Heft 
(2000) 7
Seite
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einen schriftlichen Beleg im Umfang von ca. 20 Seiten nachzuweisen. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für den Erhalt des Proseminarscheins ,, Arbeit und Beruf".

( 2) Im Grundstudium des Faches Arbeitslehre/ Technik sind fünf Leistungsnachweise obligatorisch:

ein Proseminarschein Arbeit- Beruf"; ein Proseminarschein Arbeit- Haushalt"; ein Proseminarschein..Arbeit- Wirtschaft";

ein Proseminarschein ,, Mathematisch- Naturwis­mobesenschaftliche Grundlagen der Technik",

ein Proseminarschein" Allgemeine Technologie/

da Arbeitswissenschaft".

III. Schlussteil

§ 10 Übergangs- und Schlussbestimmungen

Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium in den Fächern Arbeitslehre und Arbeitsleh­re/ Technik im Semester nach Inkrafttreten dieser Ord­nung an der Universität Potsdam beginnen. Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung aufgenommen haben, erhalten die Möglichkeit, nach eingehender Studienberatung ihr Studium auf der Grund­lage dieser oder der bisher gültigen Ordnung abzuschlie­

Ben.

Darüber hinaus müssen die oben unter§ 9 Abs. 1§ 11 In- Kraft- Treten genannte Praktika durchgeführt werden.

( B)

Zwischenprüfung

Die Modalitäten der Zwischenprüfung werden in der Zwischenprüfungsordnung der Universität Potsdam und in den besonderen Prüfungsbestimmungen für das Fach Arbeitslehre beziehungsweise Arbeitslehre/ Technik ge­regelt.

( C) Hauptstudium

( 1) Im Hauptstudium sind für das Fach Arbeitslehre zwei Leistungsnachweise obligatorisch:

1. ein Hauptseminarschein für Lehrveranstaltungsse­quenzen aus der fachwissenschaftlichen Ausbildung; 2. ein Hauptseminarschein aus der Fachdidaktik.

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in der Amtlichen Bekanntmachung der Universität Pots­dam in Kraft.

( 2) Im Hauptstudium sind für das Fach Arbeitsleh­re/ Technik drei Leistungsnachweise obligatorisch:

1. zwei Hauptseminarscheine für Lehrveranstaltungsse­quenzen aus der fachwissenschaftlichen Ausbildung; 2. ein Hauptseminarschein aus der Fachdidaktik.

Darüber hinaus müssen das Praktikum zur manuellen und maschinellen Bearbeitung von Werkstoffen sowie das Schulpraktikum abgeleistet sein.

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