Heft 
(1999) 2
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die komplexen Wechselwirkungen abiotischer und bioti­scher Faktoren in Ökosystemen vermittelt, einschließlich der wissenschaftlichen Grundlagen des modernen Natur­schutzes. Dabei werden zunächst Grundlagen der Popula­tions- und Synökologie dargestellt und darauf aufbauend Funktionsweisen von natürlichen und anthropogen beein­flussten Ökosystemen. In einer weiteren theoretischen Lehrveranstaltung werden die Ziele eines wissenschaftlich fundierten Naturschutzes vermittelt. Im ökologischen Geländepraktikum kommen ausgewählte ökologische Arbeitsmethoden und-techniken zur Anwendung.

Weitere obligatorische Bestandteile des Grundstudiums sind die botanischen und zoologischen Geländepraktika sowie Halbtages- und Ganztagesexkursionen.

§ 7 Studieninhalte des Hauptstudiums na 2W2 A mob

Die im Grundstudium nicht abgeschlossenen Lehrgebiete Spezielle Botanik/ Spezielle Zoologie, Ökologie, Human­biologie und Biochemie werden im Hauptstudium fortge­setzt und abgeschlossen. Obligatorische Inhalte des Haupt­studiums sind weiterhin:

- Didaktik:

In den Vorlesungen zur Didaktik der Biologie werden theoretische Grundlagen der didaktisch- methodischen Gestaltung des Biologieunterrichts praxisnah behandelt. Im ,, Schulbiologischen Praktikum" erwerben die Studieren­den Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung von Beobachtungen und Experimenten im Labor und im Frei­land sowie Kenntnisse zu ihrem fachdidaktischen Einsatz. Semesterbegleitende schulpraktische Übungen dienen der Umsetzung der erworbenen Kenntnisse durch eigene Unterrichtstätigkeit und Hospitationen. In einem Obersemi­nar wird eine Studieneinheit selbständig bearbeitet.

- Genetik:

Im Lehrgebiet Genetik werden Kenntnisse über Prinzipien und Mechanismen biologischer Informationsspeicherung und Informationsverarbeitung sowie über die genetischen Grundlagen der Diversität der Organismen vermittelt.

- Mikrobiologie:

Im Lehrgebiet werden Kenntnisse aus den Bereichen Bakteriologie, Mykologie, Algologie und Virologie und deren Anwendung in der Praxis vermittelt. Im Praktikum werden grundlegende mikrobiologische Arbeitsmethoden angewendet.

- Verhaltensbiologie:

In dieser Disziplin werden Informationsverarbeitung und Verhaltenssteuerung in ihrer Bedeutung für das Individuum und die Population dargestellt.

- Evolutionsbiologie:

In diesem Lehrgebiet werden Kenntnisse über die Gesetz­mäßigkeiten der stammesgeschichtlichen Entwicklung dargestellt. An Beispielen werden Evolutionsabläufe demonstriert.

Wahlweise- obligatorische Studieninhalte:

Im Hauptstudium können die Studieninhalte des Grundstu­diums in wahlweise- obligatorischen Lehrveranstaltungen vertieft werden.

Weitere obligatorische Bestandteile des Hauptstudiums sind das Ökologische Geländepraktikum und das Unter­richtspraktikum gemäß der Praktikumsordnung.

§ 8 Leistungsnachweise und Prüfungen Leistungsnachweise und Prüfungen im Grundstudium:

- Testatscheine( T)

Testatscheine sind unbenotete Leistungsnachweise. Sie dienen dem Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung. Sie müssen zu allen unter§ 9 in der Spalte Leistungsnachweis mit T gekennzeichneten Lehrveranstaltungen, insbesondere zu allen Übungen und Praktika, erworben werden und sind Voraussetzung für die Zulassung zu den Zwischenprüfungen.

- Leistungsscheine( L)

Leistungsscheine sind benotete Leistungsnachweise. Sie dienen dem Leistungsnachweis in allen unter§ 9 in der Spalte Leistungsnachweis mit L gekennzeichneten Lehrver­anstaltungen und sind wie die Testatscheine Voraussetzung für die Zulassung zu den Zwischenprüfungen.

- Zwischenprüfung( ZP)

Die Zwischenprüfung wird nach erbrachtem Leistungs­nachweis entsprechend§ 9 zu folgenden Lehrbereichen des Grundstudiums als mündliche Prüfungen durchgeführt: Allgemeine und Spezielle Botanik Allgemeine und Spezielle Zoologie Pflanzenphysiologie Tierphysiologie

Leistungsnachweise im Hauptstudium:

Unbenotete Testatscheine oder benotete Leistungsscheine müssen entsprechend der unter§ 9 in der Spalte Leistungs­nachweis gegebenen Kennzeichnung zu allen Lehrveran­staltungen als Nachweis für ein ordnungsgemäßes Studium erworben werden.

- Erste Staatsprüfung:

Voraussetzung für die Anmeldung zur 1. Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen gemäß der Landesprüfungsordnung ( LPO) ist der Nachweis über ein ordnungsgemäßes Studium entsprechend der vorliegenden Studienordnung.

§ 9 Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums

Sekundarstufe II, Erstfach und Sekundarstufe II/ I, Erstfach

Semesterwochenstunden: 80

Grundstudium

Semesterwochenstunden: 40

( L= Leistungsnachweis, T= Testat)

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