( 4) Computerlinguistik, Magister- Nebenfach
Sem. Veranstaltung
Pflicht/ SWS Empfehlung
1.
Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft
Pflicht 4
1.
Proseminar/ Übung Computerlingu- Pflicht istik 1( Programmiersprache)
2
2.
Einführung in die Computerlinguis- Pflicht
2
§ 12
hauptfach) müssen( im Sinne von§ 7 der besonderen Prüfungsbestimmungen für die Magisterstudiengänge ATL und CL) bei der Anmeldung zur Magisterprüfung fundierte Kenntnisse in einer zweiten Programmiersprache nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch den erfolgreichen Besuch eines entsprechenden Seminars. Hat das Seminar eine entsprechende Ausrichtung, so kann es auch bei der Erfüllung der Anforderungen innerhalb des Wahlpflichtbereiches angerechnet werden.
Versuchspersonenstunden
tik
2.
Proseminar Syntax
Pflicht
2
2.
Vorlesung mit Übung: Formale Spra- Empchen und Automaten
4
fehlung
3.
Einführung in die Psycho- und Neu- Pflicht 2 rolinguistik
3.
Seminar/ Übung zur Informatik
Emp- offen fehlung
Proseminar/ Übung Computerlinguis- Pflicht 20
Studienschwerpunkt Psycho-/ Neurolinguistik ist, müssen bei Anmeldung zur Magisterprüfung die Ableistung von zwölf weiteren Versuchspersonenstunden nachweisen.
( 2) Versuchspersonenstunden sind generell anrechenbar, wenn sie im Rahmen von Untersuchungen des Instituts für Linguistik/ Allgemeine Sprachwissenschaft oder von Untersuchungen des Instituts für Psychologie abgeleistet worden sind. Weitere Versuchspersonenstunden können in Absprache mit der Prüfungskommission angerechnet werden.
( 1) Studierende, deren
4.
tik 2
4.
Proseminar/ Übung Computerlinguis- Pflicht 2
tik 3
§ 13
III. Hauptstudium
§ 9
Pflichtveranstaltungen
Im Hauptfach sind sechs, im Nebenfach drei Hauptseminare erfolgreich zu besuchen.
In- Kraft- Treten
( 1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die im Magisterstudiengang Allgemeine und Theoretische Linguistik bzw. Computerlinguistik an der Universität Potsdam immatrikuliert sind.
( 2) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
§ 10 Sprachkenntnisse
( 1) Studierende des Faches Allgemeine und Theoretische Linguistik müssen( im Sinne von§ 7 der besonderen Prüfungsbestimmungen für die Magisterstudiengänge ATL und CL) bei der Anmeldung zur Magisterprüfung Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das Hochschulreifezeugnis mit einer nicht schlechter als 4 bewerteten Leistung in einer Fremdsprache nach dreijährigem Regelunterricht. Studierende, die diesen Nachweis nicht erbringen können, haben den erfolgreichen Besuch einer mindestens zweisemestrigen Fremdsprachenausbildung an einer Hochschule nachzuweisen.
§ 11
Programmiersprachen
Studierende des Faches Computerlinguistik( Magister
12