Titel
Art SWS Mag. Mag. Mag. Mag. ATL ATL CL CL HF NF HF NF
Einführung in die All- VL 4
gemeine Sprachwis
senschaft
m.
Ü
ja
ja
1144
ja
114
Einführung in die
Ü 2
ja ja ja
Psycho- und Neuro
linguistik
Einführung in die
Ü 2
ja
Computerlinguistik
Einführung in die Pho- PS 2
netik oder Einführung
in die Phonologie
ja
1142
112
ja
ja
ja
114
mein
ja
.14
nein nein mein
In den Magisterhauptfachstudiengängen ist im Grundund Hauptstudium ein Wahlpflichtbereich zu absolvieren. In den Magisternebenfachstudiengängen ist nur im Hauptstudium ein Wahlpflichtbereich zu absolvieren.
( 3) Im Grund- und Hauptstudium können unterschiedliche Wahlpflichtbereiche belegt werden.
( 4) Studierende können weitere Wahlpflichtbereiche wählen, sofern sie dem Fach Allgemeine und Theoretische Linguistik bzw. Computerlinguistik zuzurechnen sind und ein entsprechendes kontinuierliches Lehrangebot besteht. Studierende haben die Wahl solcher Wahlpflichtbereiche von der Prüfungskommission des Faches spätestens am Ende des zweiten Fachsemesters genehmigen zu lassen.
Einführung in die
PS 2
ja
12
ja
1144
ja
114
Morphologie oder Ein
führung in die Syntax
ja
II.
Einführung in die Se- PS 2 mantik
ja
nein ja
nein
112
ja
nein ja
ja
Formalwissenschaftli- Ü 2
che Grundlagen der
Linguistik( Einführung in die Logistik für Sprachwissenschaftler
Einführung in die
Theorie der formalen
VL 4
nein nein ja
m.
Sprachen und die Au- Ü
tomatentheorie
mein
ja nein nein mein
Psycholinguistik
PS 2
( Sprachverarbeitung)
Computerlinguistik
PS/ 2 ja Ü
nein ja
ja
Grundstudium
§ 5 Sprachkenntnisse
Bis zum Abschluss des Grundstudiums sind( im Sinne von§ 4 und§ 5 der besonderen Prüfungsbestimmungen für die Magisterstudiengänge ATL und CL) gesicherte Kenntnisse des Englischen nachzuweisen. In der Regel erfolgt der Nachweis durch das Hochschulreifezeugnis mit einer nicht schlechter als 4 bewerteten Leistung im Englischen nach mindestens fünfjährigem Regelunterricht. Studierende, die diesen Nachweis nicht erbringen können, müssen einen Schein für die erfolgreiche Absolvierung eines Englischkurses im Sprachenzentrum der Universität Potsdam auf dem Niveau Unizert III( vgl. Studien- und Prüfungsordnung für die Sprachausbildung am Sprachenzentrum der Universität Potsdam) erbringen.
( 2) Für Grund- und Hauptstudium sind die folgenden Wahlpflichtbereiche( im Sinne der§§ 4 bis 7 der besonderen Prüfungsbestimmungen der Magisterstudiengänge ATL und CL) zugelassen:
nein
§ 6
Programmiersprachen
Studierende des Faches Computerlinguistik und Studierende der ATL mit computerlinguistischem Wahlpflichtfach müssen( im Sinne von§ 4 und§ 5 der besonderen Prüfungsbestimmungen für die Magisterstudiengänge ATL und CL) bei der Anmeldung zur Magister- Zwischenprüfung fundierte Kenntnisse in mindestens einer Programmiersprache nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch den erfolgreichen Besuch eines entsprechenden Seminars. Hat das Seminar eine entsprechende Ausrichtung, so kann es auch bei der Erfüllung der Anforderungen innerhalb des Wahlpflichtbereiches angerechnet werden.
Schwerpunkt
ATL CL
A: Phonologie, Morphologie, Syntax ja
B: Psycho- und Neurolinguistik
ja
nein
C: Theorie der formalen Sprachen, Grammatikverarbeitung
nein
ja
D: Wissensrepräsentation und Semantikverarbeitung
nein
ja
§ 7
Im Grundstudium ist für einen Wahlpflichtbereich die erfolgreiche Teilnahme an Proseminaren und Übungen im Umfang von 6 SWS nachzuweisen.
Versuchspersonenstunden
( 1) Studierende, die im Grundstudium den Wahlpflichtbereich Psycho-/ Neurolinguistik gewählt haben, müssen ( im Sinne von§ 4 und§ 5 der besonderen Prüfungsbe
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