Heft 
(2000) 14
Seite
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Inhaltliche Studienstruktur

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( 1) Der berufsbegleitende Studiengang Lebensgestal­tung Ethik Religionskunde" ist inhaltlich in fünf Studienbestandteile gegliedert:

1) das Propädeutikum,

2) die interdisziplinäre Einführung in exemplarische Probleme,

3) die Vertiefung in den folgenden Disziplinen: Philo­sophie, Religionswissenschaft, Psychologie und Soziologie,

4) die Fachdidaktik und

5) interdisziplinäre Projekte.

( 2) Die Studiengestaltung soll sich an der, Strukturier­ten Übersicht zu den Studieninhalten' orientieren, die in der Studienberatung mit den Studierenden besprochen wird. Einzelne Veranstaltungen können Fernstudienan­teile beinhalten.

§ 6

Grundstudium

( 1) Das Grundstudium zielt darauf, in die fachspezifi­schen Inhalte einzuführen, mit den wissenschaftlichen Methoden und Hauptfragestellungen vertraut zu ma­chen sowie die Fähigkeiten zu vermitteln, zunehmend selbständig die zu behandelnden Probleme auch im Hinblick auf ihre schulische Vermittlung zu bearbeiten.

( 2) Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums umfassen insgesamt 29 SWS. Das Grundstudium setzt sich zusammen aus den Pflichtveranstaltungen des Bereichs I( siehe Anhang ,, Strukturierte Übersicht") und den freigewählten Veranstaltungen aus dem Be­reich II.

§7 Hauptstudium

( 1) Im Hauptstudium sollen aufbauend auf dem Grundstudium fachwissenschaftliche und fachdidakti­sche Themen sachlich und methodisch vertieft erarbei­tet werden. Der inhaltliche Horizont wird erweitert, und die im Grundstudium erworbenen Fertigkeiten und Einsichten sollen umfassend auf die schulische Praxis angewandt werden.

( 2) Die Pflichtlehrveranstaltungen des Hauptstudiums umfassen insgesamt 29 SWS. Das Hauptstudium setzt sich zusammen aus den Pflichtveranstaltungen des Bereichs III sowie denjenigen Veranstaltungen des Bereichs II, die nicht im Grundstudium belegt worden sind.

§ 8

Leistungsnachweise

( 1) Leistungsnachweise beruhen auf dokumentierten und bewerteten Leistungen aus einer Studienveranstal­tung( z.B.: Seminararbeit, Klausur, Referat mit schrift­licher Ausarbeitung, Unterrichtsentwurf/-auswertung).

Die Leistungsnachweise des Grundstudiums müssen benotet werden, da es sich bei ihnen um prüfungsrele­vante Leistungsnachweise für die Zwischenprüfung handelt. Als Nachweis einer Leistung zählt nur eine Bescheinigung, die bei Benotung nicht schlechter als , ausreichend'( 4,0) lautet.

( 2) Im Grundstudium sind folgende benotete Leis­tungsnachweise zu erbringen:

1 Leistungsnachweis aus einer der beiden interdis­ziplinären Einführungen in exemplarische Probleme 1 Leistungsnachweis aus einer der Veranstaltungen Philosophie/ Ethik

1 Leistungsnachweis aus einer der Veranstaltungen Religionswissenschaft

1 Leistungsnachweis aus der Veranstaltung zur Psychologie

( 3) Im Hauptstudium sind folgende benotete Leis­tungsnachweise zu erbringen:

1 Leistungsnachweis aus einem Projekt mit didakti­schem Schwerpunkt

1 Leistungsnachweis aus einer der Veranstaltungen Philosophie/ Ethik

1 Leistungsnachweis aus einer der Veranstaltungen Religionswissenschaft

Bescheinigung über das erfolgreich absolvierte Kommunikationstraining im Umfang von 40 Stun­den als Teil der psychologischen Studienanteile

( 4) Im Fall nicht erfolgreich erbrachter Leistungs­nachweise ist eine Wiederholung bis zu zwei Mal in der einmal gewählten Veranstaltung möglich.

( 5) Für alle Veranstaltungen wird von einer regelmä­Bigen und aktiven Teilnahme( erkennbare Vor- und Nachbereitung, Thesenpapiere, Diskussionsbeteiligung u.ä.) ausgegangen. Die obligatorischen Studienveran­staltungen müssen hinsichtlich der regelmäßigen und aktiven Teilnahme durch die Dozentinnen und Dozen­ten testiert werden. Nach näherer Festlegung können besondere Testatsvoraussetzungen( Feststellungsge­spräche, Tests o.ä.) gefordert werden, wenn eine ange­messene Erschließung der erarbeiteten Veranstaltungs­themen etwa infolge versäumter Veranstaltungstermine zweifelhaft erscheint.

§ 9

Zuständigkeiten, Prüfungsausschuss und Zwischenprüfung

( 1) Federführend für die Durchführung des berufsbe­gleitenden Studiengangs ist das Institut für Philosophie. Es wirkt mit den am Studiengang beteiligten Fächern und dem Weiterbildungszentrum zusammen.

( 2) An der zuständigen Philosophischen Fakultät I wird unter Beteiligung der im Studiengang involvierten Fächer ein Prüfungsausschuss eingesetzt, der die An­rechnung bereits erbrachter Studienleistungen auf An­frage des Landesprüfungsamtes empfiehlt, über das Bestehen der kumulativen Zwischenprüfung befindet, gegenüber dem Landesprüfungsamt die Absolvierung

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