Heft 
(1999) 2
Seite
27
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ITAT

II. Aufbau des Studiums

§ 7 Grund- und Hauptstudium

( 1) Das Grundstudium umfaßt 4 Semester und schließt mit einer Zwischenprüfung in den Teilgebieten Musiktheorie und Musikgeschichte ab, deren Bestehen Voraussetzung für die Zulassung zum Hauptstudium ist.

( 2) Das Hauptstudium umfaßt 4 Semester, denen sich ein Prüfungssemester anschließt. Bestandteile der Magister­prüfung im Nebenfach Musik sind eine Klausur in Musik­theorie und eine mündliche Prüfung in Musikwissenschaft. Einzelheiten über die Voraussetzungen zur Zwischen­prüfung und zur Magisterprüfung sind in den Fachspezifi­schen Prüfungsbestimmungen des Instituts für Musik und Musikpädagogik geregelt.

§ 8 Gliederung des Studiums

( 1) Grundstudium

Bereich Musiktheorie

Teilgebiete

Gehörbildung( Ü)

SWS

2 SWS Pf

Musiktheoretische

Grundausbildung( Ü)

4 SWS Pf

Analyse/ Formenlehre( Ü)

2 SWS Pf

Instrumentenkunde( V)

1 SWS Pf

Teilgebiete

Partiturspiel( Ü) Generalbass( Ü) Instrumentation( Ü) Druck- und Spezial­arrangement( Ü)

Arbeit mit elektronischen Instrumenten in Verbindung mit Computer, MIDI( Ü) Tanzmusikalische Stilistiken

Bereich Musikwissenschaft

Teilgebiete

Gattungsgeschichte/ Musikanalyse Instrumentalmusik( HS)

Gattungsgeschichte/

Musikanalyse Vokalmusik( HS) Neue Musik( HS)

Notationskunde( HS)

SWS

4 SWS WPf

SWS

Musiksoziologie( HS)

Rezeptionsgeschichte( HS)

do 12 SWS WPf

Musikästhetik und ihre

Geschichte( HS)

Den Studenten des Magisterstudiengangs stehen darüber hinaus alle Lehrangebote des Instituts für Musik und Mu­sikpädagogik offen, sofern sie kein zusätzliches Lehrdepu­tat erfordern.

Bereich Musikwissenschaft

Musikethnologie( HS)

Populäre Musik( HS)

Musikmanagement( HS)

Exkursion in eine Forschungs- und Gedenkstätte

-

( R. Wagner Bayreuth, J. S. Bach- Leipzig, H. Schütz- Bad Köstritz)

Den Studenten des Magisterstudiengangs stehen darüber hinaus alle fakultativen Lehrangebote des Instituts für Musik und Musikpädagigik offen.

§ 9

Ordnungsgemäßes Studium

Der Nachweis über das ordnungsgemäße Studium erfolgt auf der Grundlage der It. Studienordnung zu absolvierenden SWS und wird durch Studien- und Leistungsnachweise erbracht.

Teilgebiete

SWS

Geschichte der Musik von der

franko- flämischen Chorpoly­

phonie bis zur Bach- Händel­

Zeit( V, PS)

2 SWS Pf

Geschichte der Musik von der Frühklassik bis zur deutschen

§ 10

Romantik( V, PS)

2 SWS Pf

Nationale Schulen im 19. Jahr­

hundert. Geschichte der Musik

an der Wende vom 19. zum 20.

Jahrhundert( V, PS)

2 SWS Pf

Musik des 20. Jahrhunderts ( V, PS)

2 SWS Pf

Volksmusik/ Musik der Völker 1 SWS Pf

( 2) Hauptstudium

Bereich Musiktheorie

Teilgebiete

SWS

Tonsatz( Ü)

4 SWS Pf

Kontrapunkt( Ü)

2 SWS Pf

Studien- und Leistungsnachweise

( 1) Studiennachweise setzen die aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen voraus und werden durch Klausuren, Kurzreferate, Thesenpapiere oder Test- Vorspiele erbracht.

( 2) Benotete Leistungsnachweise setzen die aktive Teil­nahme an den Lehrveranstaltungen voraus. Sie werden aufgrund einer langfristigen selbständigen wissenschaftli­chen oder künstlerischen Auseinandersetzung mit einem Gegenstand der Lehrveranstaltung erteilt und durch Beleg­arbeiten( Semesterarbeiten), Kolloquia oder Vorspiele erbracht.

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