ziplinen vor allem im Grundstudium in einer bestimmten Reihenfolge zu besuchen, da ihre Inhalte vielfach aufeinander aufbauen.
( 2) Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Regelstudienplan, nach dem auch der Stundenplan der Geowissenschaften erstellt wird( siehe Tabellen 1 und 2).
( 3) Im Rahmen der Bestimmungen der geltenden Prüfungsordnungen für die Ausbildung in den Geowissenschaften und der Studienordnung Geowissenschaften/ Geologie können durch den Prüfungsausschuss Geowissenschaften die Regelstudienpläne Geowissenschaften/ Geologie neuen Ausbildungsbedingungen angepasst werden.
§6 Leistungsnachweise
( 1) Die erfolgreiche Arbeit im Studium wird durch Leistungsnachweise belegt. Die regelmäßige Teilnahme an Praktika, Übungen und Seminaren wird durch einen Praktikums-, Übungs- bzw. Seminarschein dokumentiert. Bestandene Klausuren werden durch einen Leistungsschein bestätigt. Es handelt sich in diesen Fällen um einen benoteten Leistungsnachweis( Leistungsschein, LS), Teilnahmescheine( T) werden dagegen für die Teilnahme an sämtlichen Exkursionen, fakultativen Veranstaltungen sowie an einigen Pflichtveranstaltungen vergeben. Zu Beginn der Lehrveranstaltung legt der Verantwortliche die Bedingungen für den Erwerb des Scheines fest.
( 2) Für die Zulassung zu den Prüfungen am Ende des Grund- bzw. des Hauptstudiums ist eine bestimmte Anzahl von Leistungsnachweisen notwendig( Tabellen 1-3).
( 3) Zusätzliche Leistungen können durch Leistungsnachweise bescheinigt werden.
§7 Studienablauf und Studienfachberatung
( 1) Das Studium der Geologie gliedert sich in das interdisziplinäre Grundstudium Geowissenschaften von vier Semestern, das mit der DiplomVorprüfung abschließt und das fünfsemestrige Hauptstudium im Fach Geologie, das die Zeit für die Absolvierung der Diplomprüfung mit einschließt. Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung verleiht die Universität Potsdam durch die Mathematisch- Naturwissenschaftliche Fakultät den akademischen Grad Diplom- Geologe bzw. DiplomGeologin( abgekürzt: Dipl.- Geol.).
( 2) Das Lehrangebot erstreckt sich über acht Semester und umfasst Lehrveranstaltungen des
Pflicht- und Wahlpflichtbereiches sowie Lehrveranstaltungen nach freier Wahl der Studierenden mit einem Umfang von 16 Semesterwochenstunden. Der zeitliche Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt 160 Semesterwochenstun
den.
( 3) Die Diplom- Vorprüfung besteht aus den mündlichen Fachprüfungen in den Pflichtfächern Geowissenschaften( Geologie, Mineralogie, Geophysik)
-
-
-
-
Physik
Mathematik
Anorganische Chemie
Die Prüfung auf dem Gebiet der Geologie beinhaltet auch Vorlesungsstoff aus dem Fach Paläontologie.
( 4) Die Diplomprüfung besteht aus den mündlichen Fachprüfungen
-
Allgemeine Geologie
Regionale und Historische Geologie,
und je zwei wählbaren Wahlpflichtfächern
-
-
-
Mineralogie
Geophysik
Petrologie
und der Diplomarbeit mit einer Bearbeitungsdauer von sechs Monaten; eine Verlängerung von einem Monat kann beantragt werden.
( 5) Die Meldung zur Diplomprüfung setzt eine selbständig durchgeführte Geländearbeit voraus. Der Leistungsnachweis wird in Form eines Kartierberichts erbracht.
( 6) Die mündlichen Fachprüfungen werden nach erfolgreicher Beendigung der Geländekartierung sowie der notwendigen Leistungsnachweise für die Diplomprüfung am Ende des achten Semesters abgelegt. Das Thema der Diplomarbeit wird im Anschluss vergeben. Die Bearbeitung des Diplomthemas erfolgt im neunten Semester innerhalb von sechs Monaten und ist integraler Bestandteil des Studiums.
( 7) Die Studienfachberatung unterstützt die Studenten bei Entscheidungen zum Studienablauf, bei der Aufstellung der individuellen Studienpläne, bei der Planung und Abrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen und bei anderen persönlichen Studienproblemen.
( 8) Jeder Student hat im Grund- und Hauptstudium jeweils eine Pflichtstudienfachberatung wahrzunehmen. Hierzu wird zu Beginn eines jeden Semesters im Einschreibezeitraum eine Veranstaltung zur Studienfachberatung angeboten.
4