einen schriftlichen Beleg im Umfang von ca. 20 Seiten nachzuweisen. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für den Erhalt des Proseminarscheins ,, Arbeit und Beruf".
( 2) Im Grundstudium des Faches Arbeitslehre/ Technik sind fünf Leistungsnachweise obligatorisch:
ein Proseminarschein Arbeit- Beruf"; ein Proseminarschein Arbeit- Haushalt"; ein Proseminarschein..Arbeit- Wirtschaft";
ein Proseminarschein ,, Mathematisch- Naturwismobesenschaftliche Grundlagen der Technik",
ein Proseminarschein" Allgemeine Technologie/
da Arbeitswissenschaft".
III. Schlussteil
§ 10 Übergangs- und Schlussbestimmungen
Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium in den Fächern Arbeitslehre und Arbeitslehre/ Technik im Semester nach Inkrafttreten dieser Ordnung an der Universität Potsdam beginnen. Studierende, die ihr Studium vor Inkrafttreten dieser Studienordnung aufgenommen haben, erhalten die Möglichkeit, nach eingehender Studienberatung ihr Studium auf der Grundlage dieser oder der bisher gültigen Ordnung abzuschlie
Ben.
Darüber hinaus müssen die oben unter§ 9 Abs. 1§ 11 In- Kraft- Treten genannte Praktika durchgeführt werden.
( B)
Zwischenprüfung
Die Modalitäten der Zwischenprüfung werden in der Zwischenprüfungsordnung der Universität Potsdam und in den besonderen Prüfungsbestimmungen für das Fach Arbeitslehre beziehungsweise Arbeitslehre/ Technik geregelt.
( C) Hauptstudium
( 1) Im Hauptstudium sind für das Fach Arbeitslehre zwei Leistungsnachweise obligatorisch:
1. ein Hauptseminarschein für Lehrveranstaltungssequenzen aus der fachwissenschaftlichen Ausbildung; 2. ein Hauptseminarschein aus der Fachdidaktik.
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in der Amtlichen Bekanntmachung der Universität Potsdam in Kraft.
( 2) Im Hauptstudium sind für das Fach Arbeitslehre/ Technik drei Leistungsnachweise obligatorisch:
1. zwei Hauptseminarscheine für Lehrveranstaltungssequenzen aus der fachwissenschaftlichen Ausbildung; 2. ein Hauptseminarschein aus der Fachdidaktik.
Darüber hinaus müssen das Praktikum zur manuellen und maschinellen Bearbeitung von Werkstoffen sowie das Schulpraktikum abgeleistet sein.
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