Heft 
(2000) 11
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scheiden, zum Zusammenhang zwischen Regierungs­form/ Parteienzusammensetzung von Regierungen und Politikergebnissen sowie zum Politikfeld Arbeit im OECD- Vergleich angeboten. Regelmäßige Angebote im Bereich angewandter Sozial- und Umfragefor­schung( wie z.B. Wahl- und Werteforschung, Elitefor­schung, Vergleichende Parlamentarismusforschung) dienen darüber hinaus der praxisnahen Ausbildung in den Methoden der empirischen Sozialforschung.

( 4) Internationale Politik

Gegenstand dieses Bereiches sind die Formen der Inte­ressenartikulation und-aggregation sowie des Interes­senausgleichs staatlicher und nichtstaatlicher Akteure auf internationaler Ebene. Im Mittelpunkt stehen Erklä­rungsmuster internationaler Politik und internationaler Beziehungen., d.h. von Prozessen, Akteuren und Struk­turen: z.B. machtpolitische Ansätze, die nach dem Ende des Ost- West- Konflikts eine Wiederherstellung der klassischen Staatenhierarchie erwarten; politöko­nomische Ansätze, die von einem engen Zusammen­spiel( regional) dominanter privater und staatlicher Akteure ausgehen; Regimeansätze, die die Dynamik internationaler Zusammenarbeit analysieren oder Glo­balisierungsansätze, die von einer zunehmenden Inter­nationalisierung und( daher) Homogenisierung von Interessen und Akteuren ausgehen, einschließlich einer damit einhergehenden staatenübergreifenden Differen­zierung und Regionalisierung von Problemfeldern, Akteuren und Handlungsebenen der Politik. Histori­sche Entwicklungstendenzen des internationalen Sys­tems( etwa Imperialismus und Kolonialismus) sollen hier eingehend berücksichtigt werden. Formen außen­politischer Entscheidungsprozesse sowie Strategien zur Durchsetzung und zum Abgleich von Interessen wer­den am Beispiel ausgewählter Staaten, darunter der Bundesrepublik Deutschland, gesondert behandelt und analysiert.

Besondere Prüfungsbestimmungen für den Magisterstudiengang Politikwissenschaft an der Universität Potsdam

Vom 3. Mai 2000

Der Fakultätsrat der Wirtschafts- und Sozialwissen­schaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des§ 67 Abs. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 20. Mai 1999 ( GVBl. I S. 130) am 3. Mai 2000 folgende Besonderen Prüfungsbestimmungen für den Magisterstudiengang Politikwissenschaft erlassen: ¹

Übersicht

§ 1

Geltungsbereich

iqas

§ 2

Studienaufbau, Fachkombinationen

§ 3

§ 4

Anerkennung von Studienzeiten und Studien­leistungen

§ 5

§ 6

§7

§ 8

69

§ 9

Prüfungsausschussöl us nos

Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Zwi­schenprüfung

Art und Umfang der Zwischenprüfung

Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Ma­gisterprüfung

Art und Umfang der Magisterprüfung Übergangsbestimmungen und In- Kraft- Treten

§ 1 Geltungsbereich

Diese Besonderen Prüfungsbestimmungen regeln in Verbindung mit der Magisterprüfungsordnung( MPO) der Universität Potsdam vom 11. November 1999 ( AmBek 2000 Nr. 2 S. 30) die Zulassungsvorausset­zungen und den Umfang der Zwischenprüfung und der Magisterprüfung im ersten und zweiten Hauptfach sowie im Nebenfach.

§ 12 Magisterarbeit

Die Magisterarbeit im ersten Hauptfach kann von je­dem im Bereich Politik- und Verwaltungswissenschaft prüfungsberechtigten Personen betreut werden. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. Die Themen für die Magisterarbeit werden zweimal jährlich vom 01. Januar bis 10. Januar und vom 01. Juli bis 10. Juli vergeben. Die Fachprüfungen finden im dem der Ab­gabe folgenden Prüfungszeitraum statt. Näheres regelt § 22 MPO der Universität Potsdam.

§ 13 In- Kraft- Treten

-

Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentli­chung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Uni­versität in Kraft.

§ 2 Studienaufbau, Fachkombinationen

( 1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Magisterarbeit und aller übrigen schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistungen neun Semester.

( 2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium von vier Semestern, das mit der Zwischenprüfung ab­schließt, und das Hauptstudium von vier Semestern. Teile des achten und das neunte Semester sind der Anfertigung der Magisterarbeit und der Ablegung der Fachprüfungen gewidmet.

( 3) Der zeitliche Gesamtumfang aller für den erfolgrei­chen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrver­anstaltungen beträgt im Hauptfach 70 Semesterwo­chenstunden( SWS), im Nebenfach 36 SWS. Innerhalb des Gesamtstudiums sind mindestens 10 SWS nach eigener Wahl nachzuweisen.

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Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 27. Juli 2000