Heft 
(2000) 12
Seite
205
Einzelbild herunterladen

( 3)

Besondere Lehrveranstaltungen Besondere Lehrveranstaltungen im Sinne dieser Studien­ordnung sind Projekte, Exkursionen, Fachpraktika. Sie dienen der Erweiterung und Vertiefung der fachprakti­schen und fachdidaktischen Kompetenz der Studierenden und finden in der Regel semesterbegleitend statt.

( 4) Schulpraktische Studien

Ein fachdidaktisches Tagespraktikum wird in Verbin­dung mit Lehrveranstaltungen im Bereich Fachdidaktik im Hauptstudium im Umfang von 1 SWS durchgeführt. Zur Vorbereitung und Auswertung des Blockprakti­kums/ der Blockpraktika werden Lehrveranstaltungen bzw. Konsultationen angeboten. Grundsätzliches regelt § 8 dieser Studienordnung.

( 5)

Aufbau des Studiums Grundstudium

Das Grundstudium umfasst 12 SWS und soll in der Re­gel nach dem 4. Semester abgeschlossen sein. Pflichtveranstaltungen im Umfang von 8 SWS

-

-

Einführung in den Sachunterricht

Ethische Aspekte der Lebenswelt

2 SWS 1 SWS

Grundlagen der Gesundheitserziehung im Sachunter­richt

2 SWS 2 SWS

Erschließen gestalteter Lebensräume Entwicklung und Konzeptionen des Sachunterrichts

1 SWS

Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS: a) im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt soziale Aspekte der Lebenswelt von Kindern 2 SWS historische Aspekte der Lebenswelt von Kindern

oder

b) im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt

2 SWS

Theorie und Praxis des Schulgartens als Lernort im Sachunterricht 2 SWS Theorie und Praxis der technischen Werkstatt als Lernort im Sachunterricht 2 SWS Bestandteile des Grundstudiums sind weiterhin:

-

die Teilnahme an einer Tagesexkursion und an einem Fachpraktikum( bei naturwissenschaftlicher Schwerpunktsetzung im Schulgarten oder in der technischen Werkstatt; bei gesellschaftswissenschaft­licher Schwerpunktsetzung in einer Einrichtung mit verkehrspädagogischer oder museumspädagogischer Ausrichtung).

Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab.

Hauptstudium

Das Hauptstudium umfasst 13 SWS.

Pflichtveranstaltungen im Umfang von 9 SWS

-

-

Ökologische Grundprobleme in der Lebenswelt von

Kindern

2 SWS

Ethische Aspekte der Lebenswelt von Kindern 1 SWS

Integriertes Sachunterrichtsprojekt

-

Lernen und Lehren im Sachunterricht

1 SWS

2 SWS

2 SWS

- Methodisch- organisatorische Grundlagen der Unter­

richtsgestaltung des Sachunterrichtsbo

Fachdidaktische Forschung im Sachunterricht 1 SWS

notunt

-

Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS Bei Schwerpunktsetzung

a) im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt: soziale und wirtschaftliche Aspekte der Arbeit in der Lebenswelt von Kindern

-

-

-

ausgewählte kulturelle Bereiche der Lebensgestaltung ( Religion, Sitten, Bräuche usw.)

physisch- und sozialgeographische Aspekte der Le­benswelt von Kindern.

Aus den drei angebotenen Lehrveranstaltungen sind insgesamt zwei im Umfang von 4 SWS auszuwählen. b) im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt:

-

-

-

Lebensräume in der Natur

Natur- und Technikphänomene

Naturwissenschaft und Technik im Alltag des Kindes Aus den drei angebotenen Lehrveranstaltungen sind insgesamt zwei im Umfang von 4 SWS auszuwählen. Bestandteil des Hauptstudiums ist weiterhin eine Tages­exkursion.

( 6)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung im Fach Sachunterricht erfolgt auf der Grundlage der" Besonderen Prüfungsbestimmungen im Fach Sachunterricht( 25 SWS) an der Universität Potsdam" in der jeweils amtlichen Fassung.

( 7)

Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studi­

ums

Zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Nachweis über das erfolgreich abgeschlossene Grundstudium

2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Pflicht­und Wahlpflichtveranstaltungen des Hauptstudiums im Umfang von 13 SWS

3. Nachweis über die Teilnahme an einer Tagesexkursi­

on

4. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Unter­richtspraktika gemäß§ 8 dieser Studienordnung

5. Zwei Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium, davon einer aus der Didaktik und einer, der wahlwei­se aus den Pflichtveranstaltungen oder den Wahl­pflichtveranstaltungen entsprechend des gewählten Schwerpunkts zu erbringen ist.

§ 14 Fach Musik

( 1)

Studienziele

Das Studium im Ausbildungsbestandteil Musik als wei­teres Fach vermittelt:

-

-

Musikalisch- praktisches Können als Grundlage für die eigene Erkenntnis der Musik und für die musik­pädagogische Arbeit mit Kindern der Grundschule Grundkenntnisse im Bereich der Musikwissenschaft und die Fähigkeit, sie bei der Gestaltung des Musik­unterrichts in der Grundschule anzuwenden Musikdidaktisches Fachwissen und Problembewusst­sein gegenüber Zielen, Inhalten und Verfahren des Musikunterrichts in der sechsjährigen Grundschule

Einsichten zum fachspezifischen und fächerübergrei­fenden musikalischen Lernen im Rahmen der ästhe­tisch- aisthetischen Erziehung in der Grundschule

205