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SITAT
206930
L. Rechts- und Verwaltungsvor
schriften
Studierendenschaft
ГО
Satzung der Studierendenschaft
der Universität Potsdam
beschlossen auf der 4. Sitzung des Zweiten Studierendenparlaments am 16. November 1999 und der Versammlung der Fachschaften auf der Sitzung am 9. Dezember 1999
Das Studierendenparlament und die Versammlung der Fachschaften der Universität Potsdam haben gemäß§ 61 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( Brandenburgisches Hochschulgesetz BbgHG) vom 20. Mai 1999( GVBl. I S. 130) folgende Satzung beschlossen:
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Übersicht
Die Studierendenschaft
Rechte und Pflichten der Studierenden Zusammenschlüsse
I. Allgemeines
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
တ တ တ
Organe der Studierendenschaft Wahlen
Beschlussfähigkeit
II. Das Studierendenparlament
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
Das Studierendenparlament Anträge
Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft Sitzungen
III. Der Allgemeine Studierendenausschuss
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
Aufgaben
Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft Geschäftsordnung Aufwandsentschädigung
IV. Der Studentische Wahlausschuss
§ 15
§ 16
§ 17
Aufgaben
Zusammensetzung, Wahl, Mitgliedschaft Aufwandsentschädigung
V. Die Fachschaften
§ 23
Zustandekommen und Ablauf
B. Die Vollversammlung
§ 24
Funktion
§ 25
Stimmrecht
§ 26
Zustandekommen
§ 27
Beschlüsse
§ 28
Zustandekommen
VIII. Geschäftsführung und Finanzen
§ 29
§ 30
§ 31
Allgemeines
Pflichten des AStA Haushaltsprüfung
IX. Schlussbestimmungen § 32
In- Kraft- Treten und Schlussbestimmungen Br
I. Allgemeines
§ 1 Die Studierendenschaft
( 1) Die Studierenden der Universität Potsdam bilden die Studierendenschaft. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Universität Potsdam. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten selbst und erhebt von ihren Mitgliedern Beiträge.
( 2) Aufgabe der Studierendenschaft ist die umfassende Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Insbesondere sind dies die:
Wahrnehmung studentischer Interessen der Studierenden im Bereich der Universität Potsdam und in der Öffentlichkeit;
Förderung der politischen Bildung sowie der geistigen und musischen Interessen ihrer Mitglieder; Unterstützung und Vertretung sozialer Belange ihrer Mitglieder;
Pflege der überregionalen und internationalen studentischen Beziehungen;
Förderung des studentischen Sports im Rahmen des Hochschulsports.
eb gust2 ( 3) Sitz der Studierendenschaft ist die Universität Potsdam.
svin( 4) Die Studierendenschaft kann einen Internetserver betreiben. Sie gibt sich dazu eine Benutzerordnung.
( 5) Die Studierendenschaft organisiert sich auf demokratischer, überkonfessioneller und überparteilicher Grundlage.
§ 18
Fachschaften
VI. Die Versammlung der Fachschaften § 19 Die Versammlung der Fachschaften
VII. Institutionen der Studierendenschaft
§ 20 Institutionen der Studierendenschaft A. Urabstimmung
§ 21
§ 22
Aufgaben Stimmrecht
b2b gauab
§ 2 Rechte und Pflichten der Studierenden
( 1) Jedes Mitglied der Studierendenschaft der Universität Potsdam hat das Recht;
an der politischen Meinungs- und Willensbildung in der Studierendenschaft und ihrer Organe uneingeschränkt mitzuwirken, insbesondere durch seine Beteiligung am Diskussionsprozess, an Urab
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