Heft 
(2000) 12
Seite
202
Einzelbild herunterladen

( 5)

Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studi­

ums

Zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Wahl­pflichtveranstaltungen im Umfang von 8 SWS

2. Ein Leistungsnachweis in Anfangsunterricht oder Allgemeiner Grundschulpädagogik und-didaktik Er kann in einer der ausgewiesenen Wahlpflichtver­anstaltungen erworben werden.

§ 11 Fach Deutsch

( 1)

Studienziele

Ziel des Studiums ist der Erwerb fachwissenschaftlicher und pädagogisch- fachdidaktischer Kenntnisse, die die Studierenden in die Lage versetzen, einen kindorientier­ten Deutschunterricht zu erteilen, der grundlegende mündliche und schriftliche kommunikative Kompeten­zen ausbildet sowie Fähigkeiten des Umgangs mit Tex­ten entwickelt. Durch die Verknüpfung fachlicher, fach­didaktischer sowie kognitions- und entwicklungspsycho­logischer Kenntnisse und Einsichten sollen die zukünfti­gen Lehrerinnen und Lehrer Handlungswissen für die Planung und Gestaltung von Lehrprozessen erwerben, das allgemeine und individuelle Lernvoraussetzungen und Lernprozesse berücksichtigt.

( 2)

Studieninhalte

Das Studium des Lernbereiches Deutsch umfasst die Bereiche Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Fachdidaktik. In diesen Bereichen sind folgende Teilge­biete zu studieren:

Sprachwissenschaft

-

-

-

Rezeption und Produktion von Texten verschiedener Kommunikationsbereiche sowie Beurteilung eigener und fremder Texte

Grammatik des Wortes und des Satzes

Untersuchung und Beschreibung der Bedeutung und der Struktur von Wörtern unserer Sprache

Vertiefung der Kenntnisse zu den Prinzipien und Regeln unserer Schreibung

Bei der Auswahl der Schwerpunkte werden innerhalb dieser Teilgebiete primarstufenspezifische Inhalte und deren didaktisch- methodische Umsetzung berücksichtigt.

Literaturwissenschaft

-

-

Interpretation epischer, lyrischer und dramatischer Texte unter besonderer Beachtung ihrer Gattungs­spezifik

Interpretation literarischer Texte aus dem 18., 19. und 20. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung ihrer historischen Wurzeln und Wirkungsstrategien Auseinandersetzung mit ausgewählten Werken der Kinder- und Jugendliteratur

Bei der Arbeit in den Seminaren werden Lehr- und Lern­formen berücksichtigt, von denen Impulse für späteres Lehrerhandeln ausgehen. Fachdidaktik

-

Überblick über fachdidaktische Theorien, Modelle

-

-

( 3)

und Methoden

Entwicklung und schulische Förderung allgemeiner und individueller sprachlicher und schriftsprachlicher Prozesse unter besonderer Berücksichtigung verzö­gerter/ gestörter Lernprozesse

Fachdidaktische und pädagogische Konzeptionen für eine lernzielorientierte, zugleich aber geöffnete und flexible Unterrichtsgestaltung in den folgenden Teil­gebieten:

.

Schriftspracherwerb

Mündlicher Sprachgebrauch

Umgang mit Texten/ Leseförderung Verfassen von Texten

Orthographie/ Rechtschreiberwerb

Grammatik/ Sprache untersuchen

Planung, Reflexionen und Evaluation von Unter­richtsstunden

Besondere Lehrveranstaltungen

In jedem Semester werden fakultative Übungen und Seminare zu aktuellen fachwissenschaftlichen und fach­didaktischen Problemen angeboten. Die Teilnahme an Forschungsprojekten und/ oder teilgebiets- und fächer­übergreifenden Projekten ist möglich.

( 4)

Schulpraktische Studien

Ein fachdidaktisches Tagespraktikum wird in Verbin­dung mit Lehrveranstaltungen im Bereich Fachdidaktik im Hauptstudium im Umfang von 1 SWS durchgeführt. Zur Vorbereitung und Auswertung des Blockprakti­kums/ der Blockpraktika werden Lehrveranstaltungen bzw. Konsultationen angeboten. Grundsätzliches regelt § 8 dieser Studienordnung.

( 5)

Aufbau des Studiums

Das Studium des Faches Deutsch als weiteres Fach um­fasst 25 SWS, davon entfallen 13 auf das Grundstudium und 12 auf das Hauptstudium. Das Grundstudium wird mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen. Grundstudium

Das Grundstudium umfasst im Regelfall 3 Semester und schließt mit einer Zwischenprüfung in den Teilbereichen Sprachwissenschaft und Literaturwissenschaft ab. Es sind folgende Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 13 SWS nachzuweisen: Sprachwissenschaftliche Grundlagen( Pflichtveranstal­

tungen)

-

-

-

Grundkurs I: Grammatik

2 SWS

Grundkurs II: Wortschatz

2 SWS

Sprachliches Gestalten: Produzieren und Rezipieren von Texten Literaturwissenschaftliche Grundlagen( Wahlpflichtver­

1 SWS

anstaltungen)

-

Literarischer Text und Gattungsspezifik Literarische Werke in ihrem historischen Kontext

2 SWS

1 SWS

Erkundungen zu Autoren und ihrem Schaffen

1 SWS

Fachdidaktische Grundlagen( Pflichtveranstaltung) Einführung in die Fachdidaktik Schriftspracherwerb

2 SWS

2 SWS

202