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Besondere Zulassungsvoraussetzungen Für das Studium des Faches Musik ist das Bestehen einer Eignungsprüfung Voraussetzung.
Die Durchführung dieser Eignungsprüfung wird durch die ,, Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für das weitere Fach Musik..." in der jeweils amtlichen Fassung geregelt.
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Studieninhalte
Das Studium des Faches Musik umfasst folgende Bereiche und Teilgebiete: Musikalische Praxis
Al- Instrumentalausbildung
A2
A3
A4
( Gitarre oder Klavier/ einschließlich schulpraktisches Musizieren)
- Vokalausbildung
( Gesang, Stimmbildung und Körpertraining, Singen mit Kindern)
- Musikalische Grundausbildung
( Musiktheorie, Gehörbildung, Tonsatz)
- Künstlerisch- praktische Wahlangebote
Musikwissenschaft
B1
- Historische Musikwissenschaft: Überblicksvorlesung zur Musikgeschichte
B2- Systematische Musikwissenschaft: z. B.: Einführung in die Musikethnologie
B3
- Fachwissenschaftliche Wahlangebote Musikdidaktik
C1- Einführung in die Musikdidaktik und die Unterrichtspraxis der sechsjährigen Grundschule
C2- Konzeptionen der Musikdidaktik, Didaktik der Lernfelder, Tagespraktikum mit begleitendem Seminar
C3
C4
( 4)
- Fächerübergreifendes musikalisches Lernen im Rahmen der ästhetisch- aisthetischen Erziehung in der Grundschule
- Didaktische Wahlangebote
Besondere Lehrveranstaltungen
Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Institut für Musik und Musikpädagogik sowie anderen Instituten der Universität wird eine breite Palette ständig aktualisierter Wahlangebote, die auch fakultativ genutzt werden können, ermöglicht.
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Schulpraktische Studien
Ein fachdidaktisches Tagespraktikum wird in Verbindung mit Lehrveranstaltungen im Bereich Fachdidaktik im Hauptstudium im Umfang von 1 SWS durchgeführt. Zur Vorbereitung und Auswertung des Blockpraktikums/ der Blockpraktika werden Lehrveranstaltungen bzw. Konsultationen angeboten. Grundsätzliches regelt § 8 dieser Studienordnung.
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Aufbau des Studiums Grundstudium
Das Grundstudium umfasst in der Regel 4 Semester. Es beinhaltet 15 SWS aus den Lehrgebieten Musikalische Praxis( A1- A3) und Musikwissenschaft( B1- B2). Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab. Wahlpflichtveranstaltung:
Al Instrumentalausbildung: Gitarre oder Klavier( 4
206
SWS)
Pflichtveranstaltung:
A2- Vokalausbildung( 4 SWS)
davon: Gesang( 2 SWS), Stimmbildung und Körippertraining( 1 SWS), Singen mit Kindern( 1 SWS)
A3
B1
B2
- Musikalische Grundausbildung( 3 SWS) bou - Historische Musikwissenschaft:( 2 SWS)
- Systematische Musikwissenschaft:( 2 SWS) Hauptstudium
Das Hauptstudium umfasst 10 SWS. Es beinhaltet die Lehrgebiete Didaktik des Musikunterrichts in der Grundschule( C1- C3) einschließlich schulpraktischer Studien sowie Wahlangebote der künstlerischen Praxis( A4), der Musikwissenschaft( B 3) und der Musikdidaktik( C 4). Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS können aus nachstehendem Angebot gewählt und belegt werden:
A4
B3
C4
-
- Chor der Universität Potsdam( 2 SWS)
- Orchester der Universität Potsdam( 2 SWS)
- Chor des 1. Studienjahres( 1 SWS)
- Darstellendes Spiel( 1 SWS)
- Rhythmik( 1 SWS)
- Instrumentenkunde( 1 SWS)
Stimmphysiologie( 1 SWS)
Einführung in die Elementare Musikpädagogik
( 2 SWS)
- Musizieren auf Orff- Instrumenten( 1 SWS) - Tanz und Bewegung( 1 SWS)
- Musik und Spiel( 1 SWS)
Gewählt werden kann auch aus allen weiteren im aktuellen Vorlesungsverzeichnis ausgewiesenen Lehrangeboten der Bereiche Musikwissenschaft und Musikdidaktik des Instituts für Musik und Musikpädagogik sowie aus den Veranstaltungen des Instituts für Arbeitslehre zum Instrumentenbau im Umfang von je 2 SWS. Pflichtveranstaltung:
C1- Einführung in die Musikdidaktik und die Unterrichtspraxis der sechsjährigen Grundschule( 2 SWS)
C2 Konzeptionen der Musikdidaktik, Didaktik der Lernfelder, Tagespraktikum mit begleitendem Seminar( 2 SWS)
C3
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- Fächerübergreifendes musikalisches Lernen im Rahmen der ästhetisch- aisthetischen Erziehung in der Grundschule( 2 SWS)
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung im weiteren Fach Musik erfolgt auf der Grundlage der„, Besonderen Prüfungsbestimmungen für die Zwischenprüfung im Fach( 25 SWS) an der Universität Potsdam" in der jeweils amtlichen Fassung.
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Fachpraktische Prüfung
Die fachpraktische Prüfung ist Bestandteil der 1. Staatsprüfung und erfolgt studienbegleitend. Sie besteht aus den Abschlussleistungen folgender Teilgebiete des Bereichs Musikalische Praxis.
Al
- Nachweis anwendungsbereiter instrumentaler Grundfertigkeiten und spieltechnischer Fähigkeiten in Vortragsstücken verschiedener Genres sowie im Liedbegleitspiel, Begründung der Stilistik der Vorträge, einfache Improvisationsaufgaben ca. 25 Minuten