Studienordnung für das Magisternebenfach Musik an der Universität Potsdam
Vom 13. Juli 1995
Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156) und der Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II der Universität Potsdam am 31.August 1995 die folgende Studienordnung erlassen. Der Senat der Universität Potsdam hat dieser Ordnung am 16. November 1995 zugestimmt.
§ 2
Zulassungsvoraussetzungen
Das Nebenfach Musik erfordert außer dem Zeugnis über die Hochschulreife( Abitur oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung) einen Nachweis über eine bestandene Eignungsprüfung im Fach Musiktheorie. Inhalte der Eignungsprüfung sind die Teildisziplinen Gehörbildung, musiktheoretische Grundausbildung und Musikanalyse ( Erfassen von Zusammenhängen im Notentext). Die Anforderungen für die Eignungsprüfung sind im Institut für Musik und Musikpädagogik erhältlich.
§ 3
Studienbeginn
Das Magisterstudium kann jeweils zu Beginn des Winteroder Sommersemesters aufgenommen werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1
§ 2
§ 3
§
4
§ 5
§ 6
CSS CSS CS
56
Grundlagen
Zulassungsvoraussetzungen
Studienbeginn
Studienzeit und Umfang des Studiums Lehrveranstaltungsformen
Studienberatung
II. Aufbau des Studiums
Grund- und Hauptstudium
Gliederung des Studiums
Ordnungsgemäßes Studium
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
§ 11
Studien- und Leistungsnachweise Studienangebot
III. Weitere Bestimmungen
§ 12
§ 13
§ 4 Studienzeit und Umfang des Studiums
( 1) Die Regelstudienzeit ist durch die Magisterprüfungsordnung geregelt. Sie beträgt neun Semester einschließlich eines Prüfungssemesters.
( 2) Es ergibt sich für das Nebenfach Musik folgender Umfang in Semesterwochenstunden( SWS):
Gesamtstundenzahl
160 SWS
Hauptfach
80 SWS
Nebenfach Musik
40 SWS
weiteres Nebenfach
40 SWS
SWS
SWS
im Grundstudium
im Hauptstudium
9
10
Musikwissenschaft
9
12
18
22
Anrechnung von Studienleistungen
Geltungsbereich, Übergangsregelungen und In
Kraft- treten
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Grundlagen
( 1) Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 1991, der Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam vom 10. Juni 1993 und der fachspezifischen Prüfungsbestimmungen des Instituts für Musik und Musikpädagogik der Universität vom 13. Juli 1995 Ziel, Inhalt und Aufbau des Magisterstudiengangs Musik als Nebenfach.
( 2) Im Rahmen des Magisterstudiengangs, Nebenfach Musik, ist Musik eines von zwei Nebenfächern. Das Hauptfach wird an einem historischen, sozialwissenschaftlichen oder philologischen Institut studiert. Die Fächerkombination kann anhand der in der Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam ausgewiesenen Fächerkombination gewählt werden.
Teilgebiet
Musiktheorie
§ 5
Lehrveranstaltungsformen
Die überwiegenden Vermittlungsformen sind Vorlesungen ( V), Proseminare( PS), Übungen( Ü), Grundkurse( GK), Fachkurse( FK), Hauptseminare( HS), Spezialseminare ( SS) und Kolloquia( K). Sie sind als Pflicht-, Wahlpflichtoder Wahlveranstaltungen( Pf, Wpf, W) zu belegen. Die Lehrveranstaltungsformen, ihre Spezifik und ihre Verbindlichkeit werden im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis des Instituts für Musik und Musikpädagogik, das zu Beginn jedes Semesters erscheint, ausgewiesen.
§ 6
Studienberatung
Neben der Zentralen Studienberatung der Universität Potsdam sind die Studienfachberatungen und Sprechzeiten am Institut für Musik und Musikpädagogik zu nutzen. Zu Beginn des Studiums, nach Wechsel der Ausbildungsstätte und bei Wechsel des Faches oder Studienganges ist die Studienberatung obligatorisch.
26