Heft 
(1999) 7
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nob Angewandte Softwaresystemtechnik( Master- Ni­veau)

Aspekte des Softwareprojektmanagements Allgemeine Managementkonzepte Vertiefte Softwaresystemtheorie

§ 14 Kern- Lehrveranstaltungen

Im Master- Studium gibt es keine Kern- Lehrveranstaltun­gen.

§15 Masterarbeit

Unter dem Begriff" Masterarbeit" wird kontextabhängig entweder das sechsmonatige individuelle Projekt oder die am Projektende abzuliefernde Schrift verstanden. Die Durchführung des Projekts erfolgt im letzten Semester des Master- Studiums. Eine Kandidatin bzw. ein Kandidat sollte sich ein Semester vor Projektbeginn um eine Auf­gabenstellung für die Masterarbeit bemühen, indem er bei den in Frage kommenden Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern nachfragt. Die Einzelheiten des Verfah­rens, insbesondere die Fristen und die Regeln der Begut­achtung, sind in§ 18 der Graduierungsordnung festge­legt.

Alle zum gleichen Themenkomplex gehörenden Ver­anstaltungen sind durch Umrandung mit dicker Strich­stärke zusammengefasst.

Als Vorlesungen in den expliziten Themenkomplexen wurden gewählt

4 unben. Pkt. 3 ben. Pkt.

in Angewandte Softwaresystemtechnik( Master- Niveau): Software- Reengineering( Vorlesung) 5 ben. Pkt. Software- Reengineering( Praktikum) Entwicklungsumgebungen( Seminar) Entwicklungsumgebungen( Vorlesung) 5 ben. Pkt. Entwicklungsumgebungen( Praktikum) 4 unben. Pkt.

6 ben. Pkt.

in Aspekte des Softwareprojektmanagements: Controlling der Softwareentwicklung Informationslogistik Softwarequalitätssicherung

in Allgemeine Managementkonzepte: Managementtechniken

Unternehmensgründung und-führung

in Vertiefte Softwaresystemtheorie: Filteralgorithmen

6 ben. Pkt.

6 ben. Pkt.

6 ben. Pkt.

6 ben. Pkt.

6 ben. Pkt.

Damit sind alle expliziten Themenkomplexe abgedeckt, und die erbrachten 57 Leistungspunkte reichen zur Gra­duierung.

§ 16 Musterstudienplan

4 SWS

Bob 4 SWS

1. Sem.

2. Sem.

3. Sem.

Entw.- Umg. ( Vorl.)

Software­Reengin.( Vorl.)

Software­

Reengin.( Prakt.)

Seminar: Entw. Umg.

Entw.- Umg.

( Vorl.)

Seminar:

§ 17 In- Kraft- Treten

Die Studienordnung tritt am Tag nach der Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Uni­versität Potsdam in Kraft.

Freie Texte

Unternehmens­

4 SWS Management­

gründung und

techniken

-führung

4 SWS

Controlling der Software­Entwicklung

Filteralgo­rithmen

4 SWS Informationslo- Softwarequali­tätssicherung

gistik

Masterarbeit

Es wurde angenommen, dass die Studierenden keine Auf­lagen erfüllen müssen, d.h. dass sie keine zusätzlichen Leistungspunkte in Lehrveranstaltungen aus dem Bachelor- Programm erwerben müssen.

Prüfungsordnung für die Studiengänge der Softwaresystemtechnik

an der Universität Potsdam¹

Vom 22. Januar 1999

Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftli­chen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grund­lage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hoch­schulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1996( GVBI. II S. 173), am 22. Januar 1999 die Prüfungsordnung für die Studiengänge der Softwaresys­temtechnik mit den Abschlüssen Bachelor und Master erlassen.

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Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 9. Juni 1999

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