( 3) Bereits erbrachte wissenschaftliche Studienleistungen oder vorhandene Abschlüsse können auf den Weiterbildungsstudiengang nicht angerechnet werden( s.§ 6 Prüfungsordnung). Studienleistungen im Rahmen des Studiengangs" Master of Public Management", die auf Grund von Kooperationsvereinbarungen außerhalb der Universität Potsdam erbracht werden, werden vom Prüfungsausschuss nach Maßgabe der Studien- und Prüfungsordnung anerkannt.
§ 5 Zeitliche Studienstruktur
( 1) Der Weiterbildungsstudiengang" Master of Public Management" umfasst in einem Zeitraum von einem Jahr insgesamt rund 500 Lehrveranstaltungsstunden zuzüglich eines dreimonatigen Prüfungszeitraums, in dem die Abschlussarbeit anzufertigen ist.
( 2) Der Weiterbildungsstudiengang ist zeitlich in zwei Semester unterteilt. In jedem Semester sind jeweils mindestens 8 doppelstündige Veranstaltungen zu belegen.
( 3) Im Zeitraum zwischen den beiden Semestern sollen die Studierenden an weiteren Veranstaltungen teilnehmen, die sich in erster Linie mit praktischen Aspekten des Public Management befassen( z.B. Planspiele, Fallstudienseminare, Projektkurse, Exkursionen).
§ 6 Inhaltliche Studienstruktur
( 1) Der Weiterbildungsstudiengang" Master of Public Management" ist inhaltlich in vier Studienbereiche gegliedert:
A) Public Management
B) Public Administration/ Government
C) Public Policy
D) Disciplinary contributions, skills and methods
( 2) Die Studienbereiche gliedern sich in obligatorische Kernmodule und in Wahl( pflicht) module. Die Studiengestaltung soll sich am Studienplan( s. Anlage) orientie
ren.
§ 7
Leistungsnachweise und Abschlussprüfung
Die erfolgreiche Teilnahme an den zu belegenden Lehrveranstaltungen wird durch Leistungsnachweise dokumentiert, die gemäß den Vorgaben der Prüfungsordnung des Weiterbildungsstudiengangs" Master of Public Management" zu erbringen sind. Die Abschlussprüfung wird ebenfalls gemäß dieser Prüfungsordnung durchgeführt.
§ 8 Qualitätskontrolle und Akkreditierung
Die Studienveranstaltungen und der Studiengang werden kontinuierlich evaluiert. Die gewonnen Erfahrungen sollen in regelmäßige Überprüfungen und ggf. Revisionen des Studiengangs einfließen und die Grundlage einer anzustrebenden internationalen Akkreditierung bilden.
§ 9 In- Kraft- Treten
Diese Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
Anlage: Strukturierte Übersicht zu den Studieninhalten
Bei den folgenden Veranstaltungen handelt es sich grundsätzlich um zweistündige Veranstaltungen, die entweder semesterweise im Wochenrhythmus oder als Blockveranstaltungen durchgeführt werden. Die obligatorischen Veranstaltungen, die von allen Teilnehmern des Studiengangs besucht werden müssen, sind im folgenden mit( O) gekennzeichnet. Die übrigen Veranstaltungen sind Wahlpflichtveranstaltungen und sind mit( W) gekennzeichnet. Jeder Studierende hat aus dem gegebenen Angebot von Wahlpflichtveranstaltungen diejenige Zahl an Veranstaltungen zu belegen, die ihm den Erwerb der nach der Prüfungsordnung erforderlichen Credit Points ermöglichen.
A. Public Management:
•
•
·
·
•
•
foundations of public management/ governance( O)*) human resource management( O)
financial management( O)
organisation( W)*)
change management, project management( W)*)
marketing management( W)
information management( W)
specific issues of the management of public
administration, public enterprises and NPO's( W)
•
strategic planning and management( W)
•
performance/ quality management( W)
B. Public Administration/ Government:
·
·
•
·
•
comparative government and administration studies ( 0)*)
development administration/ management( O)
theories of state/ public administration( W)*)
international organisations( W)*)
the public sector of Germany( W)
the European public sector( W)
local government( W)
administrative reforms( and public sector in postsocialist societies;( W)
C. Public Policy:
basics of policy analysis( O)*)
policy management of selected policy fields( O) policy management: development policy( W)*) policy management: international economics( W) D. Disciplinary contributions, skills and methods: management behavior and skills in public sector organisations( O)*)
·
=
information techniques/ computer skills( W)*) public sector law( W)*)
issues of macro and micro- economics for the public sector( W)
public finance( W)
empirical research methods in the public sector( W)
*) die Belegung der Veranstaltung im 1. Semester wird empfohlen
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