Besondere Prüfungsbestimmungen
für die Magisterstudiengänge Allgemeine und Theoretische Linguistik und Computerlinguistik
00 doan der Universität Potsdam
Vom 13. März 1997
§ 3
( D)
Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät II der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 91 Abs.1 Nr.1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 24. Juni 1991( GVBI. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), am 13. März 1997 folgende besonderen Prüfungsbestimmungen für die Magisterstudiengänge Allgemeine und Theoretische Linguistik und Computerlinguistik erlassen.
12
Umfang der Zwischenprüfung
( 1) Die Zwischenprüfung besteht im Hauptfach aus einer Klausur von 4 Stunden Dauer und einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer, im Nebenfach aus einer Klausur von 2 Stunden Dauer und einer mündlichen Prüfung von 15 Minuten Dauer.
( 2) Die Prüfungen werden so organisiert, dass die Zwischenprüfung bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters abgeschlossen sein kann.
§ 4
Spezifische Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung: Hauptfach
( 1) Zur Zwischenprüfung kann im Hauptfach nur zugelassen werden, wer neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen der MPO folgende Lehrveranstaltungen mit Erfolg besucht hat:
ess ess esseos
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
1234
Geltungsbereich
Kombinationsbeschränkungen
Umfang der Zwischenprüfung
Zahl Art
Thema
Dauer
Spezifische Zulassungsvoraussetzungen zur Zwi
1
schenprüfung: Hauptfach
mit Übung
Vorlesung Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft
4 SWS
85
Spezifische Zulassungsvoraussetzungen zur Zwi
1
schenprüfung: Nebenfach
Übung
cos cos cos
§6
§7
§ 8
879
Einführung in die Psycho- und 2 SWS Neurolinguistik
Magisterprüfung
Zulassungsvoraussetzungen
1 Übung
Einführung in die Computer
2 SWS
In- Kraft- Treten
linguistik
1
Übung
Logik für Sprachwissenschaftler 2 SWS
1
Proseminar Syntax oder Morphologie
2 SWS
§ 1 Geltungsbereich
1
Proseminar Semantik
2 SWS
Diese Besonderen Prüfungsbestimmungen regeln in Verbindung mit der Magisterprüfungsordnung der Universität Potsdam( MPO) vom 10. Juni 1993 die Zulassungsvoraussetzung und den Umfang der Zwischenprüfung und der Magisterprüfung im Haupt- und Nebenfach für den Magisterstudiengang Allgemeine und Theoretische Linguistik( ATL) und den Magisterstudiengang Computerlinguistik( CL).
§2 Kombinationsbeschränkungen
Eine Kombination der Magisterfächer ATL und CL ist nicht zulässig. Die Anwendbarkeit von§ 2 Abs. 3 der MPO bleibt davon unberührt.
1
2
Genehmigt mit Schreiben vom Rektor der Universität Potsdam am 25.01.2000.
Personenbezeichnungen die sich geschlechtsspezifisch oder geschlechtsneutral verstehen lassen, sind in dieser Ordnung geschlechtsneutral zu verstehen, soweit sich nichts anderes ergibt; dies gilt insbesondere für Bezeichnungen, die durch Bezug auf Amt, Dieststellung, Status, Funktion, Beruf, akademischen Grad, Titel oder öffentliche Würde von Personen bestimmbar sind.
1
Proseminar Computerlinguistik od. Übung
2 SWS
( 2) Darüber hinaus kann zur Zwischenprüfung im Hauptfach Allgemeine und Theoretische Linguistik nur zugelassen werden, wer folgende Lehrveranstaltungen mit Erfolg besucht hat:
Zahl Art
Thema
Dauer
1
Proseminar Phonetik oder Phonologie
2 SWS
1
Proseminar Psycholinguistik( Sprachver- 2 SWS od. Übung arbeitung)
offen Proseminar Wahlpflichtbereich od. Übung
ges. 6 SWS
( 3) Zur Zwischenprüfung im Hauptfach Computerlinguistik kann nur zugelassen werden, wer über die Anforderungen in Absatz 1 hinaus folgende Lehrveranstaltungen mit Erfolg besucht hat:
13