Heft 
(2000) 12
Seite
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beim Lösen geometrischer Aufgaben

- beim Lösen mathematischer Aufgaben aus verschie­denen Sachgebieten wie Kombinatorik, Zahlentheo­rie, Zahlenfolgen

( 3)

Besondere Lehrveranstaltungen

Die Teilnahme an Forschungsseminaren oder fächer­übergreifenden Projekten ist möglich.

( 4)

Schulpraktische Studien

Ein fachdidaktisches Tagespraktikum wird in Verbin­dung mit Lehrveranstaltungen im Bereich Fachdidaktik im Hauptstudium im Umfang von 1 SWS durchgeführt. Zur Vorbereitung und Auswertung des Blockprakti­kums/ der Blockpraktika werden Lehrveranstaltungen bzw. Konsultationen angeboten. Grundsätzliches regelt § 8 dieser Studienordnung.

( 5)

Aufbau des Studiums

Grundstudium( Pflichtveranstaltungen)

Das Grundstudium umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von 13 SWS und soll nach dem 4. Semester abgeschlossen sein.

Natürliche Zahlen

4 SWS

Geometrie und Geometrieunterricht

4 SWS

Didaktische Grundlagen des Mathematikunterrichts

2 SWS

Mathematischer Anfangsunterricht( Zugang zu Zahlen

und Formen)

Planung und Durchführung von Unterricht

Hauptstudium( Wahlpflichtveranstaltungen)

2 SWS 1 SWS

Im Hauptstudium sind Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 SWS nachzuweisen.

Aus dem Bereich ,, Spezielle mathematische Inhalte für den Grundschulunterricht" sind mindestens zwei Teilge­biete zu wählen. 2 bis 3 SWS

Aus den Bereichen

,, Ausgewählte Aspekte zur Gestaltung von Mathema­tikunterricht" 1-2 SWS ,, Lösen und Konstruieren von Aufgaben für den Ma­thematikunterricht"

2 SWS

ist jeweils mindestens ein Angebot zu wählen. Die noch fehlenden SWS können durch Lehrveranstal­tungen aus allen drei Bereichen des Hauptstudiums ge­wählt werden.

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Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung im Fach Mathematik erfolgt auf der Grundlage der" Besonderen Prüfungsbestimmungen für das Fach Mathematik( 25 SWS) an der Universität Potsdam" in der jeweils amtlichen Fassung.

( 7) Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums Als Bestandteile des ordnungsgemäßen Studiums sind vorzulegen:

1. Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums

2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Wahlpflichtveranstaltungen des Hauptstudiums im Umfang von 12 SWS

3. Zwei Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium, davon einer aus dem Bereich Fachdidaktik

4. Nachweis über die erfolgreiche Durchführung der Unterrichtspraktika gemäß§ 8 dieser Studienord­

nung.

§ 13 Fach Sachunterricht

( 1)

Studienziele

Durch das Studium des Faches Sachunterricht sollen sich die Studierenden fachliche und fachdidaktische Kennt­nisse und Fähigkeiten aneignen, die sie in die Lage ver­setzen, Kinder zu befähigen, im Rahmen des Unterrichts Voraussetzungen für die Erschließung ihrer Lebenswirk­lichkeit zu erwerben.

Das Studium des Faches Sachunterricht ist im besonde­ren darauf gerichtet, die Fähigkeiten der Studierenden zu entwickeln,

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ausgewählte Strukturen der sozialen, technischen und natürlichen Umwelt mit adäquaten fachwissenschaft­lichen Methoden zu untersuchen und als fachliche Grundlagen für den Unterricht zu nutzen,

die soziale, technische und natürliche Umwelt auf kindliche Sinnzusammenhänge hin zu untersuchen und Möglichkeiten erkenntnisgeleiteten Handelns für Kinder aufzudecken

fachdidaktisches Wissen sowie methodische Instru­mentarien für die Gestaltung eines das kindliche Ler­nen fördernden und entwickelnden Sachunterrichts anzuwenden.

Studieninhalte

Die Auswahl der disziplinären und interdisziplinären Studieninhalte erfolgt durch eine Bezugsetzung der je­weiligen Wissenschaftsbereiche und Teilgebiete zur Lebenswirklichkeit des Kindes. Die Gegenstände des Studiums beziehen sich auf folgende Bereiche und Teil­gebiete:

Interdisziplinäre Grundlagen des Sachunterrichts:

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Grundfragen und Schlüsselprobleme der menschli­chen Gesellschaft

Grundfragen des Erhalts natürlicher Grundlagen des Lebens

Grundfragen der Ethik und Lebensgestaltung Grundfragen einer gesundheitsfördernden Lebensges­taltung

Gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen des Sachun­

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terrichts:

Erschließen gesellschaftlicher Phänomene in der Lebenswelt von Kindern

Strukturen städtischer und ländlicher Wohn- und Lebensräume als Lernorte im Sachunterricht Naturwissenschaftliche Grundlagen des Sachunterrichts: Erschließen physikalischer, chemischer, biologischer sowie technischer Sachverhalte in der Lebenswelt von Kindern

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Theorie und Praxis des Schulgartens und der techni­schen Werkstatt als Lernorte im Sachunterricht Didaktik des Sachunterrichts:

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Entwicklung des Sachunterrichts

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Lernen und Lehren im Sachunterricht

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Teilnahme an fachdidaktischer Forschung

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Unterrichtsgestaltung im Sachunterricht

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