Heft 
(2000) 12
Seite
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Zur Vorbereitung und Auswertung des Blockprakti­kums/ der Blockpraktika werden Lehrveranstaltungen bzw. Konsultationen angeboten. Grundsätzliches regelt § 8 dieser Studienordnung.

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Aufbau des Studiums Grundstudium

Das Grundstudium umfasst 12 bzw. 13 SWS( Pflichtver­anstaltungen) und soll in der Regel nach dem 4. Semester abgeschlossen sein.

Fachwissenschaftliche Grundlagen( 12- 13 SWS) Ausgewählte Aspekte aus der Arbeitslehre

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Grundlagen stoffumsetzender Technischer Syste­me/ Einführung in die Fertigungstechnik 3 SWS

Grundlagen sozioökonomischer Systeme/ Haus­haltsführung und Ernährungslehre 3 SWS

Ausgewählte Aspekte aus der Biologie

Allgemeine Botanik

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Allgemeine Zoologie

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Pflanzenbestimmungsübungen

Tierbestimmungsübungen

. Mensch und Umwelt

Ausgewählte Aspekte aus der Physik

.

Einführung in die Physik Praktikum Physik

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Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studi­

ums

Zur Bescheinigung eines ordnungsgemäßen Studiums sind folgende Unterlagen vorzulegen:

1. Nachweis über das erfolgreich abgeschlossene Grundstudium( Zwischenprüfungszeugnis)

2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Pflicht­und Wahlpflichtveranstaltungen des Hauptstudiums im Umfang von 12-13 SWS

3. Nachweis über die erfolgreiche Durchführung der Unterrichtspraktika gemäß§ 8 dieser Studienordnung 4. Zwei Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium, davon einer aus der Didaktik und einer aus dem In­tegrationsbereich.

§ 18 Musisch- ästhetischer Lernbereich

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2 SWS 2 SWS 1 SWS 1 SWS

1 SWS

4 SWS 2 SWS

Zwei der genannten Fachdisziplinen sind im Umfang von je 6 bzw. 7 SWS zu studieren. Wenn eine der Fachdis­ziplinen als Fach I studiert wird, kann diese nicht ge­wählt werden.

Bestandteile des Grundstudiums sind weiterhin die Teil­nahme an einer Tagesexkursion und an einem Fachprak­tikum in einer der gewählten Fachdisziplinen.

Das Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung ab.

Hauptstudium

Das Hauptstudium umfasst 12 bzw.13 SWS. Interdisziplinäre Grundlagen( Integrationsbereich)

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6 SWS

Naturphänomene in der Lebenswelt von Kindern

2 SWS Ausgewählte Aspekte aus der technisch gestalteten Umwelt 2 SWS Grundfragen einer gesundheitsfördernden Lebensges­taltung

2 SWS

Projekt( zu einem interdisziplinären Thema) Didaktik des Lernbereiches Naturwissenschaften

6-7 SWS

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- Naturwissenschaftlich- technisches Lernen in der Jahrgangsstufe 5/6 2 SWS

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Unterrichtsgestaltung im Lernbereich Naturwissen­1 SWS

schaften

Einführung in die Fachdidaktik der Biologie*

1 SWS

Einführung in die Fachdidaktik der Physik* 2 SWS Einführung in die Lernfelddidaktik Arbeitslehre*

2 SWS

* Es sind mindestens zwei fachdidaktische Themen entsprechend der gewählten Fachdisziplinen zu studieren.

Studienziele

Das Studium des musisch- ästhetischen Lernbereichs soll dazu dienen, notwendige Einsichten, fachliche Kenntnis­se, Fähigkeiten und Fertigkeiten und individuelle Rezep­tionsmöglichkeiten in der Auseinandersetzung mit dem ästhetischen Erfahrungsfeld zu erwerben.

Bei Beendigung des Studiums sollen die Studierenden verfügen über:

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ästhetische Erfahrungsfähigkeit im Sinne reflektierter Erfahrung

Kenntnis wesentlicher entwicklungspsychologischer und anthropologischer Grundlagen der ästhetischen Erziehung

Einsichten in die Erkenntnisfunktion des Ästheti­schen

Kenntnis von Erkenntniswegen und-formen des Ästhetischen

Kenntnis wesentlicher ästhetischer Erziehungskon­zepte

Fähigkeiten und Fertigkeiten der künstlerisch­ästhetischen Auseinandersetzung mit Phänomenen der Wirklichkeit

Fähigkeit der sinnlichen Wahrnehmung, Rezeption, Interpretation und Produktion ästhetischer Objekte.

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Studium des musisch- ästhetischen Lernbereiches wird zugelassen, wer als Fach I ein musisch- ästhetisches Unterrichtsfach( Musik, Kunst oder Sport) wählt oder gewählt hat.

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Schulpraktische Studien

Ein fachdidaktisches Tagespraktikum wird in Verbin­dung mit Lehrveranstaltungen im Bereich Fachdidaktik im Hauptstudium im Umfang von 1 SWS durchgeführt. Zur Vorbereitung und Auswertung des Blockprakti­kums/ der Blockpraktika werden Lehrveranstaltungen bzw. Konsultationen angeboten. Grundsätzliches regelt § 8 dieser Studienordnung.

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Studieninhalte

Das Studium des Musisch- ästhetischen Lernbereichs gliedert sich in fünf aufeinander bezogene Schwerpunk­

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