( 3)
Besondere Lehrveranstaltungen Besondere Lehrveranstaltungen im Sinne dieser Studienordnung sind Projekte, Exkursionen, Fachpraktika. Sie dienen der Erweiterung und Vertiefung der fachpraktischen und fachdidaktischen Kompetenz der Studierenden und finden in der Regel semesterbegleitend statt.
( 4) Schulpraktische Studien
Ein fachdidaktisches Tagespraktikum wird in Verbindung mit Lehrveranstaltungen im Bereich Fachdidaktik im Hauptstudium im Umfang von 1 SWS durchgeführt. Zur Vorbereitung und Auswertung des Blockpraktikums/ der Blockpraktika werden Lehrveranstaltungen bzw. Konsultationen angeboten. Grundsätzliches regelt § 8 dieser Studienordnung.
( 5)
Aufbau des Studiums Grundstudium
Das Grundstudium umfasst 12 SWS und soll in der Regel nach dem 4. Semester abgeschlossen sein. Pflichtveranstaltungen im Umfang von 8 SWS
-
-
Einführung in den Sachunterricht
Ethische Aspekte der Lebenswelt
2 SWS 1 SWS
Grundlagen der Gesundheitserziehung im Sachunterricht
2 SWS 2 SWS
Erschließen gestalteter Lebensräume Entwicklung und Konzeptionen des Sachunterrichts
1 SWS
Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS: a) im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt soziale Aspekte der Lebenswelt von Kindern 2 SWS historische Aspekte der Lebenswelt von Kindern
oder
b) im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt
2 SWS
Theorie und Praxis des Schulgartens als Lernort im Sachunterricht 2 SWS Theorie und Praxis der technischen Werkstatt als Lernort im Sachunterricht 2 SWS Bestandteile des Grundstudiums sind weiterhin:
-
die Teilnahme an einer Tagesexkursion und an einem Fachpraktikum( bei naturwissenschaftlicher Schwerpunktsetzung im Schulgarten oder in der technischen Werkstatt; bei gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunktsetzung in einer Einrichtung mit verkehrspädagogischer oder museumspädagogischer Ausrichtung).
Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab.
Hauptstudium
Das Hauptstudium umfasst 13 SWS.
Pflichtveranstaltungen im Umfang von 9 SWS
-
-
Ökologische Grundprobleme in der Lebenswelt von
Kindern
2 SWS
Ethische Aspekte der Lebenswelt von Kindern 1 SWS
Integriertes Sachunterrichtsprojekt
-
Lernen und Lehren im Sachunterricht
1 SWS
2 SWS
2 SWS
- Methodisch- organisatorische Grundlagen der Unter
richtsgestaltung des Sachunterrichtsbo
Fachdidaktische Forschung im Sachunterricht 1 SWS
notunt
-
Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS Bei Schwerpunktsetzung
a) im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt: soziale und wirtschaftliche Aspekte der Arbeit in der Lebenswelt von Kindern
-
-
-
ausgewählte kulturelle Bereiche der Lebensgestaltung ( Religion, Sitten, Bräuche usw.)
physisch- und sozialgeographische Aspekte der Lebenswelt von Kindern.
Aus den drei angebotenen Lehrveranstaltungen sind insgesamt zwei im Umfang von 4 SWS auszuwählen. b) im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt:
-
-
-
Lebensräume in der Natur
Natur- und Technikphänomene
Naturwissenschaft und Technik im Alltag des Kindes Aus den drei angebotenen Lehrveranstaltungen sind insgesamt zwei im Umfang von 4 SWS auszuwählen. Bestandteil des Hauptstudiums ist weiterhin eine Tagesexkursion.
( 6)
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung im Fach Sachunterricht erfolgt auf der Grundlage der" Besonderen Prüfungsbestimmungen im Fach Sachunterricht( 25 SWS) an der Universität Potsdam" in der jeweils amtlichen Fassung.
( 7)
Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studi
ums
Zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis über das erfolgreich abgeschlossene Grundstudium
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Pflichtund Wahlpflichtveranstaltungen des Hauptstudiums im Umfang von 13 SWS
3. Nachweis über die Teilnahme an einer Tagesexkursi
on
4. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Unterrichtspraktika gemäß§ 8 dieser Studienordnung
5. Zwei Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium, davon einer aus der Didaktik und einer, der wahlweise aus den Pflichtveranstaltungen oder den Wahlpflichtveranstaltungen entsprechend des gewählten Schwerpunkts zu erbringen ist.
§ 14 Fach Musik
( 1)
Studienziele
Das Studium im Ausbildungsbestandteil Musik als weiteres Fach vermittelt:
-
-
Musikalisch- praktisches Können als Grundlage für die eigene Erkenntnis der Musik und für die musikpädagogische Arbeit mit Kindern der Grundschule Grundkenntnisse im Bereich der Musikwissenschaft und die Fähigkeit, sie bei der Gestaltung des Musikunterrichts in der Grundschule anzuwenden Musikdidaktisches Fachwissen und Problembewusstsein gegenüber Zielen, Inhalten und Verfahren des Musikunterrichts in der sechsjährigen Grundschule
• Einsichten zum fachspezifischen und fächerübergreifenden musikalischen Lernen im Rahmen der ästhetisch- aisthetischen Erziehung in der Grundschule
205