Heft 
(2000) 12
Seite
206
Einzelbild herunterladen

( 2)

Besondere Zulassungsvoraussetzungen Für das Studium des Faches Musik ist das Bestehen einer Eignungsprüfung Voraussetzung.

Die Durchführung dieser Eignungsprüfung wird durch die ,, Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für das weitere Fach Musik..." in der jeweils amtlichen Fassung geregelt.

( 3)

Studieninhalte

Das Studium des Faches Musik umfasst folgende Berei­che und Teilgebiete: Musikalische Praxis

Al- Instrumentalausbildung

A2

A3

A4

( Gitarre oder Klavier/ einschließlich schulprakti­sches Musizieren)

- Vokalausbildung

( Gesang, Stimmbildung und Körpertraining, Sin­gen mit Kindern)

- Musikalische Grundausbildung

( Musiktheorie, Gehörbildung, Tonsatz)

- Künstlerisch- praktische Wahlangebote

Musikwissenschaft

B1

- Historische Musikwissenschaft: Überblicksvor­lesung zur Musikgeschichte

B2- Systematische Musikwissenschaft: z. B.: Einfüh­rung in die Musikethnologie

B3

- Fachwissenschaftliche Wahlangebote Musikdidaktik

C1- Einführung in die Musikdidaktik und die Unter­richtspraxis der sechsjährigen Grundschule

C2- Konzeptionen der Musikdidaktik, Didaktik der Lernfelder, Tagespraktikum mit begleitendem Seminar

C3

C4

( 4)

- Fächerübergreifendes musikalisches Lernen im Rahmen der ästhetisch- aisthetischen Erziehung in der Grundschule

- Didaktische Wahlangebote

Besondere Lehrveranstaltungen

Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Institut für Musik und Musikpädagogik sowie anderen Instituten der Universität wird eine breite Palette ständig aktualisierter Wahlangebote, die auch fakultativ genutzt werden kön­nen, ermöglicht.

( 5)

Schulpraktische Studien

Ein fachdidaktisches Tagespraktikum wird in Verbin­dung mit Lehrveranstaltungen im Bereich Fachdidaktik im Hauptstudium im Umfang von 1 SWS durchgeführt. Zur Vorbereitung und Auswertung des Blockprakti­kums/ der Blockpraktika werden Lehrveranstaltungen bzw. Konsultationen angeboten. Grundsätzliches regelt § 8 dieser Studienordnung.

( 6)

Aufbau des Studiums Grundstudium

Das Grundstudium umfasst in der Regel 4 Semester. Es beinhaltet 15 SWS aus den Lehrgebieten Musikalische Praxis( A1- A3) und Musikwissenschaft( B1- B2). Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab. Wahlpflichtveranstaltung:

Al Instrumentalausbildung: Gitarre oder Klavier( 4

206

SWS)

Pflichtveranstaltung:

A2- Vokalausbildung( 4 SWS)

davon: Gesang( 2 SWS), Stimmbildung und Kör­ippertraining( 1 SWS), Singen mit Kindern( 1 SWS)

A3

B1

B2

- Musikalische Grundausbildung( 3 SWS) bou - Historische Musikwissenschaft:( 2 SWS)

- Systematische Musikwissenschaft:( 2 SWS) Hauptstudium

Das Hauptstudium umfasst 10 SWS. Es beinhaltet die Lehrgebiete Didaktik des Musikunterrichts in der Grund­schule( C1- C3) einschließlich schulpraktischer Studien sowie Wahlangebote der künstlerischen Praxis( A4), der Musikwissenschaft( B 3) und der Musikdidaktik( C 4). Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 4 SWS können aus nachstehendem Angebot gewählt und belegt werden:

A4

B3

C4

-

- Chor der Universität Potsdam( 2 SWS)

- Orchester der Universität Potsdam( 2 SWS)

- Chor des 1. Studienjahres( 1 SWS)

- Darstellendes Spiel( 1 SWS)

- Rhythmik( 1 SWS)

- Instrumentenkunde( 1 SWS)

Stimmphysiologie( 1 SWS)

Einführung in die Elementare Musikpädagogik

( 2 SWS)

- Musizieren auf Orff- Instrumenten( 1 SWS) - Tanz und Bewegung( 1 SWS)

- Musik und Spiel( 1 SWS)

Gewählt werden kann auch aus allen weiteren im aktuel­len Vorlesungsverzeichnis ausgewiesenen Lehrangebo­ten der Bereiche Musikwissenschaft und Musikdidaktik des Instituts für Musik und Musikpädagogik sowie aus den Veranstaltungen des Instituts für Arbeitslehre zum Instrumentenbau im Umfang von je 2 SWS. Pflichtveranstaltung:

C1- Einführung in die Musikdidaktik und die Unter­richtspraxis der sechsjährigen Grundschule( 2 SWS)

C2 Konzeptionen der Musikdidaktik, Didaktik der Lernfelder, Tagespraktikum mit begleitendem Seminar( 2 SWS)

C3

( 7)

- Fächerübergreifendes musikalisches Lernen im Rahmen der ästhetisch- aisthetischen Erziehung in der Grundschule( 2 SWS)

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung im weiteren Fach Musik erfolgt auf der Grundlage der, Besonderen Prüfungsbestimmun­gen für die Zwischenprüfung im Fach( 25 SWS) an der Universität Potsdam" in der jeweils amtlichen Fassung.

( 8)

Fachpraktische Prüfung

Die fachpraktische Prüfung ist Bestandteil der 1. Staats­prüfung und erfolgt studienbegleitend. Sie besteht aus den Abschlussleistungen folgender Teilgebiete des Be­reichs Musikalische Praxis.

Al

- Nachweis anwendungsbereiter instrumentaler Grundfertigkeiten und spieltechnischer Fähigkei­ten in Vortragsstücken verschiedener Genres so­wie im Liedbegleitspiel, Begründung der Stilistik der Vorträge, einfache Improvisationsaufgaben ca. 25 Minuten