Heft 
(2000) 12
Seite
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kums/ der Blockpraktika werden Lehrveranstaltungen bzw. Konsultationen angeboten. Grundsätzliches regelt § 8 dieser Studienordnung.

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Aufbau des Studiums Grundstudium

Das Grundstudium umfasst 14 bzw. 15 SWS( Pflichtver­anstaltungen) und soll im Regelfall nach dem 4. Semes­ter abgeschlossen sein.

Fachliche Studien mit interdisziplinären Bezügen

-

-

Ausgewählte Aspekte aus der Politikwissenschaft ( Interessen und Konflikte, Grundrechte, politische Sozialisation u.a.)

Ausgewählte Aspekte aus der Geschichte

4 SWS

( Kultur- bzw. sozialgeschichtliche Grundfragen in der Frühzeit, im Mittelalter u.a.)

5 SWS

Ausgewählte Aspekte aus der Geographie ( Grundzüge der Geographie Deutschlands und Euro­pas) 4 SWS

Zwei der genannten Fachdisziplinen sind im Umfang von 4 bzw. 5 SWS zu studieren. Wenn eine der Fachdiszipli­nen als Fach I studiert wird, kann diese nicht gewählt werden.

Interdisziplinäre Studien

Integrative Unterrichtsprojekte mit thematischen Bezü­gen zu Inhalten der Fächer Politikwissenschaft, Ge­schichte und Erdkunde

6 SWS

Bestandteil des Grundstudiums ist darüber hinaus die Teilnahme an einer Tagesexkursion.

Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab.

Hauptstudium

Das Hauptstudium umfasst 10 SWS.

Didaktik des Lernbereiches Gesellschaftslehre

-

( 7)

Unterrichtsgestaltung im Lernbereich Gesellschafts­

lehre

bau

( lernbereichsspezifische didaktische Grundlagen der Bezugsfächer Politische Bildung, Geschichte, Erd­kunde in den Jahrgangsstufen 5 und 6 6 SWS Integrierte bereichspezifische Unterrichtsprojekt( e)

4 SWS

Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studi­

ums

Zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Grundstu­diums( Zwischenprüfungszeugnis)

2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen des Haupt­studiums im Umfang von 10 SWS

3. Nachweis über die erfolgreiche Durchführung der Unterrichtspraktika gemäß§ 8 dieser Studienord­

nung.

4. Zwei Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium, davon einer aus dem Bereich der Lernbereichsdidak­tik und einer über die Teilnahme an einem Unter­richtsprojekt.

§ 17 Lernbereich Naturwissenschaften

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Studienziele

Durch das Studium des Lernbereiches Naturwissenschaf­ten sollen die Studierenden eine wissenschaftliche Quali­fikation für das Erteilen des Unterrichts im Lernbereich Naturwissenschaften in den Klassen 5 und 6 erwerben. Diese umfasst

-

ausgewählte fachwissenschaftliche Grundlagen in den naturwissenschaftlichen Bezugsfächern des Lernbereichs( Biologie, Physik, Arbeitslehre)

- die Fähigkeit zur Integration des fachlichen Wissens mit Blick auf die interdisziplinäre Erschließung von Bereichen der natürlichen und technischen Umwelt ( ausgewählt unter dem Aspekt sinnstiftenden Lernens von Grundschülern) sowie

-

im Hinblick auf fächerübergreifendes Unterrichten ausgewähltes fachdidaktisches und grundschuldidak­2 tisches Wissen und Können.

( 2)

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Studium des Lernbereiches Naturwissenschaften wird nur zugelassen, wer als Fach I ein naturwissen­schaftliches Unterrichtsfach( Biologie, Chemie, Physik, Arbeitslehre) wählt oder gewählt hat.

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( 3) Studieninhalte

Die Inhalte des Studiums beziehen sich auf folgende Bereiche und Teilgebiete:

Fachwissenschaftliche Grundlagen

-

-

Ausgewählte Aspekte aus der Arbeitslehre oder Ausgewählte Aspekte aus der Biologie oder Ausgewählte Aspekte aus der Physik

Interdisziplinäre Grundlagen( Integrationsbereich)

-

Ausgewählte Aspekte aus der natürlichen Umwelt Ausgewählte Aspekte aus der technisch gestalteten Umwelt

Grundfragen einer gesundheitsfördernden Lebensges­taltung

Projekt( zu interdisziplinären Themen)

Grundlagen der Didaktik des Lernbereiches Naturwis­senschaften

-

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Naturwissenschaftlich- technisches Lernen in der Jahrgangsstufe 5/6

Unterrichtsgestaltung im Lernbereich Naturwissen­

schaften

fachdidaktische Grundlagen der Bezugsfächer( Bio­logie, Physik, Arbeitsehre/ Technik)

Besondere Lehrveranstaltungen Besondere Lehrveranstaltungen im Sinne dieser Studien­ordnung sind Projekte, Exkursionen, Fachpraktika. Sie dienen der Erweiterung und Vertiefung der fachprakti­schen und fachdidaktischen Kompetenz der Studierenden und finden in der Regel semesterbegleitend statt.

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Schulpraktische Studien

Ein fachdidaktisches Tagespraktikum wird in Verbin­dung mit Lehrveranstaltungen im Bereich Fachdidaktik im Hauptstudium im Umfang von 1 SWS durchgeführt.

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