werden theoretische Grundlagen der didaktisch- methodischen Gestaltung des Biologieunterrichts praxisnah behandelt. Im ,, Schulbiologischen Praktikum" erwerben die Studierenden Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung von Beobachtungen und Experimenten im Labor und im Freiland sowie Kenntnisse zu ihrem fachdidaktischen Einsatz. Semesterbegleitende schulpraktische Übungen dienen der Umsetzung der erworbenen Kenntnisse durch eigene Unterrichtstätigkeit und Hospitationen. In einem Oberseminar wird eine Studieneinheit selbständig bearbeitet.
- Genetik:
Im Lehrgebiet Genetik werden Kenntnisse über Prinzipien und Mechanismen biologischer Informationsspeicherung und Informationsverarbeitung sowie über die genetischen Grundlagen der Diversität der Organismen vermittelt.
- Mikrobiologie:
Im Lehrgebiet werden Kenntnisse aus den Bereichen Bakteriologie, Mykologie, Algologie und Virologie und deren Anwendung in der Praxis vermittelt. Im Praktikum werden grundlegende mikrobiologische Arbeitsmethoden angewendet.
- Verhaltensbiologie:
In dieser Disziplin werden Informationsverarbeitung und Verhaltenssteuerung in ihrer Bedeutung für das Individuum und die Population dargestellt.
- Evolutionsbiologie:
In diesem Lehrgebiet werden Kenntnisse über die Gesetzmäßigkeiten der stammesgeschichtlichen Entwicklung dargestellt. An Beispielen werden Evolutionsabläufe demonstriert.
Wahlweise- obligatorische Studieninhalte:
Im Hauptstudium können die Studieninhalte des Grundstudiums in wahlweise- obligatorischen Lehrveranstaltungen vertieft werden.
Weitere obligatorische Bestandteile des Hauptstudiums sind das Ökologische Geländepraktikum und das Unterrichtspraktikum gemäß der Praktikumsordnung.
§ 8 Leistungsnachweise und Prüfungen Leistungsnachweise und Prüfungen im Grundstudium:
- Testatscheine( T)
Testatscheine sind unbenotete Leistungsnachweise. Sie dienen dem Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung. Sie müssen zu allen unter§ 9 in der Spalte Leistungsnachweis mit T gekennzeichneten Lehrveranstaltungen, insbesondere zu allen Übungen und Praktika, erworben werden und sind Voraussetzung für die Zulassung zu den Zwischenprüfungen.
- Leistungsscheine( L)
Leistungsscheine sind benotete Leistungsnachweise. Sie dienen dem Leistungsnachweis in allen unter§ 9 in der Spalte Leistungsnachweis mit L gekennzeichneten Lehrveranstaltungen und sind wie die Testatscheine Voraussetzung für die Zulassung zu den Zwischenprüfungen.
- Zwischenprüfung( ZP)
Die Zwischenprüfung wird nach erbrachtem Leistungsnachweis entsprechend§ 9 zu folgenden Lehrbereichen des Grundstudiums als mündliche Prüfungen durchgeführt: Allgemeine und Spezielle Botanik Allgemeine und Spezielle Zoologie Pflanzenphysiologie Tierphysiologie
Leistungsnachweise im Hauptstudium:
Unbenotete Testatscheine oder benotete Leistungsscheine müssen entsprechend der unter§ 9 in der Spalte Leistungsnachweis gegebenen Kennzeichnung zu allen Lehrveranstaltungen als Nachweis für ein ordnungsgemäßes Studium erworben werden.
- Erste Staatsprüfung:
Voraussetzung für die Anmeldung zur 1. Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen gemäß der Landesprüfungsordnung ( LPO) ist der Nachweis über ein ordnungsgemäßes Studium entsprechend der vorliegenden Studienordnung.
§ 9 Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums
Sekundarstufe II, Erstfach und Sekundarstufe II/ I, Erstfach
Semesterwochenstunden: 80
Grundstudium
Semesterwochenstunden: 40
( L= Leistungsnachweis, T= Testat)
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