Heft 
(2000) 1
Seite
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Besondere Prüfungsbestimmungen

für die Magisterstudiengänge Allgemeine und Theoretische Linguistik und Computerlinguistik

00 doan der Universität Potsdam

Vom 13. März 1997

§ 3

( D)

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II der Uni­versität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs.1 Nr.1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), am 13. März 1997 folgende besonderen Prüfungsbestimmungen für die Ma­gisterstudiengänge Allgemeine und Theoretische Linguis­tik und Computerlinguistik erlassen.

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Umfang der Zwischenprüfung

( 1) Die Zwischenprüfung besteht im Hauptfach aus einer Klausur von 4 Stunden Dauer und einer mündlichen Prü­fung von 30 Minuten Dauer, im Nebenfach aus einer Klausur von 2 Stunden Dauer und einer mündlichen Prü­fung von 15 Minuten Dauer.

( 2) Die Prüfungen werden so organisiert, dass die Zwi­schenprüfung bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgeschlossen sein kann.

§ 4

Spezifische Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung: Hauptfach

( 1) Zur Zwischenprüfung kann im Hauptfach nur zuge­lassen werden, wer neben den allgemeinen Zulassungs­voraussetzungen der MPO folgende Lehrveranstaltungen mit Erfolg besucht hat:

ess ess esseos

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

1234

Geltungsbereich

Kombinationsbeschränkungen

Umfang der Zwischenprüfung

Zahl Art

Thema

Dauer

Spezifische Zulassungsvoraussetzungen zur Zwi­

1

schenprüfung: Hauptfach

mit Übung

Vorlesung Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft

4 SWS

85

Spezifische Zulassungsvoraussetzungen zur Zwi­

1

schenprüfung: Nebenfach

Übung

cos cos cos

§6

§7

§ 8

879

Einführung in die Psycho- und 2 SWS Neurolinguistik

Magisterprüfung

Zulassungsvoraussetzungen

1 Übung

Einführung in die Computer­

2 SWS

In- Kraft- Treten

linguistik

1

Übung

Logik für Sprachwissenschaftler 2 SWS

1

Proseminar Syntax oder Morphologie

2 SWS

§ 1 Geltungsbereich

1

Proseminar Semantik

2 SWS

Diese Besonderen Prüfungsbestimmungen regeln in Ver­bindung mit der Magisterprüfungsordnung der Universi­tät Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 die Zulassungs­voraussetzung und den Umfang der Zwischenprüfung und der Magisterprüfung im Haupt- und Nebenfach für den Magisterstudiengang Allgemeine und Theoretische Lin­guistik( ATL) und den Magisterstudiengang Computer­linguistik( CL).

§2 Kombinationsbeschränkungen

Eine Kombination der Magisterfächer ATL und CL ist nicht zulässig. Die Anwendbarkeit von§ 2 Abs. 3 der MPO bleibt davon unberührt.

1

2

Genehmigt mit Schreiben vom Rektor der Universität Potsdam am 25.01.2000.

Personenbezeichnungen die sich geschlechtsspezifisch oder ge­schlechtsneutral verstehen lassen, sind in dieser Ordnung geschlechts­neutral zu verstehen, soweit sich nichts anderes ergibt; dies gilt insbe­sondere für Bezeichnungen, die durch Bezug auf Amt, Dieststellung, Status, Funktion, Beruf, akademischen Grad, Titel oder öffentliche Würde von Personen bestimmbar sind.

1

Proseminar Computerlinguistik od. Übung

2 SWS

( 2) Darüber hinaus kann zur Zwischenprüfung im Haupt­fach Allgemeine und Theoretische Linguistik nur zu­gelassen werden, wer folgende Lehrveranstaltungen mit Erfolg besucht hat:

Zahl Art

Thema

Dauer

1

Proseminar Phonetik oder Phonologie

2 SWS

1

Proseminar Psycholinguistik( Sprachver- 2 SWS od. Übung arbeitung)

offen Proseminar Wahlpflichtbereich od. Übung

ges. 6 SWS

( 3) Zur Zwischenprüfung im Hauptfach Computerlinguis­tik kann nur zugelassen werden, wer über die Anforde­rungen in Absatz 1 hinaus folgende Lehrveranstaltungen mit Erfolg besucht hat:

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