Heft 
(2001) 1
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Im Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundar­stufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen mit dem Fach Informatik als Fach II ins­gesamt 26 SWS, darunter:

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Theoretische Grundlagen 1 Technische Grundlagen 1

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ein Teilgebiet aus Bereich B

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ein Teilgebiet aus Bereich E

ein weiteres Teilgebiet aus Bereich A, C oder

ben D.

§ 9

Schulpraktische Studien

In das Studium für alle Lehrämter sind im Haupt- W studium ein Unterrichtspraktikum und Schulprakti­sche Übungen einzubeziehen. Das Nähere regelt die Ordnung für schulpraktische Studien in den Lehramtsstudiengängen der Universität Potsdam vom 8. Februar 1996.

§ 10

Studienplan

Auf der Grundlage dieser Studienordnung hat das Institut für Informatik einen Regelstudienplan aufgestellt, der der Studienordnung als Empfehlung an die Studierenden für einen sachgerechten Auf­bau ihres Studiums als Anlage 1 beigefügt ist.

§ 11 Abschluss eines ordnungsgemäßen Stu­diums

Für den Nachweis eines ordnungsgemäßen Studi­ums sind vorzulegen:

der Nachweis über die Teilnahme an den schul­praktischen Studien und dem Unterrichtsprakti­kum,

je ein Studiennachweis aus den Veranstaltungen Theoretische Grundlagen 1 und Technische Grundlagen 2, sofern sie für den Studiengang im Hauptstudium verpflichtend vorgesehen sind,

für den Studiengang Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Informatik als Fach I

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ein Leistungsnachweis und ein Studiennach­weis aus dem Schwerpunktstudium, von denen einer die erfolgreiche Teilnahme an einem Se­minar oder Projekt bescheinigen muss, für jeden der weiteren Bereiche A bis E, soweit er im Hauptstudium gewählt worden ist, ein Leistungsnachweis oder ein Studiennachweis, darunter mindestens zwei Leistungsnachweise, mindestens einer der drei verpflichtenden Leis­tungsnachweise muss aus dem Bereich E stammen,

für den Studiengang Lehramt für die Bildungs­gänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe

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an allgemeinbildenden Schulen mit dem Fach Informatik als Fach I

ein Leistungsnachweis und ein Studiennachweis Arbaus dem Schwerpunktstudium, von denen einer die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar oder Projekt bescheinigen muss,

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für jeden der weiteren Bereiche A bis E, soweit er im Hauptstudium gewählt worden ist, ein Leistungsnachweis oder ein Studiennachweis, darunter mindestens zwei Leistungsnachweise, mindestens einer der drei verpflichtenden Leis­tungsnachweise muss aus dem Bereich E stammen,

für den Studiengang Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Informatik als Fach II

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ein Leistungsnachweis aus dem Bereich E,

für jeden der Bereiche A bis D, soweit er im Hauptstudium gewählt worden ist, ein Leis­tungsnachweis oder ein Studiennachweis, dar­Ver unter mindestens zwei Leistungsnachweise,

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mindestens einer der Leistungsnachweise muss in einem Seminar erbracht werden,

für den Studiengang Lehramt für die Bildungs­gänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen mit dem Fach Informatik als Fach II

§ 12

ein Leistungsnachweis aus dem Bereich E, für jeden der Bereiche A bis D, soweit er im Hauptstudium gewählt worden ist, ein Leis­tungsnachweis oder ein Studiennachweis, dar­unter mindestens ein Leistungsnachweis, mindestens einer der Leistungsnachweise muss in einem Seminar erbracht werden.

Studienfachberatung

Die Studienfachberatung des Instituts für Informa­tik berät die Studierenden zu Aufbau und Durch­führung des Studiums und zu Vorbereitung und Ablauf der Prüfungen. Sie sollte insbesondere in Anspruch genommen werden zu Beginn des Studi­ums, vor Studienfach- oder Hochschulwechsel und nach nicht bestandenen Prüfungen.

§ 13

In- Kraft- Treten

( 1) Diese Studienordnung gilt für alle Studieren­den, die nach In- Kraft- Treten dieser Ordnung in einem Lehramtsstudiengang Informatik an der Universität Potsdam immatrikuliert werden. Für die übrigen Studierenden kann sie auf unwiderruf­lichen Antrag für gültig erklärt werden. lexanot

( 2) Die Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam in Kraft.

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