( 8) Fachpraktische Prüfung
Die Prüfung im Bereich Theorie und Praxis der Sportarten/ Sportbereiche findet in allen Sportarten/ Sportbereichen der Pflicht- und Wahlpflichtausbildung des Grundund Hauptstudiums statt. Die Prüfung wird in der Regel unmittelbar nach Abschluss der Studien in der jeweiligen Sportart/ dem jeweiligen Sportbereich abgeschlossen und besteht aus
a) einer Prüfung des sportpraktischen Könnens und b) einer Prüfung der sportartspezifischen Kenntnisse, einschließlich der methodischen Kenntnisse in dieser Sportart/ diesem Sportbereich.
Die Prüfung b) erfolgt in einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht von mindestens 45 Minuten Dauer. Die Aufgaben für die Prüfung des sportpraktischen Könnens sind in einer gesonderten Ausführungsbestimmung festgelegt.
( 9)
Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studi
ums
Für die Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis über das erfolgreich abgeschlossene Grundstudium( Zwischenprüfungszeugnis)
2. Teilnahmenachweis über den Besuch der Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen des Hauptstudiums im Umfang von 11 SWS
3. Nachweis über die erfolgreiche Durchführung der Unterrichtspraktika gemäß§ 8 dieser Studienordnung 4. Ein Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium in Sportdidaktik
5. Nachweis der sportpraktischen Prüfungen( Spiele, Bewegungsschulung- Grundlagen Gymnastik/ Tanz) 6. Nachweis über die Ausbildung in" Erste Hilfe" 7. Befähigungsnachweis als Rettungsschwimmer( Silber)
8. Teilnahmenachweis
Wasserfahrsportlager.
am
Winter
oder
IV. Besondere Bestimmungen für das Studium von Lernbereichen
§ 16 Lernbereich Gesellschaftslehre
( 1)
Studienziele
Das Studium des Lernbereiches Gesellschaftslehre ist ein exemplarisch- problembezogenes Studium unter besonderer Berücksichtigung von inhaltlichen Querschnittsproblemen, die vorrangig die Unterrichtsfächer Politische Bildung, Geschichte und Erdkunde in den Jahrgangsstufen 5 und 6 betreffen.
Die Ziele und Aufgaben des Studiums bestehen darin: durch fachbezogene Studien von ausgewählten Aspekten der Politikwissenschaft, der Geschichte und Geographie grundlegende Kenntnisse, Fragestellungen und Methoden zu vermitteln. Dabei soll der spezifische Beitrag des jeweiligen Sachverhaltes bezüglich der Verschränkung von politischen, historischen und geographischen Faktoren des gewählten Problembereiches besondere Berücksichtigung finden;
- durch fächerübergreifende und fächerverbindende Studien die Komplexität gesellschaftlicher Wirklichkeit heranzuführen und eine dem Integrationsanliegen
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-
( 2)
des Lernbereiches Gesellschaftslehre entsprechende Auswahl einzelwissenschaftlicher Komponenten vorzunehmen.
durch integrative didaktische Studien zu ermöglichen, dass Inhalte und Arbeitsweisen unter pädagogischen, psychologischen und fachdidaktischen Aspekten ausgewählt, begründet sowie in der Unterrichtsgestaltung im Lernbereich Gesellschaftslehre angewendet werden können.
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Studium des Lernbereiches Gesellschaftslehre wird nur zugelassen, wer als Fach I ein gesellschaftswissenschaftliches Unterrichtsfach( Politische Bildung, Geschichte, Erdkunde) wählt oder gewählt hat.
( 3)
Studieninhalte
Der Lernbereich Gesellschaftslehre umfasst sowohl disziplinäre, interdisziplinäre als auch fachdidaktische Studieninhalte, die sich an den Unterrichtsfächern Politische Bildung, Geschichte und Erdkunde orientieren.
Fachliche und interdisziplinäre Studien
Ausgewählte Inhalte aus der Politikwissenschaft ( mit Bezügen auf Aspekte der Fächer Geschichte und Erdkunde)
Ausgewählte Inhalte aus der Geschichte
( mit Bezügen auf Aspekte der Fächer Politische Bildung und Erdkunde)
Ausgewählte Inhalte aus der Geographie( mit Bezügen auf Aspekte der Fächer Geschichte und Politische Bildung)
Mindestens zwei der genannten Fachdisziplinen sind im Umfang von je 4 bzw. 5 SWS zu studieren. Davon ist das jeweils gewählte gesellschaftswissenschaftliche Fach I
ausgenommen.
Interdisziplinäre Studien
Integrative Projekte mit thematischen Bezügen zu Inhalten der Fächer Politikwissenschaft, Geschichte und Geographie
Didaktik des Lernbereiches Gesellschaftslehre
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-
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ausgewählte fachdidaktische Grundlagen der Bezugsfächer Politische Bildung, Geschichte, Erdkunde in den Jahrgangsstufen 5 und 6 ( C) Unterrichtsgestaltung im Lernbereich Gesellschafts
lehre
Integrierte bereichspezifische Unterrichtsprojekte
Besondere Lehrveranstaltungen Besondere Lehrveranstaltungen im Rahmen der Studien für diesen Lernbereich sind Projekte und Exkursionen. Sie dienen der Entwicklung der fachlich- inhaltlichen, fachpraktischen und didaktischen Kompetenz der Studierenden. Sie finden in der Regel semesterbegleitend statt.
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Schulpraktische Studien
Ein fachdidaktisches Tagespraktikum wird in Verbindung mit Lehrveranstaltungen im Bereich Fachdidaktik im Hauptstudium im Umfang von 1 SWS durchgeführt. Zur Vorbereitung und Auswertung des Blockprakti