beim Lösen geometrischer Aufgaben
- beim Lösen mathematischer Aufgaben aus verschiedenen Sachgebieten wie Kombinatorik, Zahlentheorie, Zahlenfolgen
( 3)
Besondere Lehrveranstaltungen
Die Teilnahme an Forschungsseminaren oder fächerübergreifenden Projekten ist möglich.
( 4)
Schulpraktische Studien
Ein fachdidaktisches Tagespraktikum wird in Verbindung mit Lehrveranstaltungen im Bereich Fachdidaktik im Hauptstudium im Umfang von 1 SWS durchgeführt. Zur Vorbereitung und Auswertung des Blockpraktikums/ der Blockpraktika werden Lehrveranstaltungen bzw. Konsultationen angeboten. Grundsätzliches regelt § 8 dieser Studienordnung.
( 5)
Aufbau des Studiums
Grundstudium( Pflichtveranstaltungen)
Das Grundstudium umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von 13 SWS und soll nach dem 4. Semester abgeschlossen sein.
Natürliche Zahlen
4 SWS
Geometrie und Geometrieunterricht
4 SWS
Didaktische Grundlagen des Mathematikunterrichts
2 SWS
Mathematischer Anfangsunterricht( Zugang zu Zahlen
und Formen)
Planung und Durchführung von Unterricht
Hauptstudium( Wahlpflichtveranstaltungen)
2 SWS 1 SWS
Im Hauptstudium sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 SWS nachzuweisen.
Aus dem Bereich„ ,, Spezielle mathematische Inhalte für den Grundschulunterricht" sind mindestens zwei Teilgebiete zu wählen. 2 bis 3 SWS
Aus den Bereichen
,, Ausgewählte Aspekte zur Gestaltung von Mathematikunterricht" 1-2 SWS ,, Lösen und Konstruieren von Aufgaben für den Mathematikunterricht"
2 SWS
ist jeweils mindestens ein Angebot zu wählen. Die noch fehlenden SWS können durch Lehrveranstaltungen aus allen drei Bereichen des Hauptstudiums gewählt werden.
( 6)
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung im Fach Mathematik erfolgt auf der Grundlage der" Besonderen Prüfungsbestimmungen für das Fach Mathematik( 25 SWS) an der Universität Potsdam" in der jeweils amtlichen Fassung.
( 7) Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums Als Bestandteile des ordnungsgemäßen Studiums sind vorzulegen:
1. Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Wahlpflichtveranstaltungen des Hauptstudiums im Umfang von 12 SWS
3. Zwei Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium, davon einer aus dem Bereich Fachdidaktik
4. Nachweis über die erfolgreiche Durchführung der Unterrichtspraktika gemäß§ 8 dieser Studienord
nung.
§ 13 Fach Sachunterricht
( 1)
Studienziele
Durch das Studium des Faches Sachunterricht sollen sich die Studierenden fachliche und fachdidaktische Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen, die sie in die Lage versetzen, Kinder zu befähigen, im Rahmen des Unterrichts Voraussetzungen für die Erschließung ihrer Lebenswirklichkeit zu erwerben.
Das Studium des Faches Sachunterricht ist im besonderen darauf gerichtet, die Fähigkeiten der Studierenden zu entwickeln,
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( 2)
ausgewählte Strukturen der sozialen, technischen und natürlichen Umwelt mit adäquaten fachwissenschaftlichen Methoden zu untersuchen und als fachliche Grundlagen für den Unterricht zu nutzen,
die soziale, technische und natürliche Umwelt auf kindliche Sinnzusammenhänge hin zu untersuchen und Möglichkeiten erkenntnisgeleiteten Handelns für Kinder aufzudecken
fachdidaktisches Wissen sowie methodische Instrumentarien für die Gestaltung eines das kindliche Lernen fördernden und entwickelnden Sachunterrichts anzuwenden.
Studieninhalte
Die Auswahl der disziplinären und interdisziplinären Studieninhalte erfolgt durch eine Bezugsetzung der jeweiligen Wissenschaftsbereiche und Teilgebiete zur Lebenswirklichkeit des Kindes. Die Gegenstände des Studiums beziehen sich auf folgende Bereiche und Teilgebiete:
Interdisziplinäre Grundlagen des Sachunterrichts:
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Grundfragen und Schlüsselprobleme der menschlichen Gesellschaft
Grundfragen des Erhalts natürlicher Grundlagen des Lebens
Grundfragen der Ethik und Lebensgestaltung Grundfragen einer gesundheitsfördernden Lebensgestaltung
Gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen des Sachun
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terrichts:
Erschließen gesellschaftlicher Phänomene in der Lebenswelt von Kindern
Strukturen städtischer und ländlicher Wohn- und Lebensräume als Lernorte im Sachunterricht Naturwissenschaftliche Grundlagen des Sachunterrichts: Erschließen physikalischer, chemischer, biologischer sowie technischer Sachverhalte in der Lebenswelt von Kindern
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Theorie und Praxis des Schulgartens und der technischen Werkstatt als Lernorte im Sachunterricht Didaktik des Sachunterrichts:
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Entwicklung des Sachunterrichts
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Lernen und Lehren im Sachunterricht
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Teilnahme an fachdidaktischer Forschung
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Unterrichtsgestaltung im Sachunterricht
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