Heft 
(2000) 10
Seite
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Fächer und ggf. der Benotungsinformation aufgeführt. Außerdem gibt das Zeugnis eine Gesamtnote an.

( 2) Die Gesamtnote ist das mit den Leistungspunkten gewichtete arithmetische Mittel aller Noten. Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berück­sichtigt; alle weiteren Stellen hinter dem Komma werden ohne Rundung gestrichen. Die Gesamtnote ergibt sich durch die folgende Abbildung:

1,0 bis einschließlich 1,2: mit Auszeichnung 1,3 bis einschließlich 1,5:

1,6 bis einschließlich 2,5:

2,6 bis einschließlich 3,5

sehr gut gut

befriedigend

3,6 bis einschließlich 4,0 ausreichend

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( 3) Wurden im Zeugnis anzugebende Leistungen nicht in einem der Studiengänge Informatik an der Universität Potsdam erbracht, so wird dies im Zeugnis vermerkt.

( 4) Das Zeugnis wird mit dem Datum des Tages ausge­stellt, an dem die letzten zum jeweiligen Abschluss er­forderlichen Leistungspunkte erworben wurden. Das Zeugnis wird vom Vorsitzenden des Studienausschusses unterzeichnet; es trägt das Siegel der Universität Pots­dam. isda

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( 5) Neben dem Zeugnis wird mit dem gleichen Datum eine Urkunde über die Verleihung des jeweiligen akade­mischen Grades ausgestellt, welche den Studiengang ausweist.plnol

( 6) Mit der Aushändigung der Urkunde wird die Berech­tigung zur Führung des jeweiligen akademischen Grades

erworben.

( 7) Vor Abschluss des jeweiligen Studiums wird auf Antrag des Studierenden eine Bescheinigung ausgestellt, welche alle Lehrveranstaltungen enthält, für welche dem Studierenden im jeweiligen Studiengang bislang Bele­gungspunkte angerechnet wurden, unter gleichzeitiger Angabe der erworbenen Leistungspunkte, des Themen­komplexes und ggf. der Benotungsinformation. Diese Bescheinigung wird von der/ vom Vorsitzenden des Stu­dienausschusses unterzeichnet.

( 8) Das Zeugnis wird in Deutsch und Englisch ausge­stellt. Die englische Version richtet sich nach den nord­amerikanischen Gepflogenheiten.

§ 12 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung

( 1) Wenn Studierende ohne triftige Gründe die Teil­nahme an einem Leistungerfassungsschritt ohne triftige Gründe versäumen oder vor Beendigung des Leistungser­fassungsschritts die Teilnahme abbrechen, wird für die­sen Schritt eine nicht ausreichende Leistung registriert. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Leistung ohne trifti­

ge Gründe nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbei­tungszeit erbracht wird.

( 2) Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen der Lehrkraft unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Im Krankheitsfall ist in der Regel die Vorlage eines ärztlichen Attestes innerhalb von fünf Werktagen erforderlich. Erkennt die Lehrkraft die Gründe an, so wird ein neuer Termin anberaumt.

( 3) Versucht ein/ e Kandidat/ in, das Ergebnis einer Leis­tungserfassung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt der ent­sprechende Leistungserfassungsschritt als mit ,, nicht ausreichend" bewertet. Ein/ e Kandidat/ in, die/ der den ordnungsgemäßen Ablauf eines Leistungserfassungs­schrittes stört, kann von der jeweiligen Lehrkraft oder der/ dem Aufsichtsführenden von der weiteren Teilnahme an dem aktuellen Leistungserfassungsschritt ausgeschlos­sen werden; in diesem Fall wird der betreffende Leis­tungserfassungsschritt mit ,, nicht ausreichend" bewertet.

Teil 2 Bachelorstudiengang

§ 13 Belegungspunkte für das Bachelorstudium

Mit dem Eintritt in das erste Fachsemester des Bache­lorstudiums erhalten die Studierenden jeweils 240 Bele­gungspunkte.

§ 14 Leistungsumfang des Bachelorstudiums

( 1) Zur Erlangung des Bachelor- Grades sind 210 Leis­tungspunkte erforderlich, die in der Regel wie folgt ver­teilt sein müssen:

1. Mindestens benotete 18 Mathematik

Leistungspunkte in

2. Mindestens insgesamt 144 Leistungspunkte in Infor­matik, welche in der Regel folgendermaßen verteilt sein

müssen:

Übersicht über Fragen, Aufgaben und Methoden der Informatik und der Softwaresystemtechnik( 6 Leis­tungspunkte)

Theoretische Grundlagen der Informatik( 12 Leis­tungspunkte)

Mathematik( 18 Leistungspunkte)

Systemtechnische Grundlagen( 12 Leistungspunkte) Grundlagen der Softwareentwicklung( 12 Leistungs­punkte)

.

Rechner- und Netzbetrieb( 12 Leistungspunkte).

Technische Grundlagen der Informatik( 12 Leis­tungspunkte)

Grundlagen der Programmierung( 12 Leistungspunk­te)

Proseminar in Informatik( 3 Leistungspunkte)

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