• Im Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen mit dem Fach Informatik als Fach II insgesamt 26 SWS, darunter:
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Theoretische Grundlagen 1 Technische Grundlagen 1
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ein Teilgebiet aus Bereich B
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ein Teilgebiet aus Bereich E
ein weiteres Teilgebiet aus Bereich A, C oder
ben D.
§ 9
Schulpraktische Studien
In das Studium für alle Lehrämter sind im Haupt- W studium ein Unterrichtspraktikum und Schulpraktische Übungen einzubeziehen. Das Nähere regelt die Ordnung für schulpraktische Studien in den Lehramtsstudiengängen der Universität Potsdam vom 8. Februar 1996.
§ 10
Studienplan
Auf der Grundlage dieser Studienordnung hat das Institut für Informatik einen Regelstudienplan aufgestellt, der der Studienordnung als Empfehlung an die Studierenden für einen sachgerechten Aufbau ihres Studiums als Anlage 1 beigefügt ist.
§ 11 Abschluss eines ordnungsgemäßen Studiums
Für den Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums sind vorzulegen:
• der Nachweis über die Teilnahme an den schulpraktischen Studien und dem Unterrichtspraktikum,
• je ein Studiennachweis aus den Veranstaltungen Theoretische Grundlagen 1 und Technische Grundlagen 2, sofern sie für den Studiengang im Hauptstudium verpflichtend vorgesehen sind,
• für den Studiengang Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Informatik als Fach I
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ein Leistungsnachweis und ein Studiennachweis aus dem Schwerpunktstudium, von denen einer die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar oder Projekt bescheinigen muss, für jeden der weiteren Bereiche A bis E, soweit er im Hauptstudium gewählt worden ist, ein Leistungsnachweis oder ein Studiennachweis, darunter mindestens zwei Leistungsnachweise, mindestens einer der drei verpflichtenden Leistungsnachweise muss aus dem Bereich E stammen,
• für den Studiengang Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe
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an allgemeinbildenden Schulen mit dem Fach Informatik als Fach I
ein Leistungsnachweis und ein Studiennachweis Arbaus dem Schwerpunktstudium, von denen einer die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar oder Projekt bescheinigen muss,
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für jeden der weiteren Bereiche A bis E, soweit er im Hauptstudium gewählt worden ist, ein Leistungsnachweis oder ein Studiennachweis, darunter mindestens zwei Leistungsnachweise, mindestens einer der drei verpflichtenden Leistungsnachweise muss aus dem Bereich E stammen,
⚫ für den Studiengang Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Informatik als Fach II
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ein Leistungsnachweis aus dem Bereich E,
für jeden der Bereiche A bis D, soweit er im Hauptstudium gewählt worden ist, ein Leistungsnachweis oder ein Studiennachweis, darVer unter mindestens zwei Leistungsnachweise,
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mindestens einer der Leistungsnachweise muss in einem Seminar erbracht werden,
• für den Studiengang Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe an allgemeinbildenden Schulen mit dem Fach Informatik als Fach II
§ 12
ein Leistungsnachweis aus dem Bereich E, für jeden der Bereiche A bis D, soweit er im Hauptstudium gewählt worden ist, ein Leistungsnachweis oder ein Studiennachweis, darunter mindestens ein Leistungsnachweis, mindestens einer der Leistungsnachweise muss in einem Seminar erbracht werden.
Studienfachberatung
Die Studienfachberatung des Instituts für Informatik berät die Studierenden zu Aufbau und Durchführung des Studiums und zu Vorbereitung und Ablauf der Prüfungen. Sie sollte insbesondere in Anspruch genommen werden zu Beginn des Studiums, vor Studienfach- oder Hochschulwechsel und nach nicht bestandenen Prüfungen.
§ 13
In- Kraft- Treten
( 1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In- Kraft- Treten dieser Ordnung in einem Lehramtsstudiengang Informatik an der Universität Potsdam immatrikuliert werden. Für die übrigen Studierenden kann sie auf unwiderruflichen Antrag für gültig erklärt werden. lexanot
( 2) Die Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Potsdam in Kraft.
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