Heft 
(2000) 1
Seite
14
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Zahl Art

Thema

1

Vorlesung mit Übung

Einführung in die Theorie der formalen Sprachen und Automa­ten

offen Proseminar Wahlpflichtbereich

oder Übung

Dauer

§ 6

4 SWS

6 SWS

( 4) Näheres zu den Wahlpflichtbereichen regelt§ 4 der Studienordnung.

( 5) Daneben sind zur Zulassung englische Sprachkennt­nisse( vgl.§ 5 der Studienordnung), ferner im Fach All­gemeine und Theoretische Linguistik die Ableistung von Versuchspersonenstunden gemäß§ 7 der Studienordnung und im Fach Computerlinguistik die Kenntnis von Pro­grammiersprachen gemäß§ 6 der Studienordnung nach­zuweisen.

§ 5

Spezifische Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung: Nebenfach

( 1) Zur Zwischenprüfung kann im Nebenfach nur zu­gelassen werden, wer neben den allgemeinen Zulassungs­voraussetzungen der MPO folgende Lehrveranstaltungen mit Erfolg besucht hat:

Zahl Art

Thema

1

Übung

1 Übung

1 Übung

Einführung in die Allgemeine Sprachwissenschaft

Dauer

4 SWS

Einführung in die Psycho- und 2 SWS Neurolinguistik

Einführung in die Computer- 2 SWS linguistik

1 Proseminar Syntaxtheorie

2 SWS

( 2) Im Magisternebenfach Allgemeine und Theoretische Linguistik sind Proseminare/ Übungen im Umfange von 6 SWS erfolgreich zu besuchen, die sich thematisch minde­stens zwei Wahlpflichtbereichen des Hauptfaches zuord­nen lassen müssen. Näheres regelt die Studienordnung.

( 3) Im Magisternebenfach Computerlinguistik sind ferner Proseminare/ Übungen aus dem Gebiet der Computer­linguistik im Umfang von 6 SWS erfolgreich zu besu­chen.

( 4) Daneben sind zur Zulassung die Sprachkenntnisse gemäß§ 5 der Studienordnung, ferner im Fach Allgemei­ne und Theoretische Linguistik die Ableistung von Ver­suchspersonenstunden gemäß§ 7 der Studienordnung nachzuweisen, und im Fach Computerlinguistik die Kenntnis von Programmiersprachen gemäß§ 6 der Stu­dienordnung.

Magisterprüfung

( 1) Die Klausur dauert im Haupt- und Nebenfach 4 Zeit­stunden.

( 2) Die mündlichen Prüfung dauert im Hauptfach 60 Minuten und im Nebenfach 30 Minuten.

( 3) Die Prüfungen werden so organisiert, dass die Ma­gisterprüfung bis zum Ende des neunten Studiensemes­ters abgeschlossen sein kann.

§ 7

Zulassungsvoraussetzungen

( 1) Zur Magisterprüfung kann sich nur anmelden, wer im Hauptfach sechs und im Nebenfach drei Hauptseminare mit Erfolg besucht hat.

( 2) Im Hauptfach müssen drei, im Nebenfach zwei der nach Absatz 1 erfolgreich zu besuchenden Hauptseminare dem durch den/ die Studierende( n) selbstgewählten Wahl­pflichtbereich entsprechen. Näheres zu den Schwerpunk­ten regelt§ 4 der Studienordnung. Mindestens eines der nach Absatz 1 erfolgreich zu besuchenden Hauptseminare muss einem anderen als dem Gebiet des selbstgewählten Schwerpunkts entstammen, im Hauptfach muß dies für zwei Hauptseminare gelten.

( 3) Darüber hinaus kann sich zur Magisterprüfung nur anmelden, wer die in Abhängigkeit von Studiengang und Wahlpflichtbereich in der Studienordnung geforderten Nachweise über Sprachkenntnisse( vgl.§ 10), Versuchs­personenstunden( vgl.§ 12), sowie Kenntnisse von Pro­grammiersprachen( vgl.§ 11) erbringt.

§ 8

In- Kraft- Treten

( 1) Diese besonderen Prüfungsbestimmungen gelten für alle Studierenden, die im Magisterstudiengang Allgemei­ne und Theoretische Linguistik bzw. Computerlinguistik an der Universität Potsdam immatrikuliert sind.

( 2) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Uni­versität Potsdam in Kraft.

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