Fächer und ggf. der Benotungsinformation aufgeführt. Außerdem gibt das Zeugnis eine Gesamtnote an.
( 2) Die Gesamtnote ist das mit den Leistungspunkten gewichtete arithmetische Mittel aller Noten. Dabei wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen hinter dem Komma werden ohne Rundung gestrichen. Die Gesamtnote ergibt sich durch die folgende Abbildung:
1,0 bis einschließlich 1,2: mit Auszeichnung 1,3 bis einschließlich 1,5:
1,6 bis einschließlich 2,5:
2,6 bis einschließlich 3,5
sehr gut gut
befriedigend
3,6 bis einschließlich 4,0 ausreichend
zeb
( 3) Wurden im Zeugnis anzugebende Leistungen nicht in einem der Studiengänge Informatik an der Universität Potsdam erbracht, so wird dies im Zeugnis vermerkt.
( 4) Das Zeugnis wird mit dem Datum des Tages ausgestellt, an dem die letzten zum jeweiligen Abschluss erforderlichen Leistungspunkte erworben wurden. Das Zeugnis wird vom Vorsitzenden des Studienausschusses unterzeichnet; es trägt das Siegel der Universität Potsdam. isda
dia
( 5) Neben dem Zeugnis wird mit dem gleichen Datum eine Urkunde über die Verleihung des jeweiligen akademischen Grades ausgestellt, welche den Studiengang ausweist.plnol
( 6) Mit der Aushändigung der Urkunde wird die Berechtigung zur Führung des jeweiligen akademischen Grades
erworben.
( 7) Vor Abschluss des jeweiligen Studiums wird auf Antrag des Studierenden eine Bescheinigung ausgestellt, welche alle Lehrveranstaltungen enthält, für welche dem Studierenden im jeweiligen Studiengang bislang Belegungspunkte angerechnet wurden, unter gleichzeitiger Angabe der erworbenen Leistungspunkte, des Themenkomplexes und ggf. der Benotungsinformation. Diese Bescheinigung wird von der/ vom Vorsitzenden des Studienausschusses unterzeichnet.
( 8) Das Zeugnis wird in Deutsch und Englisch ausgestellt. Die englische Version richtet sich nach den nordamerikanischen Gepflogenheiten.
§ 12 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung
( 1) Wenn Studierende ohne triftige Gründe die Teilnahme an einem Leistungerfassungsschritt ohne triftige Gründe versäumen oder vor Beendigung des Leistungserfassungsschritts die Teilnahme abbrechen, wird für diesen Schritt eine nicht ausreichende Leistung registriert. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Leistung ohne trifti
ge Gründe nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
( 2) Die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe müssen der Lehrkraft unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Im Krankheitsfall ist in der Regel die Vorlage eines ärztlichen Attestes innerhalb von fünf Werktagen erforderlich. Erkennt die Lehrkraft die Gründe an, so wird ein neuer Termin anberaumt.
( 3) Versucht ein/ e Kandidat/ in, das Ergebnis einer Leistungserfassung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt der entsprechende Leistungserfassungsschritt als mit ,, nicht ausreichend" bewertet. Ein/ e Kandidat/ in, die/ der den ordnungsgemäßen Ablauf eines Leistungserfassungsschrittes stört, kann von der jeweiligen Lehrkraft oder der/ dem Aufsichtsführenden von der weiteren Teilnahme an dem aktuellen Leistungserfassungsschritt ausgeschlossen werden; in diesem Fall wird der betreffende Leistungserfassungsschritt mit ,, nicht ausreichend" bewertet.
Teil 2 Bachelorstudiengang
§ 13 Belegungspunkte für das Bachelorstudium
Mit dem Eintritt in das erste Fachsemester des Bachelorstudiums erhalten die Studierenden jeweils 240 Belegungspunkte.
§ 14 Leistungsumfang des Bachelorstudiums
( 1) Zur Erlangung des Bachelor- Grades sind 210 Leistungspunkte erforderlich, die in der Regel wie folgt verteilt sein müssen:
1. Mindestens benotete 18 Mathematik
Leistungspunkte in
2. Mindestens insgesamt 144 Leistungspunkte in Informatik, welche in der Regel folgendermaßen verteilt sein
müssen:
• Übersicht über Fragen, Aufgaben und Methoden der Informatik und der Softwaresystemtechnik( 6 Leistungspunkte)
Theoretische Grundlagen der Informatik( 12 Leistungspunkte)
Mathematik( 18 Leistungspunkte)
• Systemtechnische Grundlagen( 12 Leistungspunkte) Grundlagen der Softwareentwicklung( 12 Leistungspunkte)
•
.
Rechner- und Netzbetrieb( 12 Leistungspunkte).
• Technische Grundlagen der Informatik( 12 Leistungspunkte)
•
Grundlagen der Programmierung( 12 Leistungspunkte)
Proseminar in Informatik( 3 Leistungspunkte)
171