nob Angewandte Softwaresystemtechnik( Master- Niveau)
Aspekte des Softwareprojektmanagements Allgemeine Managementkonzepte Vertiefte Softwaresystemtheorie
§ 14 Kern- Lehrveranstaltungen
Im Master- Studium gibt es keine Kern- Lehrveranstaltungen.
§15 Masterarbeit
Unter dem Begriff" Masterarbeit" wird kontextabhängig entweder das sechsmonatige individuelle Projekt oder die am Projektende abzuliefernde Schrift verstanden. Die Durchführung des Projekts erfolgt im letzten Semester des Master- Studiums. Eine Kandidatin bzw. ein Kandidat sollte sich ein Semester vor Projektbeginn um eine Aufgabenstellung für die Masterarbeit bemühen, indem er bei den in Frage kommenden Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern nachfragt. Die Einzelheiten des Verfahrens, insbesondere die Fristen und die Regeln der Begutachtung, sind in§ 18 der Graduierungsordnung festgelegt.
Alle zum gleichen Themenkomplex gehörenden Veranstaltungen sind durch Umrandung mit dicker Strichstärke zusammengefasst.
Als Vorlesungen in den expliziten Themenkomplexen wurden gewählt
4 unben. Pkt. 3 ben. Pkt.
in Angewandte Softwaresystemtechnik( Master- Niveau): Software- Reengineering( Vorlesung) 5 ben. Pkt. Software- Reengineering( Praktikum) Entwicklungsumgebungen( Seminar) Entwicklungsumgebungen( Vorlesung) 5 ben. Pkt. Entwicklungsumgebungen( Praktikum) 4 unben. Pkt.
6 ben. Pkt.
in Aspekte des Softwareprojektmanagements: Controlling der Softwareentwicklung Informationslogistik Softwarequalitätssicherung
in Allgemeine Managementkonzepte: Managementtechniken
Unternehmensgründung und-führung
in Vertiefte Softwaresystemtheorie: Filteralgorithmen
6 ben. Pkt.
6 ben. Pkt.
6 ben. Pkt.
6 ben. Pkt.
6 ben. Pkt.
Damit sind alle expliziten Themenkomplexe abgedeckt, und die erbrachten 57 Leistungspunkte reichen zur Graduierung.
§ 16 Musterstudienplan
4 SWS
Bob 4 SWS
1. Sem.
2. Sem.
3. Sem.
Entw.- Umg. ( Vorl.)
SoftwareReengin.( Vorl.)
Software
Reengin.( Prakt.)
Seminar: Entw. Umg.
Entw.- Umg.
( Vorl.)
Seminar:
§ 17 In- Kraft- Treten
Die Studienordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Freie Texte
Unternehmens
4 SWS Management
gründung und
techniken
-führung
4 SWS
Controlling der SoftwareEntwicklung
Filteralgorithmen
4 SWS Informationslo- Softwarequalitätssicherung
gistik
Masterarbeit
Es wurde angenommen, dass die Studierenden keine Auflagen erfüllen müssen, d.h. dass sie keine zusätzlichen Leistungspunkte in Lehrveranstaltungen aus dem Bachelor- Programm erwerben müssen.
Prüfungsordnung für die Studiengänge der Softwaresystemtechnik
an der Universität Potsdam¹
Vom 22. Januar 1999
Der Fakultätsrat der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1996( GVBI. II S. 173), am 22. Januar 1999 die Prüfungsordnung für die Studiengänge der Softwaresystemtechnik mit den Abschlüssen Bachelor und Master erlassen.
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Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 9. Juni 1999
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