kums/ der Blockpraktika werden Lehrveranstaltungen bzw. Konsultationen angeboten. Grundsätzliches regelt § 8 dieser Studienordnung.
( 6)
Aufbau des Studiums Grundstudium
Das Grundstudium umfasst 14 bzw. 15 SWS( Pflichtveranstaltungen) und soll im Regelfall nach dem 4. Semester abgeschlossen sein.
Fachliche Studien mit interdisziplinären Bezügen
-
-
Ausgewählte Aspekte aus der Politikwissenschaft ( Interessen und Konflikte, Grundrechte, politische Sozialisation u.a.)
Ausgewählte Aspekte aus der Geschichte
4 SWS
( Kultur- bzw. sozialgeschichtliche Grundfragen in der Frühzeit, im Mittelalter u.a.)
5 SWS
Ausgewählte Aspekte aus der Geographie ( Grundzüge der Geographie Deutschlands und Europas) 4 SWS
Zwei der genannten Fachdisziplinen sind im Umfang von 4 bzw. 5 SWS zu studieren. Wenn eine der Fachdisziplinen als Fach I studiert wird, kann diese nicht gewählt werden.
Interdisziplinäre Studien
Integrative Unterrichtsprojekte mit thematischen Bezügen zu Inhalten der Fächer Politikwissenschaft, Geschichte und Erdkunde
6 SWS
Bestandteil des Grundstudiums ist darüber hinaus die Teilnahme an einer Tagesexkursion.
Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab.
Hauptstudium
Das Hauptstudium umfasst 10 SWS.
Didaktik des Lernbereiches Gesellschaftslehre
-
( 7)
Unterrichtsgestaltung im Lernbereich Gesellschafts
lehre
bau
( lernbereichsspezifische didaktische Grundlagen der Bezugsfächer Politische Bildung, Geschichte, Erdkunde in den Jahrgangsstufen 5 und 6 6 SWS Integrierte bereichspezifische Unterrichtsprojekt( e)
4 SWS
Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studi
ums
Zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis des erfolgreich abgeschlossenen Grundstudiums( Zwischenprüfungszeugnis)
2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen des Hauptstudiums im Umfang von 10 SWS
3. Nachweis über die erfolgreiche Durchführung der Unterrichtspraktika gemäß§ 8 dieser Studienord
nung.
4. Zwei Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium, davon einer aus dem Bereich der Lernbereichsdidaktik und einer über die Teilnahme an einem Unterrichtsprojekt.
§ 17 Lernbereich Naturwissenschaften
( 1)
Studienziele
Durch das Studium des Lernbereiches Naturwissenschaften sollen die Studierenden eine wissenschaftliche Qualifikation für das Erteilen des Unterrichts im Lernbereich Naturwissenschaften in den Klassen 5 und 6 erwerben. Diese umfasst
-
ausgewählte fachwissenschaftliche Grundlagen in den naturwissenschaftlichen Bezugsfächern des Lernbereichs( Biologie, Physik, Arbeitslehre)
- die Fähigkeit zur Integration des fachlichen Wissens mit Blick auf die interdisziplinäre Erschließung von Bereichen der natürlichen und technischen Umwelt ( ausgewählt unter dem Aspekt sinnstiftenden Lernens von Grundschülern) sowie
-
im Hinblick auf fächerübergreifendes Unterrichten ausgewähltes fachdidaktisches und grundschuldidak2 tisches Wissen und Können.
( 2)
Zulassungsvoraussetzungen
Zum Studium des Lernbereiches Naturwissenschaften wird nur zugelassen, wer als Fach I ein naturwissenschaftliches Unterrichtsfach( Biologie, Chemie, Physik, Arbeitslehre) wählt oder gewählt hat.
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( 3) Studieninhalte
Die Inhalte des Studiums beziehen sich auf folgende Bereiche und Teilgebiete:
Fachwissenschaftliche Grundlagen
-
-
Ausgewählte Aspekte aus der Arbeitslehre oder Ausgewählte Aspekte aus der Biologie oder Ausgewählte Aspekte aus der Physik
Interdisziplinäre Grundlagen( Integrationsbereich)
-
Ausgewählte Aspekte aus der natürlichen Umwelt Ausgewählte Aspekte aus der technisch gestalteten Umwelt
Grundfragen einer gesundheitsfördernden Lebensgestaltung
Projekt( zu interdisziplinären Themen)
Grundlagen der Didaktik des Lernbereiches Naturwissenschaften
-
( 4)
Naturwissenschaftlich- technisches Lernen in der Jahrgangsstufe 5/6
Unterrichtsgestaltung im Lernbereich Naturwissen
schaften
fachdidaktische Grundlagen der Bezugsfächer( Biologie, Physik, Arbeitsehre/ Technik)
Besondere Lehrveranstaltungen Besondere Lehrveranstaltungen im Sinne dieser Studienordnung sind Projekte, Exkursionen, Fachpraktika. Sie dienen der Erweiterung und Vertiefung der fachpraktischen und fachdidaktischen Kompetenz der Studierenden und finden in der Regel semesterbegleitend statt.
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Schulpraktische Studien
Ein fachdidaktisches Tagespraktikum wird in Verbindung mit Lehrveranstaltungen im Bereich Fachdidaktik im Hauptstudium im Umfang von 1 SWS durchgeführt.
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