Heft 
(2000) 14
Seite
126
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I. Rechts- und Verwaltungsvor­

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Studienordnung

für den berufsbegleitenden Studiengang im Fach" Lebensgestaltung- Ethik- Religi­onskunde" für die Sekundarstufe I an der Universität Potsdam

Vom 21. Januar 1999

Gemäß§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes( BbgHG) vom 24. Juni 1991 ( GVB1. S. 156), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 1996( GVBl. I S. 173) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam am 21. Januar 1999 die folgende Studienordnung erlas­sen: 2

§ 1

-

Ziele und Besonderheiten des berufsbeglei­tenden Studiengangs

( 1) Der Studiengang" Lebensgestaltung- Ethik- Reli­gionskunde" dient der Lehrerausbildung für das gleich­namige Schulfach, das einen eigenen systematischen Zugang zu Wert- und Orientierungsfragen eröffnen soll. Das Studium soll die Fähigkeit vermitteln, Schüle­rinnen und Schüler über Grundfragen religiös oder philosophisch formulierter Wert- und Lebensorientie­rung zu unterrichten, diese mit ihnen unvoreingenom­men zu erörtern und sie so zur selbständigen Urteils­bildung und zu eigenständigen Entscheidungen zu befähigen. Dabei soll die Toleranz gegenüber jeweils anderen Sichtweisen als Teil der Freiheit erkannt und eingeübt werden, so dass die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, Formen der Gefährdung dieser Frei­heit zu erkennen und ihnen selbstbewusst zu widerste- doar hen. Mangels eines etablierten wissenschaftlichen Bezugsfaches integrieren die inhaltlichen Schwer­punktsetzungen dieser Studienordnung Beiträge ver­schiedener angesprochener Fächer unter den Bildungs­und Erziehungszielen, die das Unterrichtsfach begrün­den. Ihre Umsetzung für die Belange der Lehrerausbil­dung setzt neben soliden Fachkenntnissen in den Schnittbereichen der beteiligten Wissenschaftsdiszipli­nen vor allem auf die Vermittlung vernetzter und an­schlussfähiger Kenntnisse, Einsichten und Fertigkeiten sowie die Befähigung zur Wahrnehmung der in diesem Fach spezifischen Lehrerrolle. Für dieses zuletzt ge­nannte Ziel ist das in dieser Studienordnung genannte Kommunikationstraining von entscheidender Bedeu­tung; es dient der pädagogischen Interaktionsfähigkeit und stellt keine therapeutische Komponente dar.

( 2) Der in der Regel berufsbegleitende Charakter der Studien bedingt eine enge Verzahnung von wissen­schaftlichem Studium und schulischer Praxis mit ent­

1 Zwischenzeitlich umbenannt in Philosophische Fakultät

2 Genehmigt durch den Rektor der Universität Potsdam am 26. September 2000

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sprechenden Konsequenzen für die Curricula der ver­schiedenen Teilstudienbereiche. Da es sich um Er­wachsenenbildung für berufserfahrene Studierende handelt, ist im Lehrangebot den Vorstellungen und Wünschen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer soweit fachlich vertretbar- entgegenzukommen.

§ 2

Zulassungsvoraussetzungen

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( 1) Voraussetzung zur Teilnahme an dem berufsbe­gleitenden Studiengang Lebensgestaltung- Ethik- Religionskunde" ist in der Regel eine Lehrbefähigung gem.§ 71 Abs. 1 Erstes Schulreformgesetz, die Tätig­keit als Lehrkraft im Land Brandenburg und die Zu­stimmung des Staatlichen Schulamts zum Erweite­rungsstudium.

( 2) Über Ausnahmeregelungen entscheidet der Prü­fungsausschuss im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

( 3) Nach der Zulassung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Universität Potsdam mit allen studentischen Rechten und Pflichten immatrikuliert.

§ 3 Studienfachberatung und Anrechnung be­reits absolvierter Studien

( 1) Vor der Aufnahme in den berufsbegleitenden Stu­diengang findet eine obligatorische Studienberatung durch Studienfachberater statt. In ihr werden die Stu­dienanforderungen erläutert und möglicherweise noch erforderliche Vorbereitungen festgelegt.

( 2) Bereits erbrachte wissenschaftliche Studienleis­tungen oder vorhandene Qualifikationen können auf den berufsbegleitenden Studiengang angerechnet wer­den, sofern Entsprechungen zu Inhaltskomplexen die­ser Studienordnung( einzelne oder mehrere der Pflicht­veranstaltungen) feststellbar sind. Über Widmung und Umfang entscheidet auf Antrag das Landesprüfungs­amt im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss.

§ 4 Zeitliche Studienstruktur

( 1) Der berufsbegleitende Studiengang Lebensgestal­tung- Ethik- Religionskunde" umfasst 58 Semester­wochenstunden( SWS) und erstreckt sich in der Regel auf sechs Semester.

( 2) Der berufsbegleitende Studiengang ist zeitlich unterteilt in ein drei Semester umfassendes Grundstu­dium und ein darauf aufbauendes, drei Semester betra­gendes Hauptstudium. Als Abschluss des Grundstudi­ums wird eine Zwischenprüfung auf der Grundlage der prüfungsrelevanten Leistungsnachweise des Grundstu­diums bestätigt( Kumulative Zwischenprüfung).