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Inhaltliche Studienstruktur
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( 1) Der berufsbegleitende Studiengang„ Lebensgestaltung Ethik Religionskunde" ist inhaltlich in fünf Studienbestandteile gegliedert:
1) das Propädeutikum,
2) die interdisziplinäre Einführung in exemplarische Probleme,
3) die Vertiefung in den folgenden Disziplinen: Philosophie, Religionswissenschaft, Psychologie und Soziologie,
4) die Fachdidaktik und
5) interdisziplinäre Projekte.
( 2) Die Studiengestaltung soll sich an der, Strukturierten Übersicht zu den Studieninhalten' orientieren, die in der Studienberatung mit den Studierenden besprochen wird. Einzelne Veranstaltungen können Fernstudienanteile beinhalten.
§ 6
Grundstudium
( 1) Das Grundstudium zielt darauf, in die fachspezifischen Inhalte einzuführen, mit den wissenschaftlichen Methoden und Hauptfragestellungen vertraut zu machen sowie die Fähigkeiten zu vermitteln, zunehmend selbständig die zu behandelnden Probleme auch im Hinblick auf ihre schulische Vermittlung zu bearbeiten.
( 2) Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums umfassen insgesamt 29 SWS. Das Grundstudium setzt sich zusammen aus den Pflichtveranstaltungen des Bereichs I( siehe Anhang ,, Strukturierte Übersicht") und den freigewählten Veranstaltungen aus dem Bereich II.
§7 Hauptstudium
( 1) Im Hauptstudium sollen aufbauend auf dem Grundstudium fachwissenschaftliche und fachdidaktische Themen sachlich und methodisch vertieft erarbeitet werden. Der inhaltliche Horizont wird erweitert, und die im Grundstudium erworbenen Fertigkeiten und Einsichten sollen umfassend auf die schulische Praxis angewandt werden.
( 2) Die Pflichtlehrveranstaltungen des Hauptstudiums umfassen insgesamt 29 SWS. Das Hauptstudium setzt sich zusammen aus den Pflichtveranstaltungen des Bereichs III sowie denjenigen Veranstaltungen des Bereichs II, die nicht im Grundstudium belegt worden sind.
§ 8
Leistungsnachweise
( 1) Leistungsnachweise beruhen auf dokumentierten und bewerteten Leistungen aus einer Studienveranstaltung( z.B.: Seminararbeit, Klausur, Referat mit schriftlicher Ausarbeitung, Unterrichtsentwurf/-auswertung).
Die Leistungsnachweise des Grundstudiums müssen benotet werden, da es sich bei ihnen um prüfungsrelevante Leistungsnachweise für die Zwischenprüfung handelt. Als Nachweis einer Leistung zählt nur eine Bescheinigung, die bei Benotung nicht schlechter als , ausreichend'( 4,0) lautet.
( 2) Im Grundstudium sind folgende benotete Leistungsnachweise zu erbringen:
1 Leistungsnachweis aus einer der beiden interdisziplinären Einführungen in exemplarische Probleme 1 Leistungsnachweis aus einer der Veranstaltungen Philosophie/ Ethik
1 Leistungsnachweis aus einer der Veranstaltungen Religionswissenschaft
1 Leistungsnachweis aus der Veranstaltung zur Psychologie
( 3) Im Hauptstudium sind folgende benotete Leistungsnachweise zu erbringen:
1 Leistungsnachweis aus einem Projekt mit didaktischem Schwerpunkt
1 Leistungsnachweis aus einer der Veranstaltungen Philosophie/ Ethik
1 Leistungsnachweis aus einer der Veranstaltungen Religionswissenschaft
Bescheinigung über das erfolgreich absolvierte Kommunikationstraining im Umfang von 40 Stunden als Teil der psychologischen Studienanteile
( 4) Im Fall nicht erfolgreich erbrachter Leistungsnachweise ist eine Wiederholung bis zu zwei Mal in der einmal gewählten Veranstaltung möglich.
( 5) Für alle Veranstaltungen wird von einer regelmäBigen und aktiven Teilnahme( erkennbare Vor- und Nachbereitung, Thesenpapiere, Diskussionsbeteiligung u.ä.) ausgegangen. Die obligatorischen Studienveranstaltungen müssen hinsichtlich der regelmäßigen und aktiven Teilnahme durch die Dozentinnen und Dozenten testiert werden. Nach näherer Festlegung können besondere Testatsvoraussetzungen( Feststellungsgespräche, Tests o.ä.) gefordert werden, wenn eine angemessene Erschließung der erarbeiteten Veranstaltungsthemen etwa infolge versäumter Veranstaltungstermine zweifelhaft erscheint.
§ 9
Zuständigkeiten, Prüfungsausschuss und Zwischenprüfung
( 1) Federführend für die Durchführung des berufsbegleitenden Studiengangs ist das Institut für Philosophie. Es wirkt mit den am Studiengang beteiligten Fächern und dem Weiterbildungszentrum zusammen.
( 2) An der zuständigen Philosophischen Fakultät I wird unter Beteiligung der im Studiengang involvierten Fächer ein Prüfungsausschuss eingesetzt, der die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen auf Anfrage des Landesprüfungsamtes empfiehlt, über das Bestehen der kumulativen Zwischenprüfung befindet, gegenüber dem Landesprüfungsamt die Absolvierung
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