A2 Nachweis über künstlerische Gestaltungsfähig
keit, künstlerischen Gestaltungswillen und emotionale Ausstrahlungskraft im vielseitigen Liedrepertoire( Sololied, schulpraktisches Lied) und Aufgaben zur vokalen Improvisational s ca. 25 Minuten abil Die Note der fachpraktischen Prüfung ergibt sich aus dem Durchschnitt der 2 Teilleistungen.
( 9)
bou s
Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studi
ums
Zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis des erfolgreich absolvierten Grundstudiums( Zwischenprüfung)
2. Teilnahmebestätigung über den Besuch der Pflichtund Wahlpflichtveranstaltungen im Umfang von 10 SWS des Hauptstudiums
3. Nachweis über die erfolgreiche Durchführung der Unterrichtspraktika gemäß§ 8 dieser Studienordnung 4. Einen Leistungsnachweis im Lehrgebiet Musikdidaktik( C1, C2 oder C3)
5. Nachweis der fachpraktischen Prüfung.
§ 15 Fach Sport
( 1)
Studienziele
Mit der Ausbildung im Fach Sport sollen die Studierenden sportwissenschaftliches, sportdidaktisches und sportpraktisches Wissen und Können mit dem Ziel der integrativen Anwendung im Schulsport der Primarstufe erwerben. Sie sollen befähigt werden, einen Sportunterricht in der Primarstufe zu gestalten, der auf die harmonische Gesamtentwicklung des Kindes, auf die Ausformung seiner Individualität, auf die Förderung seiner Gesundheit, die Erhöhung seiner Bewegungsfähigkeit und Bewegungsfreude sowie auf die Entwicklung seiner sozialen und sportlichen Handlungsfähigkeit zielt.
( 2)
Besondere Zulassungsvoraussetzungen Zugangsvoraussetzung ist ein sportärztliches Unbedenklichkeitsattest und eine sportpraktische Eignungsprüfung. Näheres regelt die" Ordnung zur Durchführung von sportpraktischen Eignungsprüfungen.".
( 3) Studieninhalte
Das Studium umfasst folgende Bereiche und Teilgebiete: Sporttheoretische Grundlagen
-
Sportbiologische Grundlagen
Grundlagen der Bewegungslehre
Grundlagen der Sportpädagogik
-
-
( 4)
Bewegungsschulung- Grundlagen Leichtathletik Bewegungsschulung- Grundlagen Turnen
Bewegen im Wasser- Schwimmen,
Bewegungsschulung- Grundlagen Gymnastik/ Tanz.
Besondere Lehrveranstaltungen
Die folgende Lehrveranstaltung kann wahlweise im Grund- oder Hauptstudium belegt werden:
( 5)
Praktikum für Winter- oder Wasserfahrsport.
Schulpraktische Studien
Ein fachdidaktisches Tagespraktikum wird in Verbindung mit Lehrveranstaltungen im Bereich Fachdidaktik im Hauptstudium im Umfang von 1 SWS durchgeführt. Zur Vorbereitung und Auswertung des Blockpraktikums/ der Blockpraktika werden Lehrveranstaltungen bzw. Konsultationen angeboten. Grundsätzliches regelt § 8 dieser Studienordnung.
( 6)
Aufbau des Studiums
Das Studium umfasst ein viersemestriges Grundstudium mit einem Umfang von 14 SWS, das mit einer Zwischenprüfung abzuschließen ist. Das Hauptstudium umfasst drei Semester mit einem Stundenvolumen von 11 SWS.
Grundstudium
Das für das Grundstudium zur Verfügung stehende Stundenvolumen von 14 SWS verteilt sich wie folgt auf die Bereiche und Teilgebiete des Faches Sport: Sporttheoretische Grundlagen
-
-
-
Sportbiologische Grundlagen
2 SWS
-
Grundlagen der Bewegungslehre
1 SWS
Grundlagen der Sportpädagogik
1 SWS
Theorie und Praxis der Sportarten und Sportbereiche
Sportartenübergreifendes Teilgebiet
1 SWS
-
Kleine Spiele
1 SWS
Bewegungsschulung- Grundlagen Leichtathletik
3 SWS
Bewegungsschulung- Grundlagen Turnen
3 SWS
Bewegen im Wasser- Schwimmen Hauptstudium
2 SWS
-
-
Das für das Hauptstudium zur Verfügung stehende Stundenvolumen von 11 SWS verteilt sich wie folgt auf die Bereiche und Teilgebiete des Faches Sport:
-
Sportdidaktik der Primarstufe
4 SWS
Theorie und Praxis der Sportarten und Sportbereiche Spiele( Wahlpflichtausbildung- 2 von 4 nach Wahl)
Basketball
• Handball
• Fußball
4 SWS
-
Sportdidaktik der Primarstufe.
Theorie und Praxis der Sportarten und Sportbereiche ( Pflicht- und Wahlpflichtausbildung)
Sportartenübergreifendes Teilgebiet
- Kleine Spiele
- Spiele
• Basketball
• Handball
• Fußball
• Volleyball
bru
-
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• Volleyball
Bewegungsschulung- Grundlagen Gymnastik/ Tanz
Zwischenprüfung
3 SWS
Die Zwischenprüfung im weiteren Fach Sport erfolgt auf der Grundlage der" Besonderen Prüfungsbestimmungen für das Fach Sport( 25 SWS) an der Universität Potsdam" in der jeweils amtlichen Fassung.
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