Heft 
(1999) 2
Seite
26
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Studienordnung für das Magisternebenfach Musik an der Universität Potsdam

Vom 13. Juli 1995

Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hoch­schulgesetzes vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156) und der Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II der Universität Potsdam am 31.August 1995 die folgende Studienordnung erlassen. Der Senat der Uni­versität Potsdam hat dieser Ordnung am 16. November 1995 zugestimmt.

§ 2

Zulassungsvoraussetzungen

Das Nebenfach Musik erfordert außer dem Zeugnis über die Hochschulreife( Abitur oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung) einen Nachweis über eine bestan­dene Eignungsprüfung im Fach Musiktheorie. Inhalte der Eignungsprüfung sind die Teildisziplinen Gehörbildung, musiktheoretische Grundausbildung und Musikanalyse ( Erfassen von Zusammenhängen im Notentext). Die Anfor­derungen für die Eignungsprüfung sind im Institut für Musik und Musikpädagogik erhältlich.

§ 3

Studienbeginn

Das Magisterstudium kann jeweils zu Beginn des Winter­oder Sommersemesters aufgenommen werden.

Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1

§ 2

§ 3

§

4

§ 5

§ 6

CSS CSS CS

56

Grundlagen

Zulassungsvoraussetzungen

Studienbeginn

Studienzeit und Umfang des Studiums Lehrveranstaltungsformen

Studienberatung

II. Aufbau des Studiums

Grund- und Hauptstudium

Gliederung des Studiums

Ordnungsgemäßes Studium

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

§ 11

Studien- und Leistungsnachweise Studienangebot

III. Weitere Bestimmungen

§ 12

§ 13

§ 4 Studienzeit und Umfang des Studiums

( 1) Die Regelstudienzeit ist durch die Magister­prüfungsordnung geregelt. Sie beträgt neun Semester einschließlich eines Prüfungssemesters.

( 2) Es ergibt sich für das Nebenfach Musik folgender Umfang in Semesterwochenstunden( SWS):

Gesamtstundenzahl

160 SWS

Hauptfach

80 SWS

Nebenfach Musik

40 SWS

weiteres Nebenfach

40 SWS

SWS

SWS

im Grundstudium

im Hauptstudium

9

10

Musikwissenschaft

9

12

18

22

Anrechnung von Studienleistungen

Geltungsbereich, Übergangsregelungen und In­

Kraft- treten

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Grundlagen

( 1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 1991, der Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam vom 10. Juni 1993 und der fachspezifischen Prüfungsbe­stimmungen des Instituts für Musik und Musikpädagogik der Universität vom 13. Juli 1995 Ziel, Inhalt und Aufbau des Magisterstudiengangs Musik als Nebenfach.

( 2) Im Rahmen des Magisterstudiengangs, Nebenfach Musik, ist Musik eines von zwei Nebenfächern. Das Hauptfach wird an einem historischen, sozialwissen­schaftlichen oder philologischen Institut studiert. Die Fä­cherkombination kann anhand der in der Magisterprüfungs­ordnung der Universität Potsdam ausgewiesenen Fächer­kombination gewählt werden.

Teilgebiet

Musiktheorie

§ 5

Lehrveranstaltungsformen

Die überwiegenden Vermittlungsformen sind Vorlesungen ( V), Proseminare( PS), Übungen( Ü), Grundkurse( GK), Fachkurse( FK), Hauptseminare( HS), Spezialseminare ( SS) und Kolloquia( K). Sie sind als Pflicht-, Wahlpflicht­oder Wahlveranstaltungen( Pf, Wpf, W) zu belegen. Die Lehrveranstaltungsformen, ihre Spezifik und ihre Verbind­lichkeit werden im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Instituts für Musik und Musikpädagogik, das zu Beginn jedes Semesters erscheint, ausgewiesen.

§ 6

Studienberatung

Neben der Zentralen Studienberatung der Universität Potsdam sind die Studienfachberatungen und Sprechzeiten am Institut für Musik und Musikpädagogik zu nutzen. Zu Beginn des Studiums, nach Wechsel der Ausbildungsstätte und bei Wechsel des Faches oder Studienganges ist die Stu­dienberatung obligatorisch.

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