scheiden, zum Zusammenhang zwischen Regierungsform/ Parteienzusammensetzung von Regierungen und Politikergebnissen sowie zum Politikfeld Arbeit im OECD- Vergleich angeboten. Regelmäßige Angebote im Bereich angewandter Sozial- und Umfrageforschung( wie z.B. Wahl- und Werteforschung, Eliteforschung, Vergleichende Parlamentarismusforschung) dienen darüber hinaus der praxisnahen Ausbildung in den Methoden der empirischen Sozialforschung.
( 4) Internationale Politik
Gegenstand dieses Bereiches sind die Formen der Interessenartikulation und-aggregation sowie des Interessenausgleichs staatlicher und nichtstaatlicher Akteure auf internationaler Ebene. Im Mittelpunkt stehen Erklärungsmuster internationaler Politik und internationaler Beziehungen., d.h. von Prozessen, Akteuren und Strukturen: z.B. machtpolitische Ansätze, die nach dem Ende des Ost- West- Konflikts eine Wiederherstellung der klassischen Staatenhierarchie erwarten; politökonomische Ansätze, die von einem engen Zusammenspiel( regional) dominanter privater und staatlicher Akteure ausgehen; Regimeansätze, die die Dynamik internationaler Zusammenarbeit analysieren oder Globalisierungsansätze, die von einer zunehmenden Internationalisierung und( daher) Homogenisierung von Interessen und Akteuren ausgehen, einschließlich einer damit einhergehenden staatenübergreifenden Differenzierung und Regionalisierung von Problemfeldern, Akteuren und Handlungsebenen der Politik. Historische Entwicklungstendenzen des internationalen Systems( etwa Imperialismus und Kolonialismus) sollen hier eingehend berücksichtigt werden. Formen außenpolitischer Entscheidungsprozesse sowie Strategien zur Durchsetzung und zum Abgleich von Interessen werden am Beispiel ausgewählter Staaten, darunter der Bundesrepublik Deutschland, gesondert behandelt und analysiert.
Besondere Prüfungsbestimmungen für den Magisterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Potsdam
Vom 3. Mai 2000
Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 67 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 130) am 3. Mai 2000 folgende Besonderen Prüfungsbestimmungen für den Magisterstudiengang Politikwissenschaft erlassen: ¹
Übersicht
§ 1
Geltungsbereich
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§ 2
Studienaufbau, Fachkombinationen
§ 3
§ 4
Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen
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§ 5
§ 6
§7
§ 8
တ တ
69
§ 9
Prüfungsausschussöl us nos
Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung
Art und Umfang der Zwischenprüfung
Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung
Art und Umfang der Magisterprüfung Übergangsbestimmungen und In- Kraft- Treten
§ 1 Geltungsbereich
Diese Besonderen Prüfungsbestimmungen regeln in Verbindung mit der Magisterprüfungsordnung( MPO) der Universität Potsdam vom 11. November 1999 ( AmBek 2000 Nr. 2 S. 30) die Zulassungsvoraussetzungen und den Umfang der Zwischenprüfung und der Magisterprüfung im ersten und zweiten Hauptfach sowie im Nebenfach.
§ 12 Magisterarbeit
Die Magisterarbeit im ersten Hauptfach kann von jedem im Bereich Politik- und Verwaltungswissenschaft prüfungsberechtigten Personen betreut werden. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Die Themen für die Magisterarbeit werden zweimal jährlich vom 01. Januar bis 10. Januar und vom 01. Juli bis 10. Juli vergeben. Die Fachprüfungen finden im dem der Abgabe folgenden Prüfungszeitraum statt. Näheres regelt § 22 MPO der Universität Potsdam.
§ 13 In- Kraft- Treten
-
Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität in Kraft.
§ 2 Studienaufbau, Fachkombinationen
( 1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Magisterarbeit und aller übrigen schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen neun Semester.
( 2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung abschließt, und das Hauptstudium von vier Semestern. Teile des achten und das neunte Semester sind der Anfertigung der Magisterarbeit und der Ablegung der Fachprüfungen gewidmet.
( 3) Der zeitliche Gesamtumfang aller für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt im Hauptfach 70 Semesterwochenstunden( SWS), im Nebenfach 36 SWS. Innerhalb des Gesamtstudiums sind mindestens 10 SWS nach eigener Wahl nachzuweisen.
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Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 27. Juli 2000