Heft 
(2000) 1
Seite
12
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( 4) Computerlinguistik, Magister- Nebenfach

Sem. Veranstaltung

Pflicht/ SWS Emp­fehlung

1.

Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft

Pflicht 4

1.

Proseminar/ Übung Computerlingu- Pflicht istik 1( Programmiersprache)

2

2.

Einführung in die Computerlinguis- Pflicht

2

§ 12

hauptfach) müssen( im Sinne von§ 7 der besonderen Prüfungsbestimmungen für die Magisterstudiengänge ATL und CL) bei der Anmeldung zur Magisterprüfung fundierte Kenntnisse in einer zweiten Programmierspra­che nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch den er­folgreichen Besuch eines entsprechenden Seminars. Hat das Seminar eine entsprechende Ausrichtung, so kann es auch bei der Erfüllung der Anforderungen innerhalb des Wahlpflichtbereiches angerechnet werden.

Versuchspersonenstunden

tik

2.

Proseminar Syntax

Pflicht

2

2.

Vorlesung mit Übung: Formale Spra- Emp­chen und Automaten

4

fehlung

3.

Einführung in die Psycho- und Neu- Pflicht 2 rolinguistik

3.

Seminar/ Übung zur Informatik

Emp- offen fehlung

Proseminar/ Übung Computerlinguis- Pflicht 20

Studienschwerpunkt Psy­cho-/ Neurolinguistik ist, müssen bei Anmeldung zur Ma­gisterprüfung die Ableistung von zwölf weiteren Ver­suchspersonenstunden nachweisen.

( 2) Versuchspersonenstunden sind generell anrechenbar, wenn sie im Rahmen von Untersuchungen des Instituts für Linguistik/ Allgemeine Sprachwissenschaft oder von Untersuchungen des Instituts für Psychologie abgeleistet worden sind. Weitere Versuchspersonenstunden können in Absprache mit der Prüfungskommission angerechnet werden.

( 1) Studierende, deren

4.

tik 2

4.

Proseminar/ Übung Computerlinguis- Pflicht 2

tik 3

§ 13

III. Hauptstudium

§ 9

Pflichtveranstaltungen

Im Hauptfach sind sechs, im Nebenfach drei Hauptsemi­nare erfolgreich zu besuchen.

In- Kraft- Treten

( 1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die im Magisterstudiengang Allgemeine und Theoretische Linguistik bzw. Computerlinguistik an der Universität Potsdam immatrikuliert sind.

( 2) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Uni­versität Potsdam in Kraft.

§ 10 Sprachkenntnisse

( 1) Studierende des Faches Allgemeine und Theoretische Linguistik müssen( im Sinne von§ 7 der besonderen Prüfungsbestimmungen für die Magisterstudiengänge ATL und CL) bei der Anmeldung zur Magisterprüfung Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das Hochschul­reifezeugnis mit einer nicht schlechter als 4 bewerteten Leistung in einer Fremdsprache nach dreijährigem Regel­unterricht. Studierende, die diesen Nachweis nicht er­bringen können, haben den erfolgreichen Besuch einer mindestens zweisemestrigen Fremdsprachenausbildung an einer Hochschule nachzuweisen.

§ 11

Programmiersprachen

Studierende des Faches Computerlinguistik( Magister­

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