Heft 
(2000) 5
Seite
65
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UNIVE

SITAT

206930

L. Rechts- und Verwaltungsvor­

schriften

Studierendenschaft

ГО

Satzung der Studierendenschaft

der Universität Potsdam

beschlossen auf der 4. Sitzung des Zweiten Studie­rendenparlaments am 16. November 1999 und der Versammlung der Fachschaften auf der Sitzung am 9. Dezember 1999

Das Studierendenparlament und die Versammlung der Fachschaften der Universität Potsdam haben gemäß§ 61 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hochschul­gesetz BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130) folgende Satzung beschlossen:

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Übersicht

Die Studierendenschaft

Rechte und Pflichten der Studierenden Zusammenschlüsse

I. Allgemeines

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

§ 5

§ 6

Organe der Studierendenschaft Wahlen

Beschlussfähigkeit

II. Das Studierendenparlament

§ 7

§ 8

§ 9

§ 10

Das Studierendenparlament Anträge

Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft Sitzungen

III. Der Allgemeine Studierendenausschuss

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

Aufgaben

Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft Geschäftsordnung Aufwandsentschädigung

IV. Der Studentische Wahlausschuss

§ 15

§ 16

§ 17

Aufgaben

Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft Aufwandsentschädigung

V. Die Fachschaften

§ 23

Zustandekommen und Ablauf

B. Die Vollversammlung

§ 24

Funktion

§ 25

Stimmrecht

§ 26

Zustandekommen

§ 27

Beschlüsse

§ 28

Zustandekommen

VIII. Geschäftsführung und Finanzen

§ 29

§ 30

§ 31

Allgemeines

Pflichten des AStA Haushaltsprüfung

IX. Schlussbestimmungen § 32

In- Kraft- Treten und Schlussbestimmungen Br

I. Allgemeines

§ 1 Die Studierendenschaft

( 1) Die Studierenden der Universität Potsdam bilden die Studierendenschaft. Sie ist eine rechtsfähige Teil­körperschaft der Universität Potsdam. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten selbst und erhebt von ihren Mit­gliedern Beiträge.

( 2) Aufgabe der Studierendenschaft ist die umfassende Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Insbesondere sind dies die:

Wahrnehmung studentischer Interessen der Stu­dierenden im Bereich der Universität Potsdam und in der Öffentlichkeit;

Förderung der politischen Bildung sowie der geis­tigen und musischen Interessen ihrer Mitglieder; Unterstützung und Vertretung sozialer Belange ihrer Mitglieder;

Pflege der überregionalen und internationalen studentischen Beziehungen;

Förderung des studentischen Sports im Rahmen des Hochschulsports.

eb gust2 ( 3) Sitz der Studierendenschaft ist die Universität Potsdam.

svin( 4) Die Studierendenschaft kann einen Internetserver betreiben. Sie gibt sich dazu eine Benutzerordnung.

( 5) Die Studierendenschaft organisiert sich auf demo­kratischer, überkonfessioneller und überparteilicher Grundlage.

§ 18

Fachschaften

VI. Die Versammlung der Fachschaften § 19 Die Versammlung der Fachschaften

VII. Institutionen der Studierendenschaft

§ 20 Institutionen der Studierendenschaft A. Urabstimmung

§ 21

§ 22

Aufgaben Stimmrecht

b2b gauab

§ 2 Rechte und Pflichten der Studierenden

( 1) Jedes Mitglied der Studierendenschaft der Univer­sität Potsdam hat das Recht;

an der politischen Meinungs- und Willensbildung in der Studierendenschaft und ihrer Organe unein­geschränkt mitzuwirken, insbesondere durch seine Beteiligung am Diskussionsprozess, an Urab­

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