Heft 
(2000) 1
Seite
10
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Titel

Art SWS Mag. Mag. Mag. Mag. ATL ATL CL CL HF NF HF NF

Einführung in die All- VL 4

gemeine Sprachwis­

senschaft

m.

Ü

ja

ja

1144

ja

114

Einführung in die

Ü 2

ja ja ja

Psycho- und Neuro­

linguistik

Einführung in die

Ü 2

ja

Computerlinguistik

Einführung in die Pho- PS 2

netik oder Einführung

in die Phonologie

ja

1142

112

ja

ja

ja

114

mein

ja

.14

nein nein mein

In den Magisterhauptfachstudiengängen ist im Grund­und Hauptstudium ein Wahlpflichtbereich zu absolvieren. In den Magisternebenfachstudiengängen ist nur im Hauptstudium ein Wahlpflichtbereich zu absolvieren.

( 3) Im Grund- und Hauptstudium können unterschiedli­che Wahlpflichtbereiche belegt werden.

( 4) Studierende können weitere Wahlpflichtbereiche wäh­len, sofern sie dem Fach Allgemeine und Theoretische Linguistik bzw. Computerlinguistik zuzurechnen sind und ein entsprechendes kontinuierliches Lehrangebot besteht. Studierende haben die Wahl solcher Wahlpflicht­bereiche von der Prüfungskommission des Faches spä­testens am Ende des zweiten Fachsemesters genehmigen zu lassen.

Einführung in die

PS 2

ja

12

ja

1144

ja

114

Morphologie oder Ein­

führung in die Syntax

ja

II.

Einführung in die Se- PS 2 mantik

ja

nein ja

nein

112

ja

nein ja

ja

Formalwissenschaftli- Ü 2

che Grundlagen der

Linguistik( Einführung in die Logistik für Sprachwissenschaftler

Einführung in die

Theorie der formalen

VL 4

nein nein ja

m.

Sprachen und die Au- Ü

tomatentheorie

mein

ja nein nein mein

Psycholinguistik

PS 2

( Sprachverarbeitung)

Computerlinguistik

PS/ 2 ja Ü

nein ja

ja

Grundstudium

§ 5 Sprachkenntnisse

Bis zum Abschluss des Grundstudiums sind( im Sinne von§ 4 und§ 5 der besonderen Prüfungsbestimmungen für die Magisterstudiengänge ATL und CL) gesicherte Kenntnisse des Englischen nachzuweisen. In der Regel erfolgt der Nachweis durch das Hochschulreifezeugnis mit einer nicht schlechter als 4 bewerteten Leistung im Englischen nach mindestens fünfjährigem Regelunter­richt. Studierende, die diesen Nachweis nicht erbringen können, müssen einen Schein für die erfolgreiche Absol­vierung eines Englischkurses im Sprachenzentrum der Universität Potsdam auf dem Niveau Unizert III( vgl. Studien- und Prüfungsordnung für die Sprachausbildung am Sprachenzentrum der Universität Potsdam) erbringen.

( 2) Für Grund- und Hauptstudium sind die folgenden Wahlpflichtbereiche( im Sinne der§§ 4 bis 7 der beson­deren Prüfungsbestimmungen der Magisterstudiengänge ATL und CL) zugelassen:

nein

§ 6

Programmiersprachen

Studierende des Faches Computerlinguistik und Studie­rende der ATL mit computerlinguistischem Wahlpflicht­fach müssen( im Sinne von§ 4 und§ 5 der besonderen Prüfungsbestimmungen für die Magisterstudiengänge ATL und CL) bei der Anmeldung zur Magis­ter- Zwischenprüfung fundierte Kenntnisse in mindestens einer Programmiersprache nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch den erfolgreichen Besuch eines entspre­chenden Seminars. Hat das Seminar eine entsprechende Ausrichtung, so kann es auch bei der Erfüllung der An­forderungen innerhalb des Wahlpflichtbereiches ange­rechnet werden.

Schwerpunkt

ATL CL

A: Phonologie, Morphologie, Syntax ja

B: Psycho- und Neurolinguistik

ja

nein

C: Theorie der formalen Sprachen, Grammatikverarbeitung

nein

ja

D: Wissensrepräsentation und Se­mantikverarbeitung

nein

ja

§ 7

Im Grundstudium ist für einen Wahlpflichtbereich die erfolgreiche Teilnahme an Proseminaren und Übungen im Umfang von 6 SWS nachzuweisen.

Versuchspersonenstunden

( 1) Studierende, die im Grundstudium den Wahlpflicht­bereich Psycho-/ Neurolinguistik gewählt haben, müssen ( im Sinne von§ 4 und§ 5 der besonderen Prüfungsbe­

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