Heft 
(2000) 12
Seite
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A2 Nachweis über künstlerische Gestaltungsfähig­

keit, künstlerischen Gestaltungswillen und emoti­onale Ausstrahlungskraft im vielseitigen Liedre­pertoire( Sololied, schulpraktisches Lied) und Aufgaben zur vokalen Improvisational s ca. 25 Minuten abil Die Note der fachpraktischen Prüfung ergibt sich aus dem Durchschnitt der 2 Teilleistungen.

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Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studi­

ums

Zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Nachweis des erfolgreich absolvierten Grundstudi­ums( Zwischenprüfung)

2. Teilnahmebestätigung über den Besuch der Pflicht­und Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 10 SWS des Hauptstudiums

3. Nachweis über die erfolgreiche Durchführung der Unterrichtspraktika gemäß§ 8 dieser Studienordnung 4. Einen Leistungsnachweis im Lehrgebiet Musikdidak­tik( C1, C2 oder C3)

5. Nachweis der fachpraktischen Prüfung.

§ 15 Fach Sport

( 1)

Studienziele

Mit der Ausbildung im Fach Sport sollen die Studieren­den sportwissenschaftliches, sportdidaktisches und sportpraktisches Wissen und Können mit dem Ziel der integrativen Anwendung im Schulsport der Primarstufe erwerben. Sie sollen befähigt werden, einen Sportunter­richt in der Primarstufe zu gestalten, der auf die harmo­nische Gesamtentwicklung des Kindes, auf die Ausfor­mung seiner Individualität, auf die Förderung seiner Gesundheit, die Erhöhung seiner Bewegungsfähigkeit und Bewegungsfreude sowie auf die Entwicklung seiner sozialen und sportlichen Handlungsfähigkeit zielt.

( 2)

Besondere Zulassungsvoraussetzungen Zugangsvoraussetzung ist ein sportärztliches Unbedenk­lichkeitsattest und eine sportpraktische Eignungsprüfung. Näheres regelt die" Ordnung zur Durchführung von sportpraktischen Eignungsprüfungen.".

( 3) Studieninhalte

Das Studium umfasst folgende Bereiche und Teilgebiete: Sporttheoretische Grundlagen

-

Sportbiologische Grundlagen

Grundlagen der Bewegungslehre

Grundlagen der Sportpädagogik

-

-

( 4)

Bewegungsschulung- Grundlagen Leichtathletik Bewegungsschulung- Grundlagen Turnen

Bewegen im Wasser- Schwimmen,

Bewegungsschulung- Grundlagen Gymnastik/ Tanz.

Besondere Lehrveranstaltungen

Die folgende Lehrveranstaltung kann wahlweise im Grund- oder Hauptstudium belegt werden:

( 5)

Praktikum für Winter- oder Wasserfahrsport.

Schulpraktische Studien

Ein fachdidaktisches Tagespraktikum wird in Verbin­dung mit Lehrveranstaltungen im Bereich Fachdidaktik im Hauptstudium im Umfang von 1 SWS durchgeführt. Zur Vorbereitung und Auswertung des Blockprakti­kums/ der Blockpraktika werden Lehrveranstaltungen bzw. Konsultationen angeboten. Grundsätzliches regelt § 8 dieser Studienordnung.

( 6)

Aufbau des Studiums

Das Studium umfasst ein viersemestriges Grundstudium mit einem Umfang von 14 SWS, das mit einer Zwi­schenprüfung abzuschließen ist. Das Hauptstudium um­fasst drei Semester mit einem Stundenvolumen von 11 SWS.

Grundstudium

Das für das Grundstudium zur Verfügung stehende Stun­denvolumen von 14 SWS verteilt sich wie folgt auf die Bereiche und Teilgebiete des Faches Sport: Sporttheoretische Grundlagen

-

-

-

Sportbiologische Grundlagen

2 SWS

-

Grundlagen der Bewegungslehre

1 SWS

Grundlagen der Sportpädagogik

1 SWS

Theorie und Praxis der Sportarten und Sportbereiche

Sportartenübergreifendes Teilgebiet

1 SWS

-

Kleine Spiele

1 SWS

Bewegungsschulung- Grundlagen Leichtathletik

3 SWS

Bewegungsschulung- Grundlagen Turnen

3 SWS

Bewegen im Wasser- Schwimmen Hauptstudium

2 SWS

-

-

Das für das Hauptstudium zur Verfügung stehende Stun­denvolumen von 11 SWS verteilt sich wie folgt auf die Bereiche und Teilgebiete des Faches Sport:

-

Sportdidaktik der Primarstufe

4 SWS

Theorie und Praxis der Sportarten und Sportbereiche Spiele( Wahlpflichtausbildung- 2 von 4 nach Wahl)

Basketball

Handball

Fußball

4 SWS

-

Sportdidaktik der Primarstufe.

Theorie und Praxis der Sportarten und Sportbereiche ( Pflicht- und Wahlpflichtausbildung)

Sportartenübergreifendes Teilgebiet

- Kleine Spiele

- Spiele

Basketball

Handball

Fußball

Volleyball

bru

-

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Volleyball

Bewegungsschulung- Grundlagen Gymnastik/ Tanz

Zwischenprüfung

3 SWS

Die Zwischenprüfung im weiteren Fach Sport erfolgt auf der Grundlage der" Besonderen Prüfungsbestimmungen für das Fach Sport( 25 SWS) an der Universität Pots­dam" in der jeweils amtlichen Fassung.

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