I. Rechts- und Verwaltungsvor
schriften
Studienordnung
für den berufsbegleitenden Studiengang im Fach" Lebensgestaltung- Ethik- Religionskunde" für die Sekundarstufe I an der Universität Potsdam
Vom 21. Januar 1999
Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991 ( GVB1. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1996( GVBl. I S. 173) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät I¹ der Universität Potsdam am 21. Januar 1999 die folgende Studienordnung erlassen: 2
§ 1
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Ziele und Besonderheiten des berufsbegleitenden Studiengangs
( 1) Der Studiengang" Lebensgestaltung- Ethik- Religionskunde" dient der Lehrerausbildung für das gleichnamige Schulfach, das einen eigenen systematischen Zugang zu Wert- und Orientierungsfragen eröffnen soll. Das Studium soll die Fähigkeit vermitteln, Schülerinnen und Schüler über Grundfragen religiös oder philosophisch formulierter Wert- und Lebensorientierung zu unterrichten, diese mit ihnen unvoreingenommen zu erörtern und sie so zur selbständigen Urteilsbildung und zu eigenständigen Entscheidungen zu befähigen. Dabei soll die Toleranz gegenüber jeweils anderen Sichtweisen als Teil der Freiheit erkannt und eingeübt werden, so dass die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, Formen der Gefährdung dieser Freiheit zu erkennen und ihnen selbstbewusst zu widerste- doar hen. Mangels eines etablierten wissenschaftlichen Bezugsfaches integrieren die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen dieser Studienordnung Beiträge verschiedener angesprochener Fächer unter den Bildungsund Erziehungszielen, die das Unterrichtsfach begründen. Ihre Umsetzung für die Belange der Lehrerausbildung setzt neben soliden Fachkenntnissen in den Schnittbereichen der beteiligten Wissenschaftsdisziplinen vor allem auf die Vermittlung vernetzter und anschlussfähiger Kenntnisse, Einsichten und Fertigkeiten sowie die Befähigung zur Wahrnehmung der in diesem Fach spezifischen Lehrerrolle. Für dieses zuletzt genannte Ziel ist das in dieser Studienordnung genannte Kommunikationstraining von entscheidender Bedeutung; es dient der pädagogischen Interaktionsfähigkeit und stellt keine therapeutische Komponente dar.
( 2) Der in der Regel berufsbegleitende Charakter der Studien bedingt eine enge Verzahnung von wissenschaftlichem Studium und schulischer Praxis mit ent
1 Zwischenzeitlich umbenannt in Philosophische Fakultät
2 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 26. September 2000
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sprechenden Konsequenzen für die Curricula der verschiedenen Teilstudienbereiche. Da es sich um Erwachsenenbildung für berufserfahrene Studierende handelt, ist im Lehrangebot den Vorstellungen und Wünschen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer soweit fachlich vertretbar- entgegenzukommen.
§ 2
Zulassungsvoraussetzungen
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( 1) Voraussetzung zur Teilnahme an dem berufsbegleitenden Studiengang„ Lebensgestaltung- Ethik- Religionskunde" ist in der Regel eine Lehrbefähigung gem.§ 71 Abs. 1 Erstes Schulreformgesetz, die Tätigkeit als Lehrkraft im Land Brandenburg und die Zustimmung des Staatlichen Schulamts zum Erweiterungsstudium.
( 2) Über Ausnahmeregelungen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
( 3) Nach der Zulassung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Universität Potsdam mit allen studentischen Rechten und Pflichten immatrikuliert.
§ 3 Studienfachberatung und Anrechnung bereits absolvierter Studien
( 1) Vor der Aufnahme in den berufsbegleitenden Studiengang findet eine obligatorische Studienberatung durch Studienfachberater statt. In ihr werden die Studienanforderungen erläutert und möglicherweise noch erforderliche Vorbereitungen festgelegt.
( 2) Bereits erbrachte wissenschaftliche Studienleistungen oder vorhandene Qualifikationen können auf den berufsbegleitenden Studiengang angerechnet werden, sofern Entsprechungen zu Inhaltskomplexen dieser Studienordnung( einzelne oder mehrere der Pflichtveranstaltungen) feststellbar sind. Über Widmung und Umfang entscheidet auf Antrag das Landesprüfungsamt im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss.
§ 4 Zeitliche Studienstruktur
( 1) Der berufsbegleitende Studiengang„ Lebensgestaltung- Ethik- Religionskunde" umfasst 58 Semesterwochenstunden( SWS) und erstreckt sich in der Regel auf sechs Semester.
( 2) Der berufsbegleitende Studiengang ist zeitlich unterteilt in ein drei Semester umfassendes Grundstudium und ein darauf aufbauendes, drei Semester betragendes Hauptstudium. Als Abschluss des Grundstudiums wird eine Zwischenprüfung auf der Grundlage der prüfungsrelevanten Leistungsnachweise des Grundstudiums bestätigt( Kumulative Zwischenprüfung).