Heft 
(2000) 8
Seite
124
Einzelbild herunterladen

Computervision, Animation, Visualisierung, An­wendungen graphischer Systeme, Tonverarbei­tung, Multimediatechnik.( Informatik- Fachzu­ordnung: Angewandte Informatik oder Technische Informatik)

12. Themenkomplex Informatik und Gesellschaft": Es wird die Wirkung der Informatik im Kontext gido der Entwicklung der Gesellschaft und die Stellung ildes Informatikers, seine Aufgaben und seine Ver­bantwortung in der Gesellschaft behandelt: Z.B.

Ethische Fragen der Informatik, Datenschutz, In­formatik und das Recht, Rationalisierung in der Industrie, Ergonomie, Urheberrecht, Wissen­schaftstheorie.( Informatik- Fachzuordnung: Hu­manwissenschaftliche Informatik)

13. Themenkomplex Didaktik der Informatik": Es werden Methoden zur Vermittlung von Kennt­nissen aus dem Bereich der Informatik erlernt; derartige Methoden werden sowohl im Bereich der Schule wie auch in der Industrie( z.B. Einwei­msung von Kunden) benötigt: Didaktik der Informa­

tik für die Schule, Demonstration von Informa­atikmethoden, Demonstration von Systemarchi­dbitekturen, rechnerunterstützte Lehre, Lehre durch axio Telepräsenz.

( Informatik- Fachzuordnung: Humanwissenschaft­liche Informatik)

Ferner gehört zum erfolgreichen Informatikstudium die Fähigkeit, mit mathematischen Gegenständen umzuge­hen und Methoden der Mathematik anzuwenden. Der zugehörige Themenkomplex ist folgendermaßen um­schrieben:

14. Themenkomplex Mathematische Grundlagen": Hauptinhalt sind Teilgebiete der Mathematik, die für die Informatik oder die Softwaresystemtechnik als Werkzeuge oder Methoden bedeutsam sind. Dabei werden insbesondere mathematische Me­thoden des Beweisens und Modellierens gelehrt: z.B. Mathematik für Informatiker und Software­systemtechniker, Logik, wissenschaftliches Rech­nen, Numerik, Computeralgebra, Visualisierung wissenschaftlicher Daten.

§ 5

( Informatik- Fachzuordnung: keine oder keine fes­

te)

Zuordnung von Lehrveranstaltungen zu Themenkomplexen und Themenkomplexen zu Fächern

Typischerweise sind einem Themenkomplex mehrere Lehrveranstaltungen oder Themen zugeordnet. Wegen der Dynamik des Fachs Informatik wird die Liste der Themenkomplexe und die Zuordnung von Lehrveran­staltungen oder Themen zu Themenkomplexen jeweils sinngemäß modifiziert. Dabei kann es durchaus vor­kommen, dass Lehrveranstaltungen, womöglich sogar mit dem selben Titel, mehreren Themenkomplexen zuzuordnen sind. Es ist ebenfalls nicht auszuschließen,

dass Informatiklehrveranstaltungen angeboten werden, welche in dieser Themenliste nicht auftreten und die dann im Einzelfall zugeordnet werden. Auskunft dazu gibt die jeweils aktuelle Studienberatungsinformation des Instituts für Informatik.

§6 Betriebspraktikum

( 1) Ein Leistungsnachweis kann durch ein Betriebs­praktikum erbracht werden. Ein Betriebspraktikum ist eine Vollzeittätigkeit im Informatik- Umfeld in Industrie oder Verwaltung. Sein Ziel ist berufsrelevante Erfah­rung in das Studium einzubeziehen. Das Praktikum wird durch einen institutsöffentlichen Bericht( in der Regel einen Vortrag) und je einen schriftlichen Bericht des Studierenden und des Betriebs abgeschlossen.

( 2) Die typische Dauer eines Betriebspraktikums be­trägt zwischen acht und zwölf Wochen. Bei dieser Dauer wird es mit drei Leistungs- und Belegungspunk­ten angerechnet. Über längere Laufzeiten und ihre Anrechnung entscheidet der Studienausausschuss auf Antrag des Studierenden. In der Regel können nicht mehr als neun Leistungspunkte durch ein Betriebsprak­tikum erbracht werden.

( 3) Die Planung des Praktikums erfolgt gemeinsam durch die Studierenden, den Betrieb und das Institut für Informatik. Um die Relevanz des Praktikums für das Studium zu sichern, muss jedes Praktikum einzeln vom Studienausschuss oder seiner/ m dafür Beauftragten aufgrund des vorgelegten Plans genehmigt werden. Dabei sollten die aus dem Praktikum zu erwartenden Erfahrungen für das weitere Informatikstudium relevant sein.

Teil 3 Diplomstudium komplex(

§ 7 Ziel des Diplomstudiums

Das Diplom in Informatik stellt einen ersten berufsqua­lifizierenden akademischen Abschluss dar. Dieser Ab­schluss bereitet die Absolventinnen und Absolventen darauf vor, vielfältige Aufgaben im Bereich der Verar­beitung von Information in der Industrie oder im priva­ten oder öffentlichen Dienstleistungsbereich zu über­nehmen. Die Lehrinhalte konzentrieren sich auf wissen­schaftliche und praktische Grundlagen des Faches.

§8 Zeitpunkt des regulären Studienbeginns

Die Hauptlehrveranstaltungen sind so auf die Semester verteilt, dass man sie in der Regel nur bei einem Studienbeginn im Wintersemester in der vorgesehenen Reihenfolge innerhalb der Regelstudienzeit absolvieren kann.

92

124