Zahl Art
Thema
1
Vorlesung mit Übung
Einführung in die Theorie der formalen Sprachen und Automaten
offen Proseminar Wahlpflichtbereich
oder Übung
Dauer
§ 6
4 SWS
6 SWS
( 4) Näheres zu den Wahlpflichtbereichen regelt§ 4 der Studienordnung.
( 5) Daneben sind zur Zulassung englische Sprachkenntnisse( vgl.§ 5 der Studienordnung), ferner im Fach Allgemeine und Theoretische Linguistik die Ableistung von Versuchspersonenstunden gemäß§ 7 der Studienordnung und im Fach Computerlinguistik die Kenntnis von Programmiersprachen gemäß§ 6 der Studienordnung nachzuweisen.
§ 5
Spezifische Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung: Nebenfach
( 1) Zur Zwischenprüfung kann im Nebenfach nur zugelassen werden, wer neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen der MPO folgende Lehrveranstaltungen mit Erfolg besucht hat:
Zahl Art
Thema
1
Übung
1 Übung
1 Übung
Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft
Dauer
4 SWS
Einführung in die Psycho- und 2 SWS Neurolinguistik
Einführung in die Computer- 2 SWS linguistik
1 Proseminar Syntaxtheorie
2 SWS
( 2) Im Magisternebenfach Allgemeine und Theoretische Linguistik sind Proseminare/ Übungen im Umfange von 6 SWS erfolgreich zu besuchen, die sich thematisch mindestens zwei Wahlpflichtbereichen des Hauptfaches zuordnen lassen müssen. Näheres regelt die Studienordnung.
( 3) Im Magisternebenfach Computerlinguistik sind ferner Proseminare/ Übungen aus dem Gebiet der Computerlinguistik im Umfang von 6 SWS erfolgreich zu besuchen.
( 4) Daneben sind zur Zulassung die Sprachkenntnisse gemäß§ 5 der Studienordnung, ferner im Fach Allgemeine und Theoretische Linguistik die Ableistung von Versuchspersonenstunden gemäß§ 7 der Studienordnung nachzuweisen, und im Fach Computerlinguistik die Kenntnis von Programmiersprachen gemäß§ 6 der Studienordnung.
Magisterprüfung
( 1) Die Klausur dauert im Haupt- und Nebenfach 4 Zeitstunden.
( 2) Die mündlichen Prüfung dauert im Hauptfach 60 Minuten und im Nebenfach 30 Minuten.
( 3) Die Prüfungen werden so organisiert, dass die Magisterprüfung bis zum Ende des neunten Studiensemesters abgeschlossen sein kann.
§ 7
Zulassungsvoraussetzungen
( 1) Zur Magisterprüfung kann sich nur anmelden, wer im Hauptfach sechs und im Nebenfach drei Hauptseminare mit Erfolg besucht hat.
( 2) Im Hauptfach müssen drei, im Nebenfach zwei der nach Absatz 1 erfolgreich zu besuchenden Hauptseminare dem durch den/ die Studierende( n) selbstgewählten Wahlpflichtbereich entsprechen. Näheres zu den Schwerpunkten regelt§ 4 der Studienordnung. Mindestens eines der nach Absatz 1 erfolgreich zu besuchenden Hauptseminare muss einem anderen als dem Gebiet des selbstgewählten Schwerpunkts entstammen, im Hauptfach muß dies für zwei Hauptseminare gelten.
( 3) Darüber hinaus kann sich zur Magisterprüfung nur anmelden, wer die in Abhängigkeit von Studiengang und Wahlpflichtbereich in der Studienordnung geforderten Nachweise über Sprachkenntnisse( vgl.§ 10), Versuchspersonenstunden( vgl.§ 12), sowie Kenntnisse von Programmiersprachen( vgl.§ 11) erbringt.
§ 8
In- Kraft- Treten
( 1) Diese besonderen Prüfungsbestimmungen gelten für alle Studierenden, die im Magisterstudiengang Allgemeine und Theoretische Linguistik bzw. Computerlinguistik an der Universität Potsdam immatrikuliert sind.
( 2) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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