Heft 
(2000) 10
Seite
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vielfältige Aufgaben im Bereich der Verarbeitung von Information in der Industrie oder im privaten oder öffent­lichen Dienstleistungsbereich zu übernehmen. Die Lehr­inhalte konzentrieren sich auf wissenschaftliche und praktische Grundlagen des Faches.

§ 8

Zeitpunkt des regulären Studienbeginns

Die Hauptlehrveranstaltungen sind so auf die Semester verteilt, dass man sie in der Regel nur bei einem Studien­beginn im Wintersemester in der vorgesehenen Reihen­folge innerhalb der Regelstudienzeit absolvieren kann.

§ 9

Die ersten vier Semester des Bachelorstudiums

( 1) In den ersten vier Semestern erwerben die Studieren­den die für das weitere Studium erforderlichen Grund­kenntnisse in Mathematik und Informatik, vertiefte Kenntnisse in einem oder mehreren Themenkomplexen der Informatik oder Grundkenntnisse in einem Nebenfach oder breit gestreute Kenntnisse in Wahlfächern.

( 2) Die folgende Verteilung der Studienleistungen in den ersten vier Semestern wird empfohlen; dabei wird von mindestens und ungefähr 30 Leistungspunkten pro Seme­ster ausgegangen:

Übersicht über Fragen, Aufgaben und Methoden der ( 3) Informatik und der Softwaresystemtechnik( 6 Leis­tungspunkte).

Theoretische Grundlagen der Informatik( 12 Leis­tungspunkte).

Mathematik( 18 Leistungspunkte).

je 4 SWS

1. Semester Übersicht

je 4 SWS

je 4 SWS

je 4 SWS

je 4 SWS

2. Semester

sib

.

Systemtechnische Grundlagen( 12 Leistungspunk­

te).

Grundlagen der Programmierung( 12 Leistungs­punkte).

Rechner- und Netzbetrieb( 12 Leistungspunkte). Technische Grundlagen der Informatik( 12 Leis­tungspunkte).

Grundlagen der Softwareentwicklung( 12 Leis­tungspunkte)

Ein Proseminar in Informatik( 3 Leistungspunkte). Die verbleibenden 15 Leistungspunkte können durch weitere Lehrveranstaltungen im Fach Informatik, durch Nebenfachstudium oder Studium generale eingebracht werden. Studenten, die Nebenfachabschlüsse anstreben, wird empfohlen mit dem Studium des Nebenfachs schon in den ersten vier Semestern zu beginnen.

( 3) Die keinem Themenkomplex zugeordnete Lehrveran­staltung ,, Übersicht" soll in der Regel im ersten Semester besucht werden. In ihr werden typische Fragestellungen und Lösungsmethoden der Informatik und der Software­systemtechnik mit dem Ziel behandelt, einen allgemeinen Überblick über das Fach zu bieten und eine Einordnung des Stoffes der übrigen Themenkomplexe in die unterlie­genden Denkmodelle zu ermöglichen.

( 4) Die folgende Tabelle stellt eine Struktur des Studiums in den ersten vier Semestern dar, welche einen möglichen Wechsel zwischen dem Bachelorstudiengang Informatik, dem Diplomstudiengang Informatik und dem Bache­lorstudiengang Softwaresystemtechnik an der Universität Potsdam als Optionen berücksichtigt.

3. Semester

Theoretische Grundlagen 1-2

Mathematik für Informatiker 1-3 Grundl. der Programmierung 1-2 Systemtechnische Grundlagen 1-2

Rechner- und Netzbetrieb 1-2

§ 10 Die Semester 5 bis 7 im Bachelorstudiengang Für die Semester 5 bis 7 wird der folgende Plan empfoh­len:

1. Studienleistungen in der Informatik im Umfang von mindestens 63 Leistungspunkten, verteilt auf drei der Informatikfächer mit jeweils mindestens 15 Leistungs­punkten aus jedem der gewählten Fächer. Zu den 63 Leistungspunkten zählen auch benotete studienbegleiten­de Leistungen in Informatik im Umfang von mindestens 15 Leistungspunkten, in der Form eigenständiger Arbeit, welche in mindestens zwei verschiedenen aus der folgen­den Liste von Lehrformen zu erbringen sind: Studienar­

4. Semester

freie Wahl

freie Wahl

Grundl. der Softwareentwicklung 1-2 Proseminar( 2SWS)+ freie freie Wahl Wahl( 2SWS)

Technische Grundlagen 1-2

beit, Semesterarbeit, Praktikum, Betriebspraktikum, Seminar oder Oberseminar, Projekt, großer Beleg u.ä. Diese Leistungsnachweise können als Einzel- oder als Gruppenarbeit angefertigt werden. In allen Fällen müssen die Beiträge der einzelnen Studierenden erkennbar und bewertbar sein. Diese Leistungsnachweise können auch extern erbracht werden; in solchen Fällen ist aber eine maßgebliche und verantwortliche Betreuung durch ein Mitglied des Lehrpersonals des Instituts für Informatik erforderlich.

2. Weitere Studienleistungen in der Informatik, in ei­nem Nebenfach oder in Wahlfächern im Umfang von mindestens 27 Leistungspunkten.

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