Heft 
(2000) 12
Seite
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( 8) Fachpraktische Prüfung

Die Prüfung im Bereich Theorie und Praxis der Sportar­ten/ Sportbereiche findet in allen Sportarten/ Sportberei­chen der Pflicht- und Wahlpflichtausbildung des Grund­und Hauptstudiums statt. Die Prüfung wird in der Regel unmittelbar nach Abschluss der Studien in der jeweiligen Sportart/ dem jeweiligen Sportbereich abgeschlossen und besteht aus

a) einer Prüfung des sportpraktischen Könnens und b) einer Prüfung der sportartspezifischen Kenntnisse, einschließlich der methodischen Kenntnisse in dieser Sportart/ diesem Sportbereich.

Die Prüfung b) erfolgt in einer schriftlichen Arbeit unter Aufsicht von mindestens 45 Minuten Dauer. Die Aufga­ben für die Prüfung des sportpraktischen Könnens sind in einer gesonderten Ausführungsbestimmung festgelegt.

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Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studi­

ums

Für die Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Nachweis über das erfolgreich abgeschlossene Grundstudium( Zwischenprüfungszeugnis)

2. Teilnahmenachweis über den Besuch der Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen des Hauptstudiums im Umfang von 11 SWS

3. Nachweis über die erfolgreiche Durchführung der Unterrichtspraktika gemäß§ 8 dieser Studienordnung 4. Ein Leistungsnachweis aus dem Hauptstudium in Sportdidaktik

5. Nachweis der sportpraktischen Prüfungen( Spiele, Bewegungsschulung- Grundlagen Gymnastik/ Tanz) 6. Nachweis über die Ausbildung in" Erste Hilfe" 7. Befähigungsnachweis als Rettungsschwimmer( Sil­ber)

8. Teilnahmenachweis

Wasserfahrsportlager.

am

Winter­

oder

IV. Besondere Bestimmungen für das Studium von Lernbereichen

§ 16 Lernbereich Gesellschaftslehre

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Studienziele

Das Studium des Lernbereiches Gesellschaftslehre ist ein exemplarisch- problembezogenes Studium unter besonde­rer Berücksichtigung von inhaltlichen Querschnittsprob­lemen, die vorrangig die Unterrichtsfächer Politische Bildung, Geschichte und Erdkunde in den Jahrgangsstu­fen 5 und 6 betreffen.

Die Ziele und Aufgaben des Studiums bestehen darin: durch fachbezogene Studien von ausgewählten As­pekten der Politikwissenschaft, der Geschichte und Geographie grundlegende Kenntnisse, Fragestellun­gen und Methoden zu vermitteln. Dabei soll der spe­zifische Beitrag des jeweiligen Sachverhaltes bezüg­lich der Verschränkung von politischen, historischen und geographischen Faktoren des gewählten Prob­lembereiches besondere Berücksichtigung finden;

- durch fächerübergreifende und fächerverbindende Studien die Komplexität gesellschaftlicher Wirklich­keit heranzuführen und eine dem Integrationsanliegen

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des Lernbereiches Gesellschaftslehre entsprechende Auswahl einzelwissenschaftlicher Komponenten vor­zunehmen.

durch integrative didaktische Studien zu ermöglichen, dass Inhalte und Arbeitsweisen unter pädagogischen, psychologischen und fachdidaktischen Aspekten aus­gewählt, begründet sowie in der Unterrichtsgestal­tung im Lernbereich Gesellschaftslehre angewendet werden können.

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Studium des Lernbereiches Gesellschaftslehre wird nur zugelassen, wer als Fach I ein gesellschaftswissen­schaftliches Unterrichtsfach( Politische Bildung, Ge­schichte, Erdkunde) wählt oder gewählt hat.

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Studieninhalte

Der Lernbereich Gesellschaftslehre umfasst sowohl dis­ziplinäre, interdisziplinäre als auch fachdidaktische Stu­dieninhalte, die sich an den Unterrichtsfächern Politische Bildung, Geschichte und Erdkunde orientieren.

Fachliche und interdisziplinäre Studien

Ausgewählte Inhalte aus der Politikwissenschaft ( mit Bezügen auf Aspekte der Fächer Geschichte und Erdkunde)

Ausgewählte Inhalte aus der Geschichte

( mit Bezügen auf Aspekte der Fächer Politische Bil­dung und Erdkunde)

Ausgewählte Inhalte aus der Geographie( mit Bezü­gen auf Aspekte der Fächer Geschichte und Politi­sche Bildung)

Mindestens zwei der genannten Fachdisziplinen sind im Umfang von je 4 bzw. 5 SWS zu studieren. Davon ist das jeweils gewählte gesellschaftswissenschaftliche Fach I

ausgenommen.

Interdisziplinäre Studien

Integrative Projekte mit thematischen Bezügen zu Inhal­ten der Fächer Politikwissenschaft, Geschichte und Geo­graphie

Didaktik des Lernbereiches Gesellschaftslehre

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ausgewählte fachdidaktische Grundlagen der Bezugs­fächer Politische Bildung, Geschichte, Erdkunde in den Jahrgangsstufen 5 und 6 ( C) Unterrichtsgestaltung im Lernbereich Gesellschafts­

lehre

Integrierte bereichspezifische Unterrichtsprojekte

Besondere Lehrveranstaltungen Besondere Lehrveranstaltungen im Rahmen der Studien für diesen Lernbereich sind Projekte und Exkursionen. Sie dienen der Entwicklung der fachlich- inhaltlichen, fachpraktischen und didaktischen Kompetenz der Studie­renden. Sie finden in der Regel semesterbegleitend statt.

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Schulpraktische Studien

Ein fachdidaktisches Tagespraktikum wird in Verbin­dung mit Lehrveranstaltungen im Bereich Fachdidaktik im Hauptstudium im Umfang von 1 SWS durchgeführt. Zur Vorbereitung und Auswertung des Blockprakti­