Heft 
(2000) 1
Seite
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§ 6

Ausbildungsinhalte

( 1) Naturwissenschaftliche Grundlagenfächer Eine naturwissenschaftliche Grundausbildung in den Fächern Chemie, Physik und Mathematik ist für die wis­senschaftliche Bearbeitung biologischer Fragestellungen, für das Verständnis biologischer Erscheinungen und die Nutzung moderner experimenteller Methoden in der bio­wissenschaftlichen Forschung unerläßlich. Diese werden deshalb überwiegend im Grundstudium vermittelt und im Hauptstudium bei der Lösung biologischer Aufgaben vertieft.

( 2) Biologische Fächer

Das zum Diplom führende Studium muss zunächst dieje­nigen Kenntnisse, Methoden und Fähigkeiten vermitteln, die wissenschaftliches Arbeiten auf biologischem Gebiet erfordert. Diese Grundlegung dient dem vertieften natur­wissenschaftlichen Verständnis der Lebensformen und Prozesse und soll ein Basiswissen schaffen, das bei an­schließender Vertiefung und Spezialisierung die Einord­nung von Detailwissen in den Gesamtzusammenhang ermöglicht. Es wird deshalb in den biologischen Grund­veranstaltungen( Zellbiologie, Molekularbiologie, Mikro­biologie, Botanik, Zoologie, Biochemie, Genetik, Ökolo­gie) angestrebt, allgemeine Gesetzmäßigkeiten exem­plarisch darzustellen und durch Praktika und Übungen zu vertiefen. Im Hauptstudium werden entsprechend der gewählten Spezialisierungsrichtung unterschiedliche biologische Teilgebiete auf der Grundlage moderner For­schungsergebnisse und deren Anwendung vermittelt. Das Studium an lebenden und getöteten Tieren wird im Rah­men der Ausbildung zur Vermittlung der für jeden Biolo­gen notwendigen Grundkenntnisse durchgeführt. In der Diplomarbeit ist die Fähigkeit zur selbständigen wissen­schaftlichen Arbeit unter Beweis zu stellen.

( 3) Nichtbiologische Studieninhalte

Die beruflichen Anforderungen an Diplom- Biologinnen und-Biologen sind vielfältig und auch wegen des ra­schen wissenschaftlichen Fortschritts veränderlich. Es wird deshalb empfohlen, zusätzlich zum Fachwissen auch nichtbiologische Grundlagenkenntnisse aus dem Fächer­kanon der Universität zu berücksichtigen.

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§ 7

Lehrveranstaltungsformen

( 1) Die Ausbildung der Studierenden erfolgt

durch Teilnahme und Mitarbeit in Lehrveranstaltun­gen,

durch individuelle Arbeit zur Vor- und Nachberei­tung der Lehrveranstaltungen.

( 2) Lehrveranstaltungen sind Vorlesungen, Seminare, Übungen, Praktika, Exkursionen und Kolloquien. Für die Ausbildung in Biologie sind die Praktika von grundsätzli­cher Bedeutung.

( 3) Vorlesungen( V)

vermitteln größere Zusammenhänge und systematisiertes theoretisches Wissen. Spezialvorlesungen im Hauptstudi­um dienen der Darstellung eines abgegrenzten Stoffge­biets unter Heranziehung neuerer Forschungsergebnisse und dem Erkennen von Forschungsproblemen. Die Teil­nahme an Vorlesungen ist im wesentlichen rezeptiv und bedarf deshalb der Nachbereitung im Selbstudium, das durch geeignete Literaturangaben unterstützt wird.

( 4) Seminare( S)

dienen vorwiegend der Vermittlung von theoretischen Kenntnissen. Die Studierenden beteiligen sich an der Arbeit durch Diskussionen und eigene Referate.

( 5) Übungen( Ü)

sind in der Regel kombinierte praktische Veranstaltun­gen, in welchen der Übergang zwischen Vorlesung, Se­minar und Praktikum fließt( Mischveranstaltung). In Übungen werden experimentelle Aufgaben bearbeitet, damit die Studierenden Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Lösung experimenteller Aufgaben bzw. zur Veranschauli­chung von Sachverhalten erwerben. Feldbiologische Übungen dienen dem Erwerb von experi­mentellen Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der An­schauung in natürlichen Lebensräumen.

( 6) Praktika( P)

dienen dem Erwerb von Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Lösung experimenteller Aufgaben bzw. zur Veranschauli­chung von Sachverhalten. Praktika werden entweder semesterbegleitend oder als ganztägige Blockpraktika, z.T. im Zwischensemester, angeboten. Im Grundstudium überwiegen semesterbegleitende Praktika, im Hauptstudi­um die ganztägigen Blockpraktika. Schwerpunkt (= Forschungs-) praktika sind ganztägige Blockpraktika, die über 2 Semester laufen können und eine vertiefende praktische Ausbildung ermöglichen.

( 7) Exkursionen( E)

stehen im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen, in denen sie vor- und nachbereitet werden. Sie dienen dem Kennenlernen der Organismen sowie der Veranschauli­chung von Wechselbeziehungen zwischen Organismen untereinander und zu ihrer unbelebten Umwelt im natür­lichen Lebensraum.

( 8) Kolloquien

In Kolloquien werden spezielle oder allgemeine Themen der Biologie von Mitgliedern der Universität oder von auswärtigen Gästen vorgetragen. Den Studierenden wird insbesondere im Hauptstudium die Teilnahme an Kollo­quien der Institute aus aus der Fachgruppe Biolo­gie/ Biochemie sehr empfohlen.

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