I. Rechts- und Verwaltungsvor
schriften
( 2) Der Studiengang wird vollständig in englischer Sprache durchgeführt. Er richtet sich als" Mid- career Master Program" an in- und ausländische Fach- und Führungskräfte aus dem öffentlichen Sektor. Entsprechend sollen
Studienordnung für den postgradualen Stu- aktive, teilnehmerzentrierte und anwendungsnahe Lern
diengang Master of Public Management
Vom 27. Januar 1999
Auf der Grundlage des§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg( BbgHG) vom 24. Juni 1991( GVBI. S.156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Mai 1996( GVBl. I S. 173), hat der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam am 27. Januar 1999 die folgende Studienordnung beschlossen:'
Inhaltsübersicht
Geltungsbereich
Ziele und Besonderheiten des Studiengangs Zulassungsvoraussetzungen
Studienberatung, Studienvorbereitung und Anrechnung bereits absolvierter Studien
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
Zeitliche Studienstruktur
§ 6
Inhaltliche Studienstruktur
§7
§8
§ 9
Leistungsnachweise und Abschlussprüfung
Qualitätskontrolle und Akkreditierung In- Kraft- Treten
§ 1 Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsordnung das postgraduale Weiterbildungsstudium mit dem Abschluss eines" Master of Public Management" an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam.
§ 2 Ziele und Besonderheiten des Studiengangs
( 1) Der postgraduale Studiengang" Master of Public Management" soll Fach- und Führungskräften in öffentlichen Einrichtungen relevante und aktuelle wirtschaftsund sozialwissenschaftliche Qualifikationen im Bereich des Public Management vermitteln. Dabei wird der Gegenstandsbereich nicht auf die öffentliche Verwaltung begrenzt, sondern auch auf öffentliche Unternehmungen und auf private Nonprofit- Organisationen ausgeweitet. Der Studiengang soll den geltenden internationalen Standards entsprechen und Qualifikationen vermitteln, die im Public Sector Management verschiedener Staaten anwendbar sind. Das Weiterbildungsstudium soll die Studierenden auf der Basis der bereits vorhandenen wissenschaftlichen Qualifikationen befähigen, Probleme des Public Management theoretisch und methodisch fundiert zu erfassen, zu analysieren, zu erklären und Lösungsansätze aufzuzeigen.
' Genehmigt durch Schreiben des MWFK vom 27. April 1999
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methoden mit erheblichen Selbststudienanteilen im Vordergrund stehen.
( 3) Ein erfolgreiches Studium führt nach Bestehen der Abschlussprüfung zur Verleihung des akademischen Grades" Master of Public Management".
§3 Zulassungsvoraussetzungen
( 1) Voraussetzungen zur Teilnahme am Weiterbildungsstudiengang" Master of Public Management" sind:
( a) Mindestens ein erfolgreiches vierjähriges Universitätsstudium, in dem eine schriftliche Abschlussarbeit (" Thesis") angefertigt worden ist und das mit einem einschlägigen" Bachelor"-Abschluss abgeschlossen worden ist. Der vorgelegte akademische Erstabschluss soll überdurchschnittlich sein( d.h. mit" gut" oder besser bewertet sein) und muss den Vorgaben der Zentralstelle zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse entsprechen. Der Erstabschluss soll im Regelfall in einem wirtschaftsoder sozialwissenschaftlichen Fach erworben worden sein. Bewerber mit einem abweichenden Erstabschluss können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sie über besonders umfassende Berufserfahrungen in öffentlichen Leitungsfunktionen verfügen.
( b) Eine mehrjährige, einschlägige Berufserfahrung in Leitungsfunktionen in Public- Sector- Organisationen. ( c) Nachgewiesene gute englische Sprachkenntnisse ( TOEFL min. 550 oder IELTS min. 6,5).
( 2) Über die Zulassung zum Studiengang" Master of Public Management" entscheidet ein von der Wirtschaftsund Sozialwissenschaftlichen Fakultät der UP bestimmter Zulassungsausschuss, ggf. im Einvernehmen mit Drittmit
telgebern.
( 3) Nach der Zulassung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Universität Potsdam mit allen studentischen Rechten und Pflichten immatrikuliert.
§ 4
Studienberatung,
Studienvorbereitung und
Anrechnung bereits absolvierter Studien
( 1) Vor der Aufnahme in den Weiterbildungsstudiengang findet eine obligatorische Studienberatung statt. In ihr werden Studienvoraussetzungen geklärt und Interessenschwerpunkte mit dem konkreten Studienangebot abgestimmt. Für eine kontinuierliche Studienbetreuung wird von Seiten des Studiengangs Sorge getragen.
( 2) Soweit ein studienvorbereitendes Seminar angeboten wird, kann sein erfolgreicher Besuch zur Pflicht gemacht werden.