Heft 
(2000) 9
Seite
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von konkreten Frage- und Aufgabenstellungen. Die Klausurdauer beträgt in der Regel 45 Minuten für eine Vorlesungsstunde, 60 Minuten für zwei Vorlesungs­stunden und 90 Minuten für vier Vorlesungsstunden.

( 3) Das Referat( Vortrag) über ein Thema, das von der Leitung der Lehrveranstaltung gestellt wird, dauert in einer einstündigen Lehrveranstaltung in der Regel etwa 20 bis 25 Minuten und in einer zweistündigen Lehrveranstaltung in der Regel etwa 40 bis 45 Minuten. Das dazugehörige Thesenpapier umfasst in der Regel zwei bis vier DIN- A4- Seiten mit etwa 5.000 bis 10.000 Zeichen.

( 4) Die schriftliche Hausarbeit, deren Thema von der Leitung der Lehrveranstaltung gestellt wird, hat einen Regelumfang von 15 bis 20 DIN- A4- Seiten mit etwa 38.000 bis 50.000 Zeichen.

( 5) Die sonstige Mitarbeit an Lehrveranstaltungen um­fasst mündliche und schriftliche Beiträge, beispielswei­se Berichte und Protokolle.

( 6) Mit der Abschlussarbeit( Masterarbeit) soll die Kandidatin bzw. der Kandidat nachweisen, dass sie bzw. er zu einer eigenständigen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einem gestellten Thema aus der regionalwissenschaftlichen Teildisziplin Humange­ographie in einem begrenzten Zeitraum unter Anwen­dung wissenschaftlicher Methoden in der Lage ist. Der Regelumfang für eine Abschlussarbeit beträgt etwa 100 DIN- A4- Seiten mit etwa 250.000 Zeichen. Die Ausga­be des Themas erfolgt über die Prüferin bzw. den Prü­fer durch das Prüfungsamt. Der Zeitpunkt der Ausgabe wird dort aktenkundig gemacht. Die Bearbeitungszeit beläuft sich auf höchstens sechs Monate. Auf begründe­ten Antrag der Kandidatin bzw. des Kandidaten kann der PA die Bearbeitungszeit um höchstens zwei Monate verlängern. Das Thema der Abschlussarbeit kann in begründeten Ausnahmefällen nur einmal und nur inner­halb der ersten zwei Monate der Bearbeitungszeit zu­rückgegeben werden. Die Abschlussarbeit ist gebunden in drei Exemplaren vorzulegen. Sie wird von zwei Prüferinnen bzw. Prüfern benotet; diese zwei Noten werden gleich gewichtet.

( 7) Spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Ab­schlussarbeit findet eine mündliche Abschlussprüfung statt. Gegenstände dieser Prüfung sind die Lehrinhalte der regionalwissenschaftlichen Teildisziplin Humange­ographie innerhalb des Masterstudiengangs Regional­wissenschaften. Auch die Masterarbeit kann Gegen­stand der Prüfung sein. Die Prüfung dauert in der Regel 60 Minuten. Sie wird von einer Prüferin bzw. einem Prüfer und einer Beisitzerin bzw. einem Beisitzer abge­nommen. Der Prüfungsausschuss führt eine Liste der für die mündliche Abschlussprüfung wählbaren Prüfe­rinnen und Prüfer sowie Beisitzerinnen und Beisitzer.

( 8) Bei der Anmeldung zur mündlichen Abschlussprü­fung wird von der Studentin bzw. von dem Studenten

angegeben, dass sie bzw. er regelmäßig an den Lehr­veranstaltungen teilgenommen hat.

( 9) Der Prüfungsausschuss kann weitere geeignete Formen von Prüfungsleistungen zulassen.

( 10) Die Leitung der Lehrveranstaltung gibt zu Beginn der Lehrveranstaltung die Form bzw. die Formen der Prüfung bekannt.

§ 11 Masterprüfung

( 1) Prüfungsleistungen der Masterprüfung sind:

1. diejenigen Leistungen in Lehrveranstaltungen, die benotet werden;

2.

die Abschlussarbeit( Masterarbeit) und 3. die mündliche Abschlussprüfung.

( 2) Die Note der Prüfungsleistungen wird durch Ge­wichtung der Leistungsformen( in%) gebildet. Die Gewichtungen der Leistungsformen sind in Anlage 2 genannt. Die Gesamtnote der Prüfungsleistungen nach Absatz 1 Nr. 1 wird folgendermaßen gebildet: Die Noten der Prüfungsleistungen der einzelnen Lehrveran­staltungen werden mit der Zahl der jeweils zugeordne­ten CP multipliziert. Die so errechnete Summe wird durch die Zahl der CP, die für die Benotung berück­sichtigt wurden( insgesamt 48 CP), dividiert. Der er­rechnete Wert ergibt die Gesamtnote der Prüfungsleis­tungen nach Absatz 1.

( 3) Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich aus der Note nach Absatz 2, der Note der Abschlussar­beit( Masterarbeit) und der Note der mündlichen Ab­schlussprüfung. Bei der Bildung der Gesamtnote der Masterprüfung werden die folgenden Gewichte für diese drei Noten zugrunde gelegt: Die Note nach Ab­satz 2 geht mit einem Gewicht von 70% in die Ge­samtnote ein, die Note der Abschlussarbeit( Masterar­beit) wird mit 20% gewichtet, und die Note der münd­lichen Abschlussprüfung wird mit einem Gewicht von 10% versehen.

( 4) Die Gesamtnote lautet:

bei einem Durchschnitt bei einem Durchschnitt bei einem Durchschnitt bei einem Durchschnitt bei einem Durchschnitt

ami( E)

bis 1,5

= sehr gut

über 1,5 bis 2,5

=

gut

über 2,5 bis 3,5

== befriedi­gend über 3,5 bis 4,0= ausreichend

über 4,0

= nicht be­standen

Bei einem Notendurchschnitt von unter 1,3 kann die Gesamtnote" mit Auszeichnung" vergeben werden.

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